Schonarbeitsplatz
Wie ich schon öfter erwähnt habe ist unsere Firma ein Dienstleister für einen großen Konzern. In diesem großen Laden werden Arbeitsunfälle wie folgt gehandhabt.
Ein wahres Beispiel : Der Schichtmeister X hat sich das Bein gebrochen ( Arbeitsunfall ) natürlich mit Krankschreibung. Sobald er irgendwie wieder eingesetzt werden kann, wird er von seinem AG auf eine leichtere Tätigkeit in diesem Konzern postiert.
Das sieht dann so aus dass der " Kranke " mit einem Taxie von zu Hause abgeholt wird und wenigstens 2-4 Std. eine leichtere Tätigkeit ausübt , und dann mit dem Taxie wieder nach Hause gebracht wird. Er bekommt für den Tag volle 8 Std bezahlt.
Hintergrund ist, dass man die hohen Zahlungen an die BG vermeiden möchte.
Nun erwähnte mein Chef dass man das bei uns ja ähnlich machen könnte, wovon ich aber nicht unbedingt begeistern wäre. Er meinte dass er generell einen Krank - ( Arbeitsunfähig) geschriebenen auf eine leichtere Tätigkeit verweisen könne, was ich mir nicht vorstellen kann, denn Arbeitsunfähig heißt für mich eigentlich nicht, dass man trotzdem arbeiten müsste. Mein Chef nennt das "Ersatzarbeit"
Ich kann mir auch vorstellen dass eine solche Handhabung in diesem Konzern bestimmte Voraussetzungen erfüllen müsste.
- Eine Betriebsvereinbarung über Schonarbeitsplätze
- Die Freiwilligkeit des Krankgeschriebenen
- Eine vorzeitige Wieder-Gesundschreibung .......(denke ich mal)
Oder weiß jemand von euch wie das genau mit " Schonarbeitsplätzen" läuft ?
Ich finde weder im Buch noch im Internet etwas genaueres darüber, weil es sich scheinbar um eine Interne Regelung dieses Konzernes handelt. Den meissten ist das völlig fremd.
Bin für jede Info dankbar.
Community-Antworten (6)
13.06.2015 um 10:43 Uhr
Zumindest bei längerfristigen Krankheiten ist die Überprüfung einer möglichen Alternativbeschäftigung möglich.
13.06.2015 um 10:43 Uhr
@ Paddy
Deiner Schilderung nach scheint Euer AG das "Restricted Work Prinzip" zu praktizieren > guck mal auf diese Seite: http://www.bfu-ag.de/index.php/de/reduzierung-ausfallzeiten
Eurem BR ist dringenst zu empfehlen, sich intensiv mit den Themen "Arbeitssicherheit, BEM etc." zu beschäftigen. Außerdem wird es doch einen ASA geben, der diese Themen begleiten sollte. Die für Euch zuständige BG wird sicherlich auch Schulungen dazu anbieten!
13.06.2015 um 13:03 Uhr
Es wäre ja dann eine Versetzung - also § 99 BetrVG
und da würde ich dem AG ein klares NEIN zukommen lassen. Ich sehe darain eine zusätzliche Belastung und einen negativen Einfluss auf den Fortschritt der Genesung.
Lasst es nicht zu, dass auf die AN entsprechender Druck ausgeübt wird.
13.06.2015 um 14:53 Uhr
@ Hoppel Danke für deinen Link, der war echt interessant.
Ich denke nicht dass der AG so verfahren kann wenn der BR keiner BV zustimmt . Und wenn der behandelnde Arzt auch noch eingeschaltet werden müsste..........dann ist die Sache für den AG doch nicht so einfach .
18.06.2015 um 20:57 Uhr
Vieleicht hilft dieser link. http://www.kanzlei-knott.de/artikel/arbeitsrecht/Arbeitsrecht.pdf
18.06.2015 um 22:50 Uhr
und mir gefällt die Meinung von gironimo - so würde ich es auch machen.... alles andere ist nciht falsch, aber gironimos antwort hilft am meisten... ich mag es wenn man es auf das Kollektivrecht hoch bricht... und es funktioniert!!!!
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