Hallo meine Lieben,
ich hätte mal wieder eine Frage. § 22 SGB spricht bei der Ernennung von Sicherheitskräften von der "Beteiligung" des BR. Was heißt das genau?
Kann der AG einfach entscheiden oder hat er uns vorher zu fragen?
Unser GF hat wieder mal einfach entschieden ohne uns zu fragen . Auf unsere Aufforderung die Ernennung rückgängig zu machen, reagiert er, wie immer, nicht.

Danke für Eure Antworