Inflationsausgleich
Bei uns sollen alle Mitarbeiter ein Inflationsausgleich bekommen. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter die aus der Lohnfortzahlung raus sind. Das bedeutet alle langzeitkranken und Mitarbeiter die in Elternzeit sind.
Was sagt ihr dazu? Wie würdet ihr reagieren?
Community-Antworten (8)
24.12.2022 um 09:44 Uhr
Das ist nicht unüblich. Der Arbeitgeber ist in diesen Fällen nicht mehr der Lohnträger. Reagieren würde ich gar nicht, da für mich hier keine Ungerechtigkeit erkennbar ist.
25.12.2022 um 18:47 Uhr
Weshalb sollten diese MA auch einen Inflationsausgleich erhalten? Finden Sie das denn ungerecht?
25.12.2022 um 19:14 Uhr
Wir haben unseren Arbeitgeber überzeugen können, dass er auch die Langzeitkranken und die Leute in Elternzeit einbezieht. Es handelt sich um wenige Einzelpersonen, 3 % der Belegschaft. Wenn wir die rausgelassen hätten, wäre es Gesprächsthema gewesen, dass der Arbeitgeber die Kranken aussortiert. Das wollte er auch nicht.
26.12.2022 um 09:40 Uhr
Ja die Mitarbeiter finden das ungerecht. Der AG möchte eine BV dafür abschließen.
Rumgesprochen hat es sich natürlich schon..ich glaube sogar dass Betriebsräte es schon weitererzählt haben und nochmal erwähnt haben dass es unmöglich wäre wenn der AG diesen Kreis ausschließt. Ich hatte schon mit dem BRV gesprochen was die Schweigepflicht angeht aber er meint die könnte man nicht mehr erwandern die sind schon immer gerne am quatschen… Es betrifft ca 8% der Belegschaft…
26.12.2022 um 13:43 Uhr
Wieviel Prozent sind Langzeitkrank und wieviel Prozent sind in Elternzeit? Finde 8% der Belegschaft sehr hoch.
Ich würde mich jedenfalls darüber ärgern, wenn der Langzeiterkrankte ebenfalls den Inflationsausgleich bekäme.
26.12.2022 um 23:51 Uhr
@Junge Warum? Auch wenn er Krank ist, ist er immer noch MA der Firma. Ich habe dadurch doch keinen Nachteil. Schade, das immer soviel Missgunst herrscht
28.12.2022 um 12:23 Uhr
am Ende ist es halt das Problem, dass der Kuchen nur einmal verteilt wird. Je mehr Begünstigte, desto weniger für den Einzelnen. Das muss man halt abwägen
28.12.2022 um 12:30 Uhr
stell die Frage doch mal anders: was passiert wenn die Langzeitkranken und Elternzeitler zurückkommen? bekommen sie den Inflationsausgleich ab dann auch? oder werden sie ab dann gem dem AGG unzulässigerweise ungleich behandelt, weil dann sind sie ja wieder gleichgestellt? Inflationsausgleich ist ja keine Einmalzahlung sondern eine dauerhafte Angelegenheit.
--> oder meint der TE hier die "Inflationsausgleichsprämie"? was ja kein wirklicher Inflationsausgleich ist, sondern eine einmalige steuerfrei Sonderzahlung mit irreführendem Namen
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