Schonarbeitsplatz für Betriebsratsmitglieder
Hallo hat ein krankes (Blutdruckprobleme) Betriebsratsmitglied ein Recht auf einen Schonarbeitsplatz?
Er arbeitet in der Schlosserei und möchte wegen seiner Krankheit einen Schonarbeitsplatz, welche Rechte oder Chancen durch den Kündigungsschutz hat er?
Community-Antworten (5)
21.06.2006 um 09:01 Uhr
guten Morgen Molly, Ein BR-Mitglied hat aufgrund seines Status nicht mehr Rechte auf einen Schonarbeitsplatz, wie jeder andere Mitarbeiter auch.
21.06.2006 um 09:06 Uhr
Hallo Mona Lisa danke für die schnelle Antwort
aber wie wirkt sich das auf seinen Arbeitsplatz allgemein aus wenn er seine Arbeit nicht mehr machen kann oder darf,
21.06.2006 um 09:36 Uhr
Dann sollte er sich schleunigst mal zur Krankenkasse bewegen und beraten lassen, welche Unterstützung es gibt von Seiten der Krankenkasse. Vielleicht auch noch zur BG...
21.06.2006 um 12:02 Uhr
bei uns im Werk ist es so das es sehr hohe Thermische belastungen gibt, hat das Br eine Chance auf einen Arbeitsplatzwechsel muß nicht direkt ein Schonarbeitsplatz sein,oder nur wenn der Arbeitgeber das aus gefälligkeit macht. Er möchte nicht das Risiko eingehen das er nachher auf der Straße sitzt.
21.06.2006 um 12:04 Uhr
@Molly Aber das "nachher auf der Strasse sitzen" ist bei einem (wie hier dargestellten) BR doch sehr überschaubar, oder?
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