Erstellt am 16.06.2015 um 13:18 Uhr von Pjöööng
Dann sollte sie ihr Kind (
Erstellt am 16.06.2015 um 13:47 Uhr von rtjum
Erstellt am 16.06.2015 um 14:03 Uhr von BloodyBeginner
wahrscheinlich mit in die Sitzung mitbringen?
Ich persönlich sehe darin kein Problem - wegen der Nichtöffentlichkeit-, denn ich glaube das Kind ist wahrscheinlich zu klein um was mitzubekommen. Allerdings weiß ich nicht ob man da immer vernünftig BR Arbeit machen kann wenn das Kind quengelt oder schreit
Erstellt am 16.06.2015 um 19:24 Uhr von Snooker
Wollen wir mal hoffen das das 1jährige Kind nix ausplappert, wenn es am nächsten Tag beim einkaufen mit Mami im Discounter eine gleichaltrige Babykollegin trifft. Schmunzel beim KOKI.
Im Ernst, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das das ein verstoß gegen die nichtöffentlichkeit wäre.
Erstellt am 16.06.2015 um 19:52 Uhr von Melissa
Formell ist es mit Sicherheit ein Verstoß gegen eine hier geforderte Nichtöffentlichkeit.
Dazu kommt auch, dass, wenn keine Alternativen bestehen, eine Betreuungspflicht mit Sicherheit auch ein rechtlicher Verhinderungsgrund wäre. Das Wohl eines Kindes dürfte hier ja wohl höher anzusiedeln sein, als der Wunsch ein Amt wahrzunehmen.
Als Mutter würde ich auch bestimmt kein Kleinkind mit zu einer Sitzung nehmen.
Und als Mitglied hätte ich auch hundert Gründe, die dagegen sprechen würden, mir Derartiges anzutun.
Erstellt am 17.06.2015 um 05:16 Uhr von Onkel
Ich sehe hier überhaupt kein Problem. Ich war vor einigen Wochen auf einem Seminar bei dem eine der Teilnehmrrin ihre kleine Tochter mit hatte. Es war überhaupt nicht störend. Und manchmal ist es auch gut wenn man in einer Diskussion wieder auf das wichtige im Leben zurück gebracht wird.
Erstellt am 17.06.2015 um 13:39 Uhr von PeterPaula
Gegenfrage:
Weshalb sind denn BR-Sitzungen "Nichtöffentlich"? Kennt Ihr den Grund, kennt Ihr die Antwort ;-)
Erstellt am 20.06.2015 um 15:51 Uhr von testaccount
wer würde hier denn über die "Zulässigkeit", daß das 1jährige Kind dabei ist, entscheiden - und wann ??
Erstellt am 20.06.2015 um 16:21 Uhr von Hoppel
@ Felsen
Wenn die Anwesenheit eines Kleinkindes dazu führt, dass die Sitzungsdauer durch zwischenzeitliches Hutzeldutzel verlängert wird oder sich insbesondere dieses Ersatzmitglied nicht auf die Sachverhalte der entsprechenden TOP konzentrieren kann, kann das wohl nicht im Sinne ALLER sein.
Ihr solltet euch mal diese Entscheidung zu Gemüte führen: BAG, Beschluss vom 23. 6. 2010 - 7 ABR 103/08
Auch vor dem Hintergrund des (nachwirkenden) Kündigungsschutzes, würde ich ganz klar dafür votieren, das nächste E-BRM nachrücken zu lassen. Einem AN in Elternzeit kann nicht gekündigt werden ... Ausnahmen mal außen vor!