Erstellt am 07.11.2014 um 09:27 Uhr von Nubbel
da hätte die gl 3 monate zeit gehabt euch ordnungsgemäß anzuhören. sollte zu schaffen sein
Erstellt am 07.11.2014 um 10:19 Uhr von Dezibel
> Das entsprechende Dokument, auf dem der BR seine Zustimmung äußert kam ...
Das scheint ja die Anhörung zu sein. Also kein Problem.
Warum sollte es nicht per mail kommen, wenn das der effektivste Weg ist?
> sind wir hier trotzdem in der Mitbestimmung oder?
Die Frage verstehe ich nicht. Ihr habt das Anhörungsformular, die dazugehörigen Informationen ... auf was wartet ihr noch?
Erstellt am 07.11.2014 um 13:13 Uhr von gironimo
Die Schriftform ist letztendlich nur bei einer Zustimmungsverweigerung notwendig (siehe auch § 99 BetrVG).
Äußert sich der BR innerhalb einer Woche nicht, gilt die Zustimmung als erteilt.
Mitbestimmen könnt Ihr da eh nicht. Ihr müsst nur mitwirken und habt ausschließlich die im § 99 BetrVG genanntem Gründe für eine Zustimmungsverweigerung.
Erstellt am 07.11.2014 um 13:15 Uhr von Pickel
Ergänzend zu Gironimo:
Sofern es aber keinen Anlass gibt, die Entscheidung kritisch zu sehen, ist eine vorherige Zustimmung natürlich der richtige Weg. Gerade bei Einstellungen ist es auch für den zukünftigen Mitarbeiter wichtig, möglichst schnell Klarheit zu haben. Ein reines Auslaufen ist nur dann eine mögliche Option, wenn die Einstellung eigentlich abgelehnt wird, es aber an Widerspruchsgründen fehlt.