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Elektronisches Notizsystem - Mitbestimmungspflichtig?

F
Frank
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns wurde ab den 6.10. ein elektronisches Notizsystem für Ärzte eingeführt. Meiner Meinung ist dieses Mitbestimmungspflichtig. Nach Auffassung unseres Verwaltungsleiter nicht. Dieses Notizsystem dient der Weitergabe von Patienteninfo an ihre Kollegen, die erst später ihren Dienst antreten. Bis jetzt wurde diese Weitergabe über Dritte oder Zettel gemacht. Ich persönlich habe nichts gegen dieses System, möchte die Sache klären, weil der Betriebsrat von unseren Chefarzt ignoriert wird.

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Community-Antworten (2)

P
paula

07.10.2008 um 11:34 Uhr

werden in diesem System mitarbeiterbezogene Daten gespeichert? Wenn ja § 87 Abs. 1 Nr. 6 betrVG

K
klinik

07.10.2008 um 12:34 Uhr

@Frank,

§87 Abs.1 Nr.6 BetrVG gilt auch wenn keine mitarbeiterbezogene Daten gespeichert werden. Es wäre vom Vertreiber des Notizsystems zu erfragen ob dieses Gerät die Arbeitsleistung und das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers erfassen kann. Eine schöne Frage ist auch immer ob mit diesem Gerät der Arbeitnehmer überwacht werden kann.

Demjenigen der mit diesem Notizsystem arbeit, könnte durch das System nachgewiesen werden wie lange er mit diesem System gearbeitet hat ect. Außerdem ist es eine technische Anlage die der Arbeitgeber einführt. Der BR kann auch erfragen welche personellen und wirtschaftlichen Konsequenzen durch die Einführung des Systems für die Belegschaft entstehen.Fragt nach

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