Erstellt am 23.06.2015 um 12:35 Uhr von Pickel
Mit GF sprechen und darum bitten einen Schadstoffprüfer zu holen?
richtig. Evtl. noch mit der Sicherheitsfachkraft oder dem Betriebsarzt.
An den Vermieter
der Vermieter ist niemals euer Ansprechpartner. Die GL würde euch mit Recht was husten.
mit dieser Bitte wenden oder einfach veranlassen ohne mit jemandem zu sprechen?
Ihr habt in KEINSTER WEISE und nie die Befugnis, derartige Aufträge anzuweisen. Nicht einmal, wenn ihr es aus eigener Tasche zahlen wolltet.
Erstellt am 23.06.2015 um 15:45 Uhr von gironimo
Sehe ich auch so - Ansprechpartner ist der Arbeitgeber; der ja schon aus dem § 5 ArbSchG verpflichtet ist, Gefahren zu ermitteln.
Wir hatten einmal einen ähnlichen Fall und hierbei die ARGUK in Anspruch genommen (www.arguk.de). Die haben dann auch gleich Lösungsvorschläge unterbreiten können.
Erstellt am 23.06.2015 um 17:11 Uhr von Globus
Hmmm, ich bin ja kein Arzt - aber eine Lungenentzündung wegen Teppich, das habe ich noch nciht gehört - Bronchitis, wegen Dauerhustens oder aber auch alergische Reaktionen - ja, schon oft, aber sei es drum, es geht nciht um Die Krankheit als solches, es geht darum, Kolleginnen und Kollegen werden anscheinend durch die Arbeit krank - und dem muß nachgegangen werden...
Und das ist einfach - auf Grund der Häufung der Erkrankungen, würde ich die GfB neu machen... und in Folge dessen in der Tat auch Schadstoffmessungen machen... da würde ich als BR nicht drum bitten, sondern den AG verpflichten...
Und wenn es so schlimm ist, wie hier mitgetreilt, würde ich den Arbeitspaltz als BR erstmal als hochgradig kontaminiert einstufen...
Eine Lungenentzündung ist was richtig heftiges - es ist noch immer so, dass Menschen daran sterben können...
Weiterhin hat der Vermiter ja wohl gar ncihts mit der Inneneinrichtung zu tun... dafür ist der AG zuständig...
Da hier durchaus Leben auf dem Spiel stehen (wenn die Diagnosen wirklich so sein sollten), sollten die Büros mit sofortiger Wirkung geschlossen werden - alles andere wäre nciht nur grob fahrlässig, sondern Vorsatz im Sinne des Gesetzes...
Erstellt am 23.06.2015 um 17:38 Uhr von Pickel
Globus, du schießt hier zu weit (abgesehen davon, dass es eben gerade nicht "Vorsatz im Sinne des Gesetzes" ist!).
Wie du richtig schreibst, ist der BR weder Arzt noch Physiker, sondern Laie. Damit kann der BR auch niemals einen Bereich als "als hochgradig kontaminiert einstufen", sondern eben nur auf eine schnelle Klärung des Sachverhaltes drängen. Und das selbstverständlich mit aller Vehemens.
Nicht selten haben schon die größten Schauergeschichten sich als Panikmache herausgestellt. Es gibt schließlich nicht einen einzigen Ansatzpunkt, den Arbeitsplatz verantwortlichen zu machen bis auf eine "gefühlte" Häufung an Erkankungen. Und was kann das alles sein...
Erstellt am 23.06.2015 um 17:55 Uhr von Globus
nö... nochmals - es ist erschreckend, wie selten BR den 87,1,7 sehen... wir sind da in der absoluten Mitbestimmung... und ja, wenn wir das als hochkonterminiert ansehen - klar , müssen wir dann auch taten worte folgen lassen... der erste Kurztest zeigt dann irgendwas - und das ding wird eh dicht gemacht...
Ob alles so tragisch ist, oder nicht...
Wenn das hier wie geschildert ist, sehe ich Leib und Leben für die Kolleginnen und Kollegen wirklich gefährdet - und ich sagte nciht, dass der BR mit vorsatz handelt - sondern immer der AG!!! und das ist dann in der Tat Vorsatz im Sinne des Gesetzes...
Erstellt am 23.06.2015 um 21:06 Uhr von Hoppel
@ Lupiloop
Eine Lungenentzündung fängt man sich i.d.R. über eine Tröpfcheninfektion und nicht über einen Teppich ein ... es sei denn, der Teppich niest und hustet ...
Eine andere Ursache könnten Legionellen sein. Warmwasserboiler, Heizungsanlage, Klimaanlage etc.
Wenn sich bei Euch solche Fälle drastisch bzw. wesentlich häufen, verstehe ich aber nicht, warum man dann nicht erstmal den ASA bzw. den zuständigen Betriebsmediziner in die Pflicht nimmt!
Der Betriebsarzt sollte wissen, was zu tun ist!
Erstellt am 24.06.2015 um 16:13 Uhr von Globus
http://www.randomhouse.de/Lungenentzuendung/vid12268.rhd
Also auszuschließen ist das dann nciht mehr...