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Geheimhaltung

S
Sonderrechte
Jan 2018 bearbeitet

unser BR 5 köpfig hat unserem Chef einen Beschluss zur Kameraüberwachung gegeben. Der Beschluss wurde von 3 Mitgliedern genehmigt. Jetzt kam heraus das der Rest erst jetzt informiert wurde. Die beiden anderen Mitglieder wollen das jetzt im Betrieb öffentlich machen .Meine Frage ist fällt das nicht unter die Geheimhaltung ?

1.23004

Community-Antworten (4)

M
Melissa

15.06.2015 um 22:46 Uhr

Natürlich nicht!

Hier geht es um die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten und die sind mit Sicherheit höher anzusiedeln als ein ev. sowieso nicht haltbarer Beschluss zur Videoüberwachung.

Ihr wisst doch hoffentlich auch genau, was hier gefordert ist und was ein BR darf oder auch nicht?

Was sagt den euer Datenschutzbeauftragter dazu? Eine Vorabprüfung durch diesen ist hier zwingend. Gibt es diesen nicht, würde ich mich an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden.

Wenn dieses nicht passiert und es werden wild irgendwo Kameras angebracht ohne hier div. Vorgaben zu beachten, könnte das für den AG recht teuer werden.

Das ist auch einer der wenigen Fälle, wo Gremiumsmitglieder u. U. den Inhalt ihres privaten Geldbeutels auf den Tisch legen dürfen, wenn durch ein Fehlverhalten im Amt, andere hierdurch einen Schaden erleiden.

Und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, kann für alle hierbei beteiligten, sehr sehr teuer werden.

S
Sonderrechte

15.06.2015 um 23:26 Uhr

Es geht um begründeten Verdacht des Diebstahl

H
Hoppel

15.06.2015 um 23:53 Uhr

@ Sonderrechte

Zunächst einmal etwas Grundsätzliches. Den AG muss es nicht interessieren, ob dieser Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder nicht. Ausnahme: Der AG WUSSTE, dass KEIN ordnungsgemäßer Beschluss gefasst werden konnte oder gefasst worden ist! Beispiel: AG bestellt den BRV zu sich, legt dem BRV seinen Antrag für eine Videoüberwachung vor und BRV gibt postwendend seine Zustimmung!

Ihr habt aber ein Problem im Gremium! Es kann nicht angehen, dass ein solcher Beschluss ohne ordnungsgemäß einberufene Sitzung gefasst wird. Eine (verdeckte) Videoüberwachung kann im begründeten Einzel- bzw. Verdachtsfall zulässig sein. Aber ... im Vorfeld müssen mildere Mittel ausgeschöpft worden sein! Lasst Euch vom AG umfassend informieren und wägt dann Eure Entscheidung ab.

Hier ein paar BAG Entscheidungen zum Thema: BAG, Urteil vom 21.6.2012 -2 AZR 153/11 BAG, Urteil vom 27. 3. 2003 - 2 AZR 51/02 BAG, Beschluss vom 26. 8. 2008 - 1 ABR 16/07

Die erstgenannte Entscheidung wird auf dieser Seite ganz gut kommentiert: https:www.iitr.de/veroeffentlichungen-des-instituts-fuer-it-recht/288-datenschutz-bundesarbeitsgericht-zur-zulaessigkeit-verdeckter-videoueberwachung.html

@ Melissa

Im begründeten Diebstahlverdacht ist so manches möglich ... will sagen, dass Du mit Deiner Panikmache in Unkenntnis weiterer Einzelheiten maßlos übertreibst!

M
Melissa

16.06.2015 um 23:32 Uhr

Nun, manchmal übertreibe ich auch einmal gerne etwas. Besonders dann, wenn es um die sich immer stärker verbreitende Flut der Videoüberwachung geht.

Und auch bei Diebstahl ist das nicht ganz so einfach.

Das ist auch ein Thema, bei dem mein Erinnerungsvermögen noch sehr jungfräulich ist. So habe ich gerade hierzu, von Oktober letzten Jahres bis zur Umsetzung vor genau zwei Wochen, einen BR direkt betreut. „Spedition mit getrennten Verwaltungsgebäuden, drei Lagerhallen, zwei Werkstätten und einer öffentlichen Tankstelle auf dem Gelände“

Die Gründe wahren auch hier wieder einmal „Vandalismus, Einbrüche und Diebstahl im Tankstellenbereich“.

Mit dem Ergebnis, dass der Landesdatenschutzbeauftragte erst einmal alles gestoppt hat und erst einmal ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ins Leben gerufen werden musste. Da dieser dann der Meinung war, er könne abschließend entscheiden, gab es dann natürlich auch noch Streit, sodass sich dadurch auch noch alles verzögerte und er jetzt den Beleidigten spielt.

Von den bereits verbauten 47 Kameras durften dann nach einer Neuausrichtung, Schlappe 11 hängen bleiben. 7 davon im Bereich der Tankstelle. Dass er die restlichen 36 dann zum Kegeln nehmen konnte (hingen ja schon über ein halbes Jahr und wurden deshalb auch nicht zurück genommen), hat ihm dann überhaupt nicht gefallen.

Und das er auf die Daten jetzt auch nicht allein zugreifen kann, auch nicht. Und eine hierüber abzuschließende BV macht auch so richtig Spaß. Kann man hier die Bedingungen doch herrlich diktieren. Kein Abschluss, dann auch keine Kameras. Gut, damit dass ich dort jetzt so etwas Ähnliches wie ein fast Hausverbot habe, kann ich gut Leben.

Jedes Mal, wenn ich an dem Laden vorbeifahre, was fast täglich der Fall ist, geht mir so richtig das Herzilein auf. Ergo: „Man darf auch mal übertreiben, wenn man etwas erreichen will“.

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