Nun, manchmal übertreibe ich auch einmal gerne etwas. Besonders dann, wenn es um die sich immer stärker verbreitende Flut der Videoüberwachung geht.
Und auch bei Diebstahl ist das nicht ganz so einfach.
Das ist auch ein Thema, bei dem mein Erinnerungsvermögen noch sehr jungfräulich ist. So habe ich gerade hierzu, von Oktober letzten Jahres bis zur Umsetzung vor genau zwei Wochen, einen BR direkt betreut. „Spedition mit getrennten Verwaltungsgebäuden, drei Lagerhallen, zwei Werkstätten und einer öffentlichen Tankstelle auf dem Gelände“
Die Gründe wahren auch hier wieder einmal „Vandalismus, Einbrüche und Diebstahl im Tankstellenbereich“.
Mit dem Ergebnis, dass der Landesdatenschutzbeauftragte erst einmal alles gestoppt hat und erst einmal ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ins Leben gerufen werden musste. Da dieser dann der Meinung war, er könne abschließend entscheiden, gab es dann natürlich auch noch Streit, sodass sich dadurch auch noch alles verzögerte und er jetzt den Beleidigten spielt.
Von den bereits verbauten 47 Kameras durften dann nach einer Neuausrichtung, Schlappe 11 hängen bleiben. 7 davon im Bereich der Tankstelle.
Dass er die restlichen 36 dann zum Kegeln nehmen konnte (hingen ja schon über ein halbes Jahr und wurden deshalb auch nicht zurück genommen), hat ihm dann überhaupt nicht gefallen.
Und das er auf die Daten jetzt auch nicht allein zugreifen kann, auch nicht. Und eine hierüber abzuschließende BV macht auch so richtig Spaß. Kann man hier die Bedingungen doch herrlich diktieren. Kein Abschluss, dann auch keine Kameras.
Gut, damit dass ich dort jetzt so etwas Ähnliches wie ein fast Hausverbot habe, kann ich gut Leben.
Jedes Mal, wenn ich an dem Laden vorbeifahre, was fast täglich der Fall ist, geht mir so richtig das Herzilein auf.
Ergo: „Man darf auch mal übertreiben, wenn man etwas erreichen will“.