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Kündigung Unterhaltsverpflichtung

U
Undertaker
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns soll eine Sozialauswahl stattfinden. Unterhaltspflichten sollen durch die MA angegeben werden. Zähl ein Kind, welches die Ehefrau mit in die Ehe bringt und sich in der Ausbildung befindet (Kindergeldanspruch besteht) auch beim nichtleiblichen Vater, welcher Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen machen muss, als Unterhaltsverpflichtung???

Freibetrag für dieses Kind wurde auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Wie würdet ihr das Kind werten?

Gruß Undertaker

4.84003

Community-Antworten (3)

K
Kölner

04.11.2006 um 12:24 Uhr

@Undertaker Ist die Frage ernst gemeint?

U
Undertaker

04.11.2006 um 12:37 Uhr

Hallo Kölner,

vielleicht hab ich die Frage bissl komisch formuliert. Meine Unschlüssigkeit kommt daher, weil es sich ja nur um das Stiefkind handelt, welches noch im Haushalt lebt.

Sorry, für die Frage, aber wie siehst du die Sache? Darf man ein Stíefkind als Unterhaltsverpflichtung werten?

Gruß Undertaker

M
Matratzenjoe

04.11.2006 um 13:29 Uhr

Hallo,nartürlich zählt das Kind mit,normalerweise schaut die Buchhaltung auf der Lohnsteuerkarte nach und da steht es doch.

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