W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schonarbeitsplatz - aufzwingen?

P
Presi
Nov 2016 bearbeitet

Wie sieht es aus wenn mir der Arbeitgeber einen Schonarbeitsplatz anbietet und ich diesen annehme. Bin ich krankenversichert wenn mir etwas während dieser Arbeit passiert ??? Wenn ja woraus ergibt sich dies ??? Kann mir der AG einen Schonarbeitsplatz auch "aufzwingen" ???

4.84003

Community-Antworten (3)

P
pit47

26.03.2007 um 16:21 Uhr

Hallo Presi, wird der "Schonarbeitsplatz" während der Krankheit angeboten? Dann mit den behandelnen Arzt sprechen, ob dieses möglich ist. Auch eine Wiedereingliederungsmaßnahme wäre möglich, diese wird von der Krankenkasse bezahlt. Besser ist ein "BEM" Betriebliches Eingliederungsmanagment unter Mitwirkung des BR`s und/oder Schwerbehindertenvertreter. (§ 84 Abs. 2 SGB IX) Aufzwingen kann man dir dies alles aber nicht. In allen Fällen bist du krankenversichert, auch bist du über die BG bei Unfällen abgesichert

P
Presi

26.03.2007 um 16:41 Uhr

Wo kann ich nachlesen das ich krankenversichert bin !!! Der Schonarbeitsplatz wird während der Krankheit angeboten !!! z.B. 3 Wochen krank wegen Problemen mit der linken Hand, ich kann aber ja zumindest Telefondienst machen !!

S
SSGG

26.03.2007 um 17:00 Uhr

soll dort die Anzeige eines meldepflichtiger Arbeitsunfalls vermieden werden? Kannst Du die Tätigkeit problemlos ausführen? Befürwortet Dein Arzt die Wiederaufnahme Deiner Schontätigkeit?

Frage doch bei der für Dich zuständigen Berufsgenossenschaft und Deiner Krankenkasse nach.

Ihre Antwort