Erstellt am 07.10.2008 um 09:34 Uhr von paula
werden in diesem System mitarbeiterbezogene Daten gespeichert? Wenn ja § 87 Abs. 1 Nr. 6 betrVG
Erstellt am 07.10.2008 um 10:34 Uhr von klinik
@Frank,
§87 Abs.1 Nr.6 BetrVG gilt auch wenn keine mitarbeiterbezogene Daten gespeichert werden. Es wäre vom Vertreiber des Notizsystems zu erfragen ob dieses Gerät die Arbeitsleistung und das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers erfassen kann. Eine schöne Frage ist auch immer ob mit diesem Gerät der Arbeitnehmer überwacht werden kann.
Demjenigen der mit diesem Notizsystem arbeit, könnte durch das System nachgewiesen werden wie lange er mit diesem System gearbeitet hat ect. Außerdem ist es eine technische Anlage die der Arbeitgeber einführt. Der BR kann auch erfragen welche personellen und wirtschaftlichen Konsequenzen durch die Einführung des Systems für die Belegschaft entstehen.Fragt nach