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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schonarbeitsplatz für Betriebsratsmitglieder

M
molly
Jan 2018 bearbeitet

Hallo hat ein krankes (Blutdruckprobleme) Betriebsratsmitglied ein Recht auf einen Schonarbeitsplatz?

Er arbeitet in der Schlosserei und möchte wegen seiner Krankheit einen Schonarbeitsplatz, welche Rechte oder Chancen durch den Kündigungsschutz hat er?

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Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

21.06.2006 um 09:01 Uhr

guten Morgen Molly, Ein BR-Mitglied hat aufgrund seines Status nicht mehr Rechte auf einen Schonarbeitsplatz, wie jeder andere Mitarbeiter auch.

M
molly

21.06.2006 um 09:06 Uhr

Hallo Mona Lisa danke für die schnelle Antwort

aber wie wirkt sich das auf seinen Arbeitsplatz allgemein aus wenn er seine Arbeit nicht mehr machen kann oder darf,

K
Kölner

21.06.2006 um 09:36 Uhr

Dann sollte er sich schleunigst mal zur Krankenkasse bewegen und beraten lassen, welche Unterstützung es gibt von Seiten der Krankenkasse. Vielleicht auch noch zur BG...

M
molly

21.06.2006 um 12:02 Uhr

bei uns im Werk ist es so das es sehr hohe Thermische belastungen gibt, hat das Br eine Chance auf einen Arbeitsplatzwechsel muß nicht direkt ein Schonarbeitsplatz sein,oder nur wenn der Arbeitgeber das aus gefälligkeit macht. Er möchte nicht das Risiko eingehen das er nachher auf der Straße sitzt.

K
Kölner

21.06.2006 um 12:04 Uhr

@Molly Aber das "nachher auf der Strasse sitzen" ist bei einem (wie hier dargestellten) BR doch sehr überschaubar, oder?

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