Erstellt am 15.06.2015 um 12:56 Uhr von schutzengel
ich geh mal davon aus das die Zulage wie ein Tageszuschlag berechnet wird.
dann wird kein extra-Bonbon bezahlt warum auch? wenn ich krank bin, und ein anderer macht die Arbeit- bekommt derjenige natürlich das Tagesbonbon
Erstellt am 15.06.2015 um 12:59 Uhr von schutzengel
und bei der Zulage der einzelnen Schichten, wird die Schichtzulage nicht bezahlt- nur das Grundgehalt, bzw. Krankengeld
Erstellt am 15.06.2015 um 13:28 Uhr von waschwisch
Soso,
dann bitte mal § 4 EntgFG lesen. Der ist wohl eindeutig.
Abweichende Regelungen gelten eventuell in einem bestehenden TV.
Erstellt am 15.06.2015 um 13:33 Uhr von BuchBR