Verfügung über Stunden im Arbeitszeitkonto
Hallo zusammen, wir haben bei uns im Betrieb eine BV zum Thema Arbeitszeitkonto.
Darin ist geregelt, das mehr bzw. weniger als 173 geleistete Stunden verrechnet werden.
Nun verfügt unser AG immer öfters einseitig über die angesammelten Stunden, indem er AN für den nächsten Tag zu Hause lässt. Wir als BR sind der meinung das dieses einseitige Verfügen nicht zulässig ist, da genau diese Punkte in der BV nicht geregelt sind. Leider finde ich kein Urteil, wo genau dieser Punkt entschieden wurde, um unseren Chef zu zeigen, das er im Unrecht ist.
Wir seht ihr die Sache?
Community-Antworten (9)
22.06.2015 um 12:41 Uhr
Was sagt denn die "BV zum Thema Arbeitszeitkonto" dazu?
22.06.2015 um 12:50 Uhr
Tja, wenn das nicht geregelt ist, dann verstößt Chef auch gegen keine Regel. Somit ist er auch nicht im Unrecht. Gerade für den Umgang mit den Stunden gehören Regelungen in eine BV. Ansonsten ... siehe, wie es läuft.
22.06.2015 um 12:51 Uhr
Hallo Reachstacker, arbeitet Ihr nach Dienstplan? Dienstplanänderung = Mitbestimmung BR LG Lotte
22.06.2015 um 13:15 Uhr
In der BV stehen keine Regelungen bezüglich der Verfügung. Unserer meinung nach kann deshalb eine Verfügung nur im beiderseitigen Einverständnis erfolgen. Wir haben die BV gekündigt und wollen eine vernünftige Regelung finden.
@Lotte : Unser Dienstplan wird immer erst am Vortag erstellt. Dies ist seit 40 Jahren in unserer Firma so. Da dies die Mitbestimmung des BR fast lahmlegt, wollen wir auch hier eine Regelung finden.
Gruß Reachstacker
22.06.2015 um 14:25 Uhr
. . . weitere Zusatzfrage: was steht in den Arbeitsverträgen über die Abgeltung von Überstunden (Freizeitausgleich, oder Bezahlung?)?
22.06.2015 um 14:27 Uhr
Ich nehme mal an, dass in der BV nichts darüber steht, wie die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage erfolgt. Und da besteht ja bisher keine Regelung;
Da dies die Mitbestimmung des BR fast lahmlegt, wollen wir auch hier eine Regelung finden<.
Gut so - da gehört mit rein, wie die Schichtplangestaltung auszusehen hat - welche Rechte der AN hat und wie weit der AG Rechte hat, Arbeitszeiten variablel zu gestalten - oder ob dies überhaupt gewollt ist.
22.06.2015 um 14:36 Uhr
In den Arbeitsverträgen steht: "Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Arbeitsverpflichtung besteht an jedem Wochentag."
In den neueren Verträgen ist das Arbeitszeitkonto mit definiert. Hier werden alle Plusstunden über 100 ausgezahlt, bedarfsweise kann der AN Freizeitausgleich in Anspruch nehmen.
22.06.2015 um 14:42 Uhr
Hallo Reachstacker, mir scheint hier gibt es ein großes Feld vom BR zu gestalten. Bis ihr eure MB in die Hand nehmt und gestaltet, bleibt den AN nur der individuelle Weg. Will den jemand gehen? Da würde mir z. B. die rechtzeitige Dienstankündigung einfallen. (Juristen berufen sich meist auf § 12 TzBfG (2) = 4 Tage) LG Lotte
22.06.2015 um 15:57 Uhr
"Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Arbeitsverpflichtung besteht an jedem Wochentag."
Unglaublich welchen Blödsinn manche Arbeitgeber in die Arbeitsverträge schreiben.
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