Erstellt am 19.06.2015 um 06:02 Uhr von Dezibel
Leg sie (mit einer eventuellen Gegendarstellung) zu den Akten und melde dich zukünftig ab.
Was willst Du sonst machen?
Erstellt am 19.06.2015 um 07:02 Uhr von waldschreier
Wenn ihr als BR gemobbt werdet vom Chef..
Da sag ich immer nur....wie man in den Wald rein schreit so kommt es auch wieder raus..!!
Auch wenn das viele anders sehen..aber so bekommst du das ruck zuck in den Griff.
Der AG will mehr von dir wie du von ihm.
Erstellt am 19.06.2015 um 07:20 Uhr von Hoppel
@ Cezanne
"Ein Betriebsratsmitglied muss sich grundsätzlich bei seinem Arbeitgeber abmelden, bevor es an seinem Arbeitsplatz Betriebsratstätigkeit verrichtet.
Das gilt nicht, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls nicht ernsthaft in Betracht kommt, die Arbeitseinteilung vorübergehend umzuorganisieren.
Der Arbeitgeber kann dann aber verlangen, dass ihm die Gesamtdauer der in einem bestimmten Zeitraum ausgeübten Betriebsratstätigkeit nachträglich mitgeteilt wird."
BAG, Beschluss vom 29. 6. 2011 - 7 ABR 135/09
Ob Satz 2 in Deinem Fall zutrifft, kann hier niemand beurteilen. Falls nicht, ist der AG im Recht; mit Mobbing hat das aber überhaupt nichts zu tun.
Ansonsten ... melde Dich zukünftig ab und gut ist! Mit Mobbing hat das aber überhaupt nichts zu tun.
Erstellt am 19.06.2015 um 19:53 Uhr von Globus
Jo, in Zukunft abmelden und die Abmahnung dennoch nciht beachten... warum?....
Na weil eine solche Abmahnung niemals eine Vorstufe zur Kündigung sein kann - was ja logisch ist...
Auch beimir kommt es immer wieder vor, dass ich auf dem weg zu meiner arbeitsvertraglichen Pflicht von Kolleginnen und Kollegen angesproichen werde - wie sollte ich mcih also abmelden können...? Jeder ist doch pragmatisch...
Wie dem auch sei - ein solches Verhalten kann niemals zur fristlosen Kündigung führen, also würd ich mir die Abmahnung schon sichtbar im BR Büro aufhängen....
Erstellt am 19.06.2015 um 20:42 Uhr von Pickel
Globus, unterlasse es doch bitte, persönliche Mutmaßungen als Fakt hinzustellen.
Wenn ein BRM genügend Abmahnungen zu diesem Fall angesammelt hat und es nicht nur kurze Unterbrechungen, sondern eben auch längere Abwesenheiten sind, ist der Fall nämlich definitiv nicht so eindeutig dass man entspannt vor Gericht gehen könnte. vor Gericht und auf See...
Erstellt am 19.06.2015 um 20:48 Uhr von Globus
ich muß nur zwei sätze lesen...
der entscheidende war: "Wenn ein BRM genügend Abmahnungen zu diesem Fall angesammelt hat"
ja, was ist dann? Du solltest dich mit der Thematik Abmahnungen echt mal eindringlich beschäftigen...
Erstellt am 19.06.2015 um 20:56 Uhr von Globus
Und? haste dich belesen? welche erkenntnisse hast du gewonnen?
Erstellt am 20.06.2015 um 12:15 Uhr von PeterPaula
@Cezanne,
um wie viel Zeit dreht sich denn diese Thematik? Ein BR muss sich nicht immer zwingend zu jeder BR-Pups-Arbeit abmelden ;-)
Erstellt am 21.06.2015 um 13:23 Uhr von Cezanne
Habe dieses Problem schnell in Angriff genommen und meinem Anwalt alles übergeben.Meine andere Kolleginn hat auch eine Abmahnung erhalten .Sie hat Ihre Arbeitszeit laut zugestimmten Dienstplan gearbeitet.Aber nach neuem nicht zugestimmten Dienstplan hätte sie an einem Tag arbeiten müssen ,hat das der PDL mitgeteilt das Sie da nicht kommt ,es handelt sich um einen Dienst von 4 Stunden .Diese wurden Ihr auf Grund unentschuldigtes Fehlen eingetragen und eine Abmahnung erteilt.Es handelt sich auch wieder um eine Kolleginn aus dem BR.Wie findet Ihr eine Leitung die grade mal 3 Monate da ist und schon feste Abmahnung erteilt ?Wo sind wir nur in diesem Land hingeraten ?
Erstellt am 21.06.2015 um 13:59 Uhr von Melissa
Das kommt davon, wenn man als BR so was nicht sofort unterbindet. Und wenn hier vom BR kein Gegenwind kommt, wird gerade ein neuer AG motiviert sein, dieses so fortzuführen oder gar noch auszubauen.
Das hat auch nichts damit zu tun, wo wir in Old Germany mittlerweile hingeraten sind, sondern nur mit dem, wohin es ein BR hingeraten lässt.
Also sofort AG anschreiben, auf die Rücknahme des Dienstplans bestehen und zukünftige Unterlassung und Wahrung der MBR fordern. Andernfalls Unterlassungsklage eingereicht und Strafantrag gestellt wird.
Wenn das auch so praktiziert wird, dürfte es mit den Abmahnungen auch schnell vorbei sein.
Erstellt am 22.06.2015 um 14:18 Uhr von Pjöööng
Zitat (Dezibel):
"mit einer eventuellen Gegendarstellung"
Ein häufig gehörter Rat, der im Allgemeinen aber nach hinten losgeht. Wenn der Arbeitgeber hier tatsächlich wirksam abmahnen kann, dann ist das BRM mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er eine Gegendarstellung schreibt.
Als Arbeitgeber würde ich abgemahnte Arbeitnehmer sogar dazu animieren, eine Gegendarstellung zu schreiben. Das erspart mir viel viel Arbeit und Verdruss.
Erstellt am 22.06.2015 um 15:12 Uhr von Dezibel
Ups, da habe ich mich wohl undeutlich (falsch) ausgedrückt.
Mit zu den Akten legen meinte ich nicht die Personalakte, sondern meine persönliche, zu hause, im Küchenschrank, zweiter Schieber von links, ganz hinten.
Warum? Damit ich nichts vergesse, fallls sich einer nach 5 Jahren darauf berufen will.
Keinesfalls dem AG zur Ansicht/Einsicht/Schulung geben!