Erstellt am 26.06.2015 um 09:03 Uhr von uller
Warum machst du sowas? Mach doch ein Änderungsvertrag dann bleibt alles ander so wie es ist. So wie du schreibst, bist du dein soziales Standing komplett los und aus dem BR raus.
Erstellt am 26.06.2015 um 09:48 Uhr von Pjöööng
Siehe § 24 BetrVG:
"Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch
1. Ablauf der Amtszeit,
2. Niederlegung des Betriebsratsamtes,
3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
4. Verlust der Wählbarkeit,
5. Ausschluss aus dem Betriebsrat oder Auflösung des Betriebsrats aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung,
6. gerichtliche Entscheidung über die Feststellung der Nichtwählbarkeit nach Ablauf der in § 19 Abs. 2 bezeichneten Frist, es sei denn, der Mangel liegt nicht mehr vor."
Punkt 1, 2, 5 und 6 kommen hier ja wohl eindeutig nicht in Frage.
Punkt 4? Verlust der Wählbarkeit? Auch eine 450,- € Kraft ist wählbar, liegt offensichtlich auch nicht vor.
Bleibt Punkt 3? Wurde das Arbeitsverhältnis beendet? Da hier offensichtlich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den Kündigungszeitpunkt hinaus bereits im Vorfeld vereinbart wurde, gibt es keinen Grund für die Annahme dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Somit endet auch das BR-Amt nicht.
Erstellt am 26.06.2015 um 11:36 Uhr von ickederdicke
@Pjööng, da greift die juristische Sekunde.Jürgy schrieb er habe gekündigt....also hat er sein Mandat damit abgeschossen.Dein Punkt 3.
Erstellt am 26.06.2015 um 11:55 Uhr von Pjöööng
ickederdicke, Du hast das Konzept der juristischen Sekunde nicht verstanden. Es reicht nicht, ein einmal aufgeschnapptes Stichwort in die Runde zu werfen um damit irgendwelche kruden Ideen zu begründen.
Erstellt am 26.06.2015 um 11:58 Uhr von Erbsenzähler
@ickederdicke
Es gibt hier leider keine Sekunde ohne Beschäftigung beim Arbeitgeber. Den Fall hatten wir auch mal bei uns in einer etwas anderen Konstellation! Wie Pjöööng geschrieben hat besteht das Arbeitsverhältnis weiter!
Egal wer gekündigt hat, das Arbeitsverhältnis besteht in diesem Fall weiter. Nur halt unter geänderten Bedingungen!
Erstellt am 26.06.2015 um 16:10 Uhr von gironimo
.... und damit bleibt auch das BR-Amt.
Erstellt am 29.06.2015 um 16:12 Uhr von pillepalleTR
...im anderen Falle hätte der AG ein prima Instrument, um unliebsame BR-Mitglieder loszuwerden:
wegbefördern auf ne andere Tätigkeit mit der damit verbundenen Änderungskündigung.
Erstellt am 29.06.2015 um 16:17 Uhr von Pjöööng
Zitat (pillepalleTR):
"...im anderen Falle hätte der AG ein prima Instrument, um unliebsame BR-Mitglieder loszuwerden:
wegbefördern auf ne andere Tätigkeit mit der damit verbundenen Änderungskündigung."
Schon jemals einen Blick ins BetrVG und Kündigungsschutzgesetz geworfen?
Änderungskündigung eines BRM?
Erstellt am 01.07.2015 um 11:57 Uhr von pillepalleTR
Nee, Pjöööng, wasn das? Wo find ich das?
Ich bin echt beruhigt, dass es hier Koryphäen gibt, bei denen man sich Rat holen kann. Also besten Dank für den wertvollen Tipp mit der Fachliteratur. Scheinbar haben bei dir die vielen Schulungen wohl echt was gebracht. Euer Arbeitgeber ist zu bemitleiden. Echt jetzt.
Ich mach vielleicht auch mal ne Schulung. Wenn Zeit ist. So kurz vor der Rente. Und danach leg ich Harry Potter zur Seite und schau mal kurz in die Romane, die du empfiehlst.