Wie ich schon öfter erwähnt habe ist unsere Firma ein Dienstleister für einen großen Konzern.
In diesem großen Laden werden Arbeitsunfälle wie folgt gehandhabt.

Ein wahres Beispiel : Der Schichtmeister X hat sich das Bein gebrochen ( Arbeitsunfall ) natürlich mit Krankschreibung. Sobald er irgendwie wieder eingesetzt werden kann, wird er von seinem AG auf eine leichtere Tätigkeit in diesem Konzern postiert.

Das sieht dann so aus dass der " Kranke " mit einem Taxie von zu Hause abgeholt wird und wenigstens 2-4 Std. eine leichtere Tätigkeit ausübt , und dann mit dem Taxie wieder nach Hause gebracht wird. Er bekommt für den Tag volle 8 Std bezahlt.

Hintergrund ist, dass man die hohen Zahlungen an die BG vermeiden möchte.

Nun erwähnte mein Chef dass man das bei uns ja ähnlich machen könnte, wovon ich aber nicht unbedingt begeistern wäre.
Er meinte dass er generell einen Krank - ( Arbeitsunfähig) geschriebenen auf eine leichtere Tätigkeit verweisen könne, was ich mir nicht vorstellen kann, denn Arbeitsunfähig heißt für mich eigentlich nicht, dass man trotzdem arbeiten müsste. Mein Chef nennt das "Ersatzarbeit"

Ich kann mir auch vorstellen dass eine solche Handhabung in diesem Konzern bestimmte Voraussetzungen erfüllen müsste.

1) Eine Betriebsvereinbarung über Schonarbeitsplätze
2) Die Freiwilligkeit des Krankgeschriebenen
3) Eine vorzeitige Wieder-Gesundschreibung .......(denke ich mal)

Oder weiß jemand von euch wie das genau mit " Schonarbeitsplätzen" läuft ?

Ich finde weder im Buch noch im Internet etwas genaueres darüber, weil es sich scheinbar um eine Interne Regelung dieses Konzernes handelt.
Den meissten ist das völlig fremd.

Bin für jede Info dankbar.