Firmen-Handy Verbindungsnachweis - Einverständnis (BDSG §4a) zur Weitergabe der Daten beim AN einholen?
Hallo miteinander, der AG hat an AN einige Handy als Arbeitsgerät ausgegeben, und läst nun über die Abteilungsleiter die Einzelverbindungsnachweise Kosten und Verbindungen prüfen. Dazu gibt es keine BV, noch gibt es eine andere schriftliche Vereinbarung in dem das private telefonieren verboten wurde. Meine Frage nun, muss der AG nicht das schriftliche Einverständnis (BDSG §4a) zur Weitergabe der Daten beim AN einholen?
Community-Antworten (4)
15.01.2008 um 13:08 Uhr
@Principius ...solange keine BV existiert ist der AN sozusagen überprüfbares Freiwild! Bezahlt der AN irgendetwas um privat zu telefonieren? Ist die Privattelefonie nur geduldet oder wissentlich erlaubt? Nach einer Klärung der Sachverhalte käme dann das TKG i.V. mit dem BDSG ins Spiel...
15.01.2008 um 13:14 Uhr
Hallo Principius,
wie Du die Situation beschreibst, greift für mich der § 88 TKG (Fernmeldegeheimnis).
Schau dir den bitte mal an.
MfG Angi1
15.01.2008 um 13:24 Uhr
@Angi1 Der AG darf überprüfen (natürlich nur die Nachweise) - der BR sollte dies bis zu einer entsprechenden Vereinbarung untersagen! Wie allerdings § 88 TKG hier anzuwenden ist (wohlgemerkt: Es sind die Telefone des AG!) könntest Du mir gerne noch einmal erläutern...
15.01.2008 um 15:26 Uhr
Danke erst mal für die Antworten.
Hier mehr im Einzelnen: Es gibt kein schriftliches Verbot dazu. Kommt der MA über eine vom AG/Abt.-Leiter festgesetzte Summe, geht an den MA und seinem Vorgesetzten der Einzelverbindungsnachweis mit den klar Verbindungen. Beide setzen sich zusammen um zu klären wie die Kosten minimiert werden können. Über Privatgespräche wurde bisher hinweg geschaut, bzw. geduldet je nach Nase. Bisher hat auch noch keiner was bezahlt, aber das kommt nun auf uns zu. Es gibt einen Nachweis bei dem sich die Kosten auf ca. 900,-- € belaufen. Dazu soll der Anteil der privaten Gespräche vom MA ersetzt werden, da er über das „übliche Maß“ liegen würde. Es geht hier aber nicht um die Kosten, sondern darum ob einfach die (Privat-)Verbindungen eingesehen werden darf.
Verwandte Themen
Betriebliche Übung
ÄlterWir haben letztes Jahr fusioniert. Aus dem übernommenen Unternehmen (A) haben einige Mitarbeiter ein Handy, das sie sowohl geschäftlich als auch privat nutzen durften und die Kosten hierfür komplett v
neues BDSG
ÄlterHallo das neue BDSG ist in Kraft. Wie geht ihr damit und dieser EU Datenschutzgrundverordnung um? Ich habe gelesen, dass nun die Betriebsvereinbarungen Art. 88 DSGVO und § 26 BDSG beachten müssen. W
Weitergabe von personalisierten Daten und Kundendaten an Dienstleister
ÄlterHallo, ich habe da mal folgende Frage: Inwieweit ist der Betriebsrat gefordert und was ist zu tun, wenn durch einen Geschäftsführer und gleichzeitigen Gesellschafter des Tochterunternehmens ohne a
JAV für zwei Firmen - Recht auf Unbefristete Übernahme?
ÄlterIch bin zum JAV gewählt worden und bin als solcher für zwei Firmen (zwei GmbH's) zuständig, die an einem Standort sind. Wir haben ebenso nur einen Betriebsrat für beide Firmen. Jetzt ist meine Frag
Geheimhaltungspflicht als BR - kann der Arbeitgeber vom BR eine Erklärung nach § 5 BDSG verlangen?
ÄlterHallo zusammen, wir haben bei uns erstmals einen BR gewählt. Nun verlangt das Unternehmen von den BRäten, eine Erklärung gem. §5 BDSG zu unterzeichnen, da man uns sonst zu Informationszwecken keine D