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Geheimhaltung während Sozialplanverhandlungen?

Z
Zippel
Jan 2018 bearbeitet

Sind die Mitglieder eines Betriebsrates zur Geheimhaltung verpflichtet, während sie mit der Geschäftsleitung einen Interessenausgleich, Namensliste und Sozialplan aushandeln?

2.92002

Community-Antworten (2)

R
Rollie

23.06.2006 um 18:07 Uhr

Sagen wir mal so, es bringt vermutlich wenig Sinn, im Vorfeld mit ungelegten Eiern hausieren zu gehen und damit die Leute zu verunsichern.

Allerdings kann es durchaus auch vorkommen, das es für den Betriebsrat notwendig ist, Fakten einholen zu müssen, die er vom AG nicht bekommt (gar nicht mal aus gezielter Absicht, wie z.B. Unterhaltspflichten, Anzahl der Kinder, was aus dem eintrag auf der Steuerkarte nicht zwingend hervor geht etc.)

O
otto

24.06.2006 um 01:26 Uhr

Guten Abend Zippel, rechtlich gibt es keine Pflicht zur Geheimhaltung/Vertraulichkeit. Die Frage ist wirklich nur, ob es Sinn macht, so ein Thema öffentlich zu behandeln. Andererseits hat Rollie recht: Bei der Überprüfung der notwendigen Daten für eine Sozialauswahl kann es zwingend notwendig sein, betrofene Arbeitnehmer/innen nach ihren persönlichen Verhältnissen zu befragen. Dann ist die Angelegenheit ohnehin öffentlich. Gruß otto

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