Information der Mitarbeiter über bevorstehenden Schichtwechsel - unterliegt laut Betriebsrat der Geheimhaltung?
ich und einige Kollegen wurden am Freitag zum Chef gerufen... dort wurden wir in einzellgesprächen darüber informiert, das wir in 2 Wochen aus der Normalschicht im Büro ( 15 Jahre lange tätigkeit) in die Produktion in 3 schicht gehen sollen. Der BR hat niemanden von uns vorher mal kurz informiert ( so konnte sich niemand auf das gespräch vorbereiten ) und waren dann sprachlos vor dem chef gestanden... Der Br sagte bei späterem nachfragen: das unterliegt der Geheimhaltung....... ist dies etwa ein Geheimrat????? oder stimmt dies?
Community-Antworten (7)
20.10.2008 um 15:41 Uhr
@Dini Normalschicht Büro (Sachbearbeiter?) > Produktion 3-Schicht (welche Tätigkeit?) und was genau hat der BR darüber gewusst? Deine Angaben sind zu ungenau um ein Statement dazu abzugeben, was nun der "Geheimhaltung" unterliegt oder nicht, und das der Betriebsrat KEIN Geheimrat ist, sollte eigentlich unstrittig sein.
20.10.2008 um 15:53 Uhr
Wie du sagst .... Sachbearbeiter im Büro ( vor 18 Jahre von der Produktion wegen Bandscheibe und Rückenleiden ins Büro versetzt) im zuge einer Neustruckturierung in eine Andere Abteilung und in ein anderes Schichtmodel versetzt. Was ja meines Wissens BR Mitbestimmungspflichtig ist... habe mich schon gewundert warum die letzten drei Wochen so ein reges Interesse für meine Arbeit bestand und ich ein BR Mitglied "angelernt" habe. und dann Freitag der Anruf .. ab zum Personalchef und BR ( einen den ich wahrhaftig nicht dabei haben wollte) und vor vollendete Tatsachen gestellt. ... hätte ja ein kleines Gespräch vorher erwartet um nicht ins offene Messer zu rennen.. aber der BR sagt dies wäre alles geheim
20.10.2008 um 16:06 Uhr
@dini wie sieht denn Dein Arbeitsvertrag aus? Ist es aufgrund dessen überhaupt möglich Dich in die Produktion zu versetzen? Hast Du ein BR-Mitglied "angelernt" damit er jetzt Deine Aufgaben als Sachbearbeiter übernimmt? Zum BR... ein BR ist kein Geheimrat und sollte im Vorfeld mit den betroffenen Kollegen über geplante Umsetzungen sprechen und vor allem diese vertreten. Eine Geheimhaltungsverpflichtung den Betroffenen gegenüber ist mir nicht bekannt.
20.10.2008 um 16:18 Uhr
@Dini sehe es wie BR-Hexe, normalerweise hätte ein sinnvoll handeln wollender BR das Gespräch mit dem langjährigen MA (in dem Fall du) VOR dem gemeinsamen Gespräch mit dem Personalchef gesucht, 1.) um denjenigen zu informieren und 2.) überhaupt mal zu klären, warum, wieso, weshalb diese Versetzung im Zuge der Umstrukturierung notwendig ist oder auch nicht. In erster und einziger Linie ist der BR von den AN gewählt und sollte diese auch vertreten gegenüber dem AG und nicht Erfüllungsgehilfe des AG gegenüber dem AN sein. So sehe ich zumindest meine Aufgabe als BR in meinem Betrieb.
20.10.2008 um 23:24 Uhr
Dini genanntes ist mitbestimmungspflichtig gem.: 87 Abs.:1, Ziffer 2 BetrVG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; Weiterhin ist bei einer Versetzung aus dem Büro in die Produktion der BR gem. § 99 BetrVG entsprechend zu beteiligen. O.G. gilt auch, wenn der Arbeitsvertrag diese Maßnahme hergibt.
Ist diese "Versetzung" nicht durch den Arbeitsvertrag gedeckt, müsste der AG mit dem AN eine einvernehmliche Lösung finden. Auch wenn AG und AN sich einig sind, sind die Rechte des BR gem. §99 BetrVG zu beachten.
Weigert sich der AN, kann der AG nur über eine Änderungskündigung reagieren. Würde der AG Änderungskündigungen aussprechen, ist VORHER der BR gem. § 99 + § 102 BetrVG entsprechend zu beteiligen.
22.10.2008 um 15:13 Uhr
Hallo, ich war nochmals beim Personalchef und BR und schilderte mein Problem ( wie oben beschrieben ) ich hatte mich ja mit den 3 Schichten abgefunden.. kein Problem ,aber bedingt durch einen Wegeunfall ( 2005 der auch mit dem Bandscheibenleiden in der PA vermerkt ist) kann ich die neue tätigkeit nicht ausführen ( schwere schleifarbeiten im stehen) nun sagten mir beide einstimmig : da kann man nix machen ich sollte es versuchen... an wen kann ich mich wenden? ich will nicht die Arbeit verweigern und schon gar nicht Krank werden.. aber darauf wird es herauslaufen denn es ist wirklich eine sehr schwere Arbeit ( ich habe mir des angeschaut und auch schon Probiert) .... geht dies wirklich nur über einen Anwalt... ein BR Mitglied sagte mir im vorbeigehen " mach nur Krank, dann gibts eine Kündigung ohne Abfindung..... Hilfeeeeee .........
30.10.2008 um 21:47 Uhr
dini wenn deine gesundheitlichen Problem von einem Wegunfall herrühren, dann dürfte die Berufsgenossenschaft der richtige Ansprechpartner sein. Wenn Du in der Gewerkschaft bist, würde ich empfehlen, um eine Beratung in dieser Sache bitten, wobei auch der Rechtsschutz im Beitrag enthalten ist.
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