Schichtzulagefortzahlung bei Krankheit
hallo zusammen, ich als (neuer) Betriebsrat bin ich oft mit folgende Situation konfrontiert: bei permanenten Schichtarbeit, werden verschiedene Zulage bezahlt. Im Krankheitsfall und beim Urlaub, haben die betroffene Anspruch auf ihrer Zulage?
Community-Antworten (4)
15.06.2015 um 15:28 Uhr
Soso,
dann bitte mal § 4 EntgFG lesen. Der ist wohl eindeutig. Abweichende Regelungen gelten eventuell in einem bestehenden TV.
15.06.2015 um 14:56 Uhr
ich geh mal davon aus das die Zulage wie ein Tageszuschlag berechnet wird. dann wird kein extra-Bonbon bezahlt warum auch? wenn ich krank bin, und ein anderer macht die Arbeit- bekommt derjenige natürlich das Tagesbonbon
15.06.2015 um 14:59 Uhr
und bei der Zulage der einzelnen Schichten, wird die Schichtzulage nicht bezahlt- nur das Grundgehalt, bzw. Krankengeld
15.06.2015 um 15:33 Uhr
Vielen Dank :)
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