Inflationsausgleich
Hallo zusammen,
als Gremium würde uns Eure Meinung zum Inflationsausgleich und der Idee unserer Geschäftsführung interessieren.
Man möchte den Inflationsausgleich nur bestimmten Gruppen zukommen lassen. Demnach soll die Regelung also wie folgt aussehen:
Berücksichtigt werden nicht:
- Mitarbeiter ohne Bonus-/Provisionsvereinbarung
- Mitarbeiter mit einem Bruttogehalt unter EUR 4500,-
Gemäß §87 BetrVG wollen wir als Gremium hier gerne unser Mitbestimmungsrecht ausüben und haben dies dem AG bereits mitgeteilt.
Nach meiner ersten Recherche ist es wohl in Ordnung hier entsprechende Gruppen zu bilden. Uns fällt die Ausgrenzung von Mitarbeitern mit einer Provisionsvereinbarung allerdings schwer. Schließlich ist das doch ein Gehaltsbestandteil. Punkt zwei sollte in Ordnung sein, wobei wir hier eine Beteiligung i.H.v. 50% der ursprünglichen Provision für angemessen halten.
Unter der Hand geht es bei der Inflationsausgleichsprämie um einen üblichen (keine betriebliche Übung!) Bonus für die Gesamtbelegschaft. Das ist zwar kritisch, aber unterm Strich würden wir das wohl akzeptieren.
Über die Summen haben wir noch nicht gesprochen. Es ist aber bereits über die Hälfte der Inflationsprämie, in Form von monatlichen Überweisungen an die gesamte Belegschaft, geflossen.
Was meint ihr?
Community-Antworten (12)
25.03.2024 um 17:46 Uhr
Also ganz langsam zum Mitschreiben ... Ihr redet gerade über eine Prämie, von der schon über 50% ausbezahlt wurden? Klingt irgendwie völlig Banane.
25.03.2024 um 22:06 Uhr
Ist ja schön. Und da wollt ihr jetzt als BR hoffentlich nicht so eine Art Lottofee spielen?
Sorry, aber unabhängig davon, ob der/die Gesetzgeber / Rechtsprechung hier diverse Optionen zulässt oder nicht, würde ich als BR hier niemals differenzieren bzw. unterschiede machen. Ich würde mich auch nicht als Verteiler vor den Karren spannen lassen, sondern mein MBR nur hinsichtlich einer gerechten Verteilung einsetzen.
Alles andere schafft nur böses Blut und bringt u.U. die Belegschaft gegen den BR auf.
Gibt der AG einen Prozentualen Bonus, hat der 1 zu 1 an die MA zu gehen. Lobt er einen zu verteilenden festen Betrag aus, so sollte dieser Gleichmäßig auf alle verteilt werden.
25.03.2024 um 22:33 Uhr
@all: Sorry, die genannten Mitarbeiter werden natürlich nicht mit berücksichtigt.
@celestro: Die Mitarbeiter bekommen üblicherweise einen Bonus einmalig im Jahr. Hier hat der Arbeitgeber aber eine betrieblich Übung geschickt ausgeschlossen und so können wir darauf nicht pochen. Vom Inflationsausgleich ist bei uns noch was über und der soll jetzt entsprechend an die Belegschaft ausgezahlt werden. Nur eben nicht an alle Mitarbeiter.
@Kucki: Du sprichst mir aus der Seele. So empfinde ich es ebenfalls. Gerade bei dem Thema halte ich einen Gleichbehandlungsgrundsatz für wichtig.
26.03.2024 um 07:24 Uhr
Frage: Seid ihr Tarifgebunden? Ich vermute mal: Nein.
"...Vom Inflationsausgleich ist bei uns noch was über..." -> das ist schon der erste Punkt: Bei Eich kommt ein "Topf" zur Auszahlung und offensichtlich habt Ihr schon dort nicht Eure Mitbestimmung war genommen. Gerade, wenn die Verteilung nicht so läuft, wie von Kucki im letzten Satz beschrieben, seid ihr in der Mitbestimmung. Und dass nicht nur bei dem, was übrig bleibt, sondern beim ganzen "Topf". Die Höhe des "Topfes" könnt Ihr nicht bestimmen, aber die Verteilgrundsätze des "Topfes". Interessant wäre auch zu wissen, ob der Topf sich aus IAP x Anzahl der MA zusammensetzt. Dann sollte dieser auch gleichmäßig verteilt werden. Hinzu kommen noch bei der IAP steuerliche Aspekte. Die IAP (Inflationsausgleichsprämie) gibt es nach meiner Kenntnis steuerfrei, während andere Prämien zu versteuern sind. Ihr könntet auch versuchen, den "Rest" auf die MA zu verteilen, die bislang leer ausgegangen sind. Betrachtet unbedingt den gesamten "Topf".
26.03.2024 um 07:46 Uhr
@von Spaß im BR: Achtung: "Tagträumer_9 wird hier vermutlich noch verschiedene krasse Antworten abgeben und dich oder andere angreifen. Einfach ignorieren.
