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Weitergabe von Beschlüssen

L
Ladykiller
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

darf der Arbeitgeber einen Beschluss in welchem der Betriebsrat sich zum Verhalten einer Gewissen Person äußert und zeitgleich um einen Termin für ein Gespräch bittet, an die besagte Person weiterleiten?

Wir empfinden dies als sehr Hinterhältig.

Um dem ein oder anderen schon entgegen zu kommen. Ja wir haben das Gespräch mit der besagten Person schon mehrfach gesucht und durchgeführt, jedoch ohne erkennbares Resultat.

Vielen Dank im vorraus.

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Community-Antworten (4)

G
ganther

17.06.2015 um 21:33 Uhr

Warum sollte er das nicht dürfen?

L
Ladykiller

18.06.2015 um 08:26 Uhr

Deswegen frage ich ja, weil ich das nicht weiß.

H
Hoppel

18.06.2015 um 08:54 Uhr

@ Ladykiller

Ein bisschen merkwürdig das Ganze! Ein BR fasst einen Beschluss, in welchem es um das Verhalten eines Kollegen geht?? Bittet den AG um ein Gespräch, in welcher dieser vermutlich aufgefordert werden soll, Abhilfe zu schaffen? Der BR will aber nicht, dass sich der AG auch an den Kollegen wendet? Und schon gar nicht will der BR, dass der Kollege erfährt, dass die Angelegenheit inzwischen offiziellen Charakter angenommen hat?

"Um dem ein oder anderen schon entgegen zu kommen. Ja wir haben das Gespräch mit der besagten Person schon mhrfach gesucht und durchgeführt, jedoch ohne erkennbares Resultat. " Was soll man dazu sagen? Das ist nicht die Aufgabe eines BR!

Warum ihr die Reaktion des AG als hinterhältig empfindet, ist nicht nachvollziehbar. Wenn nichts passieren soll, hättet ihr einfach den Mund halten oder dem AG einen anonymen Hinweis schreiben sollen. Letzteres halte ich aber für völlig daneben!

L
Ladykiller

18.06.2015 um 10:21 Uhr

Es geht hier um einen direkten Vorgesetzten. Aber trotzdem schon mal danke für die hilfreiche Antwort

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