Personelle Maßnahme mitbestimmungspflichtig?
Hallo Leute,
folgende Anfängerfrage (BR2 findet erst in 2 Wochen statt :-): Die GL hat uns über eine personelle Maßnahme infomiert.
- Das entsprechende Dokument, auf dem der BR seine Zustimmung äußert kam per Mail. Ist das zulässig?
- Die GL verweist nebenbei darauf, dass die Maßnahme vor Bestehen des BR gepkant und verabredet war. Den aktuellen BR gibt es seit 10.07. Die Maßnahme wurde umgesetzt zum 01.11. Wenn ich die Kommentare des BetrVG richtig verstehe, sind wir hier trotzdem in der Mitbestimmung oder?
Vielen Dank!
Community-Antworten (4)
07.11.2014 um 10:27 Uhr
da hätte die gl 3 monate zeit gehabt euch ordnungsgemäß anzuhören. sollte zu schaffen sein
07.11.2014 um 11:19 Uhr
Das entsprechende Dokument, auf dem der BR seine Zustimmung äußert kam ... Das scheint ja die Anhörung zu sein. Also kein Problem. Warum sollte es nicht per mail kommen, wenn das der effektivste Weg ist?
sind wir hier trotzdem in der Mitbestimmung oder? Die Frage verstehe ich nicht. Ihr habt das Anhörungsformular, die dazugehörigen Informationen ... auf was wartet ihr noch?
07.11.2014 um 14:13 Uhr
Die Schriftform ist letztendlich nur bei einer Zustimmungsverweigerung notwendig (siehe auch § 99 BetrVG).
Äußert sich der BR innerhalb einer Woche nicht, gilt die Zustimmung als erteilt.
Mitbestimmen könnt Ihr da eh nicht. Ihr müsst nur mitwirken und habt ausschließlich die im § 99 BetrVG genanntem Gründe für eine Zustimmungsverweigerung.
07.11.2014 um 14:15 Uhr
Ergänzend zu Gironimo:
Sofern es aber keinen Anlass gibt, die Entscheidung kritisch zu sehen, ist eine vorherige Zustimmung natürlich der richtige Weg. Gerade bei Einstellungen ist es auch für den zukünftigen Mitarbeiter wichtig, möglichst schnell Klarheit zu haben. Ein reines Auslaufen ist nur dann eine mögliche Option, wenn die Einstellung eigentlich abgelehnt wird, es aber an Widerspruchsgründen fehlt.
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