Erstellt am 19.06.2015 um 08:23 Uhr von pillepalleTR
Wie lautete denn der Antrag?
"(...)beantrage ich, der personellem Maßnahme zuzustimmen."
In dem Fall bei dem Ergebnis: Zustimmung verweigert.
oder "
"(...)beantrage ich, der personellem Maßnahme die Zustimmung zu verweigern."
Hier: Zustimmung nicht verweigert.
Enthaltungen sind keine JA-Stimmen!
Und da ein Antrag, um 'durchzugehen', eine (zB einfache) Mehrheit an JA-Stimmen braucht, dienen sie nicht dafür, eine solche zu bilden.
Erstellt am 19.06.2015 um 08:34 Uhr von BetriebsratHood
Der Antrag lautete "wer ist für die unbefristete Einstellung von Hr. X..."
Erstellt am 19.06.2015 um 08:45 Uhr von pillepalleTR
Damit wurde der Einstellung die Zustimmung verweigert! Euer BR-V irrt also.
Lernt man eigentlich gleich als allererstes im BetrVG-1-Seminar.
Ein Blick in google hilft aber auch manchmal:
Ist die Mehrheit erreicht?
Ein Beschluss des Betriebsrats muss in der Betriebsratssitzung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Betriebsrats gefasst werden, soweit im Betriebsverfassungsgesetz nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit ist ein Beschlussantrag abgelehnt. Stimmenthaltung ist zulässig. Enthaltungen sind aber ablehnend zu werten.
Beispiel: Bei einem dreizehnköpfigen Betriebsrat: Sechs Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen, fünf Nein-Stimmen. Der Beschlussantrag wäre abgelehnt, obwohl mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben wurden. Der Beschluss hat nicht die erforderlichen sieben Ja-Stimmen erhalten.