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vorbehaltliche Zustimmung möglich?

F
Fragenfragender
Jan 2018 bearbeitet

Kann man eine Zustimmung zu z.B. Einführung Nachtschicht, (lose ohne Deklarierung als Beschlussmitteilung und ohne Paragraphenbezug und ohne schriftlich in einer Vereinbarung vereinbarte Laufzeit) vorbehaltlich eines etwaigen Verhandlungsergebnisses geben oder ist das rechtlich dumm und kann einem das auf die Füsse fallen? Besten Dank schon mal für Antworten.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

25.06.2015 um 19:33 Uhr

warum sollte man so etwas tun. Wenn verhandelt wird, bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder man einigt sich auf ja oder man einigt sich nicht - dann ist nein.

Es ist schlichthin überflüssig zu sagen: "Wenn wir uns einig sind, stimmen wir auch zu".

Aus meiner Sicht ist es eher ein Signal der Schwäche "entschuldige Chef, dass wir sie mit unseren ewigen Forderungen belästigen - wir stimmen ja zu - nur noch ein kleiner Punkt ....."

Tut es nicht.

G
Globus

25.06.2015 um 19:57 Uhr

sehe ich genau so....

F
Fragenfragender

26.06.2015 um 13:15 Uhr

Ok. Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Sind noch ein sehr frisches Gremium und haben uns diesen Fehler Gott sei dank erspart.

P
Pjöööng

26.06.2015 um 13:21 Uhr

Man kann das durchaus eleganter lösen. Wenn man sich bei den Verhandlungen weitestgehend angenähert hat und aus Sicht des BR nur noch ein Punkt zu ändern wäre, dann stimmt man einmal über den Vorschlag des Arbeitgebers ab und dann ändert man den Vorschlag in dem einen Punkt und stimmt nochmals über den geänderten Vorschlag ab. Dann geht man zum Arbeitgeber und sagt: "Lieber Arbeitgeber, wir haben einen Beschluss für den wie folgt geänderten Vorschlag. Das könnte ich Dir heute noch unterschreiben."

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