Hallo liebe Kollegen,

darf der Arbeitgeber einen Beschluss in welchem der Betriebsrat sich zum Verhalten einer Gewissen Person äußert und zeitgleich um einen Termin für ein Gespräch bittet, an die besagte Person weiterleiten?

Wir empfinden dies als sehr Hinterhältig.

Um dem ein oder anderen schon entgegen zu kommen. Ja wir haben das Gespräch mit der besagten Person schon mehrfach gesucht und durchgeführt, jedoch ohne erkennbares Resultat.

Vielen Dank im vorraus.