26.03.2024 um 08:54 Uhr
Wer den Beitrag zum Betriebsergebniss zum Maßstab für die Infaltionsprämie macht hat den Sinn dieser Prämie schon nicht verstanden. Gerade diese Argumentation würde den Ausschluss von Dauerkranken rechtswidrig machen. Mal abgesehen davon das derjenige der sowas fordert schlicht assozial ist.
26.03.2024 um 10:00 Uhr
"Berücksichtigt werden nicht:
- Mitarbeiter ohne Bonus-/Provisionsvereinbarung
- Mitarbeiter mit einem Bruttogehalt unter EUR 4500,-"
Ich bin ehrlich gesagt schockiert, dass so etwas als IAP deklariert werden soll. Bei uns wären dann mal eben 60% der Mitarbeiter - die geringer verdiendenden - von der Zahlung ausgeschlossen; ausgerechnet die, die eine IAP am meisten nötig hätten.
Lasst euch für so etwas nicht vor den Karren spannen. Ein Betriebsrat - persönlich und als Gremium - darf sich für so etwas nicht hergeben.
26.03.2024 um 10:39 Uhr
Zitat: "bitte sämtliche Dauerkranke nicht berücksichtigen, da diese nicht zum Betriebsergebnis beigetragen haben!"
Hmm Dauerkranke nicht berücksichtigen? Evtl. Behinderte auch nicht, da diese nicht so viel leisten? Die, die nicht gut Deutsch können auch nicht? usw. Ein Dauerkranker (Krebs zum Beispiel) wäre wahrscheinlich liebend gern gesund und würde gerne arbeiten. Zudem liegt er der Firma nicht lange auf der Tasche. Sorry mir fällt nur einer! ein, der die Prämie nicht verdient hat.
26.03.2024 um 10:44 Uhr
- Mann könnte denkenTT9 ist dein Arbeitgeber. Wenn ich aber lese: Über die Summen haben wir noch nicht gesprochen. Es ist aber bereits über die Hälfte der Inflationsprämie, in Form von monatlichen Überweisungen an die gesamte Belegschaft, geflossen..... kann er es nicht sein. MMn würde ich es so lassen, wie es bis jetzt gehandhabt wurde- weiterhin monatliche Zahlungen bis zu 31.12.24- und allen ist geholfen.
26.03.2024 um 10:46 Uhr
@TT_9: Die Naziparolen kommen wohl eher von Dir! Behinderte und Kranke wurden schon mal in der deutschen Geschichte ausgegrenzt, so wie du es gerne wieder hättest. Und scheinbar begreifst Du immer noch nicht den Unterschied zwischen einer Erfolgsbeteiligung und einem Inflationsausgleich!
Ach ja- anscheinend trägst Du auch nicht besonders viel zum Betriebsergebnis bei wenn du hier so eifrig im www unterwegs bist.
26.03.2024 um 11:08 Uhr
Dann erwirtschafte mal und geh uns hier mit deinen Ausgrenzungsphantasien nicht auf den Senkel!
Weiß du wirklich nicht was du schreibst? Verstehst du nicht was du so pinselst?
27.03.2024 um 08:10 Uhr
Hallo,
ich kapier irgendwie die Idee nicht. Ist da was falsch geschrieben? Oder wollt ihr als BR wirklich diejenigen, für die die Prämie gedacht ist, ausschließen?
Sollte da nicht eher "bis zu 4500€ Brutto gibt es die Inflationsprämie" stehen?
Gruß
Verwandte Themen
Interne Versetzung - Gehalt wurde nicht beim Inflationsausgleich berücksichtigt
ÄlterHallo, ich habe folgende Frage. Ein Kollege hat sich intern beworben und wurde auf die neue Stelle versetzt mit einer Gehaltsanpassung. Nun haben wir einen Inflationsausgleich auf unser Gehalt erhalt
Inflationsausgleich
ÄlterBei uns sollen alle Mitarbeiter ein Inflationsausgleich bekommen. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter die aus der Lohnfortzahlung raus sind. Das bedeutet alle langzeitkranken und Mitarbeiter die in Elt
Anspruch auf Gehaltserhöhungen für Schwerbehindertenvertreter und Betriebsratsmitglieder ?
ÄlterFolgender Fall: Ein AN hatte eine relativ hohe Position in der Firma mit entsprechend hohem Gehalt, jedoch noch nicht so hoch, dass er "leitender" Angestellter wäre. Dieser AN wird nun in den Betr
Ungleichbehandlung bei der Lohnrunde?
ÄlterMoin,Moin, ein AN eines Teams (4 weitere Kollegen) hat zum 2.ten Mal keine Lohnerhöhung(Inflationsausgleich) bekommen, sondern nur eine Anpassung seiner Prämie in 2 Schritten auf das Niveau der andere
Anpassung Überstunden-Abgeltungsgrenze
ÄlterLiebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin noch rel. neu im BR - ich bitte daher, mögliche Unzulänglichkeiten nachzusehen. Folgendes Problem: im Jahre 2010 wurde bei uns ein Arbeitszeiterfassungssy