Krankschreibung mit 5 Kg Schein
Hallo BR´s !
Wer kann mir helfen ? Wir haben eine Kollegin die vor 1 Jahr eine OP hatte, sie bekam einen "Schonarbeitsplatz " um sich von der OP zu erholen. Nun sollte Sie an Ihren alten Arbeitsplatz zurück, dies hat Sie getan aber nur 14 Tage durchgehalten. Sie hat sich einen 5 Kg schein auf dauer bei Ihrem Arzt geben lassen. Nun steht eventuell Ihre Kündigung an, da der AG keinen Arbeitsplatz im 5 Kg bereich hat.
Was kann der BR für die Kollegin tun ?
Big
Community-Antworten (10)
04.03.2007 um 15:05 Uhr
Hat sie durch die OP, Prozente bei der LVA bekommen. Wenn ja, schleunigst Gleichstellung beim Arbeitsamt beantragen.
04.03.2007 um 15:31 Uhr
Clasche,
verwechselst Du da nicht etwas? Was hat denn die LandesVersicherungsAnstalt mit " GdB Prozenten" zu tun?
"Wenn ja, schleunigst Gleichstellung beim Arbeitsamt beantragen."
Vielleicht muss ja überhaupt kein Antrag gestellt werden oder vielleicht kann auch gar kein Gleichstellungsantrag gestellt werden...
04.03.2007 um 15:46 Uhr
Hey Fayence, ich verwechsle nichts.Es geht hier um Schwerbehinderten %te.Die laufen über die LVA und Gleichstellung (wenn noch keine 50%)werden beim Arbeitsamt gestellt.Gleichstellung kann ab 35% stellen. Wenn die gute Frau,wegen ihrer Krankheit keine 5kg mehr heben kann,muss der Arbeitgeber in diesem Fall nen anderen Arbeitsplatz anbieten.Wenn es auch Schreibtisch oder Kehren ist,aber er darf sie dann wegen Krankheit nicht kündigen.
04.03.2007 um 16:28 Uhr
clasche,
- Werden "Schwerbehinderten %te" nicht durch die LVA vergeben
- Kann ein Gleichstellungsantrag bereits ab einem GdB von 30% gestellt werden
- Kann ein AG sehr wohl kündigen, auch AN mit einem GdB von 100%
- Muss der AG keinen Arbeitsplatz herbeizaubern, an welchem diese ANin eingesetzt werden kann
- Auch muss der AG keine innerbetrieblichen "Umschulungsmassnahmen" finanzieren, um eine ANin z.B. als "Schreibtischtäterin" zu qualifizieren
MrBig,
als BR sehe ich hier wenig Möglichkeiten, etwas für die Kollegin tun zu können. Mit dieser Bescheinigung hat sie sich m.E. selbst in´s Bein geschossen und Eurem AG damit bescheinigt, dass sie auf Dauer nicht in der Lage ist, ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Und das stellt einen Kündigungsgrund dar!
04.03.2007 um 16:36 Uhr
@Fayence 1.Werden Schwerbehintert%te sehr wohl von der LVA vergeben. 2.Das stimmt,hab mich vertippt. 3.Wo bleibt da der Schwerbehindertenvertreter? 4.Herbeizaubern nicht,aber vielleicht suchen. 5.Es kann keiner was dafür,wenn er krank ist. 6.Bin selbst betroffen und weis wo man die Papiere einreichen muss.
04.03.2007 um 16:47 Uhr
@ Clasche
1.Werden Schwerbehintert%te sehr wohl von der LVA vergeben.
Definitiv NICHT! Was Du meinst ist eine MdE!!!!
- Wo bleibt da der Schwerbehindertenvertreter?
Keine Ahnung! Vielleicht gibt es in dem Betrieb überhaupt keinen und der BR ist zuständig.
4.Herbeizaubern nicht,aber vielleicht suchen.
Die Suche scheint ja erfolglos geblieben zu sein!
5.Es kann keiner was dafür,wenn er krank ist.
Da gebe ich Dir (eingeschränkt) Recht! Habe ich aber auch nicht in Abrede gestellt.
6.Bin selbst betroffen und weis wo man die Papiere einreichen muss.
Welche Papiere?
04.03.2007 um 16:56 Uhr
@Fayence Welche Papiere? Natürlich vom Arzt (Es gibt sogar spezielle Vordrucke.)Die LVA holt sich die Röntgenbilder und soweiter selbst.Bin seit 34 Jahren Berufstätig und hatte meine Krankheit 1960.Habe erst letztes Jahr neu eingereicht zur Gleichstellung.Mit Verschlechterungspapieren.Bei der LVA.
04.03.2007 um 17:58 Uhr
@ Clasche,
ich hab` selten über einen Beitrag so gelacht, wie über
55003 !
Bitte auch noch deine Version vom Grundgesetz.
20.05.2021 um 17:01 Uhr
Frage: Geht ihr so auch mit Euren Arbeitskollegen um, wenn sie mit einem Problem zu Euch kommen?
20.05.2021 um 17:22 Uhr
@NichtBR
Glaube ehrlich gesagt nicht, das Du nach 14 Jahren noch eine Antwort bekommen wirst.
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