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Schichtzulagefortzahlung bei Krankheit

B
BuchBR
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, ich als (neuer) Betriebsrat bin ich oft mit folgende Situation konfrontiert: bei permanenten Schichtarbeit, werden verschiedene Zulage bezahlt. Im Krankheitsfall und beim Urlaub, haben die betroffene Anspruch auf ihrer Zulage?

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Community-Antworten (4)

W
waschwisch Akzeptiert

15.06.2015 um 15:28 Uhr

Soso,

dann bitte mal § 4 EntgFG lesen. Der ist wohl eindeutig. Abweichende Regelungen gelten eventuell in einem bestehenden TV.

S
schutzengel

15.06.2015 um 14:56 Uhr

ich geh mal davon aus das die Zulage wie ein Tageszuschlag berechnet wird. dann wird kein extra-Bonbon bezahlt warum auch? wenn ich krank bin, und ein anderer macht die Arbeit- bekommt derjenige natürlich das Tagesbonbon

S
schutzengel

15.06.2015 um 14:59 Uhr

und bei der Zulage der einzelnen Schichten, wird die Schichtzulage nicht bezahlt- nur das Grundgehalt, bzw. Krankengeld

B
BuchBR

15.06.2015 um 15:33 Uhr

Vielen Dank :)

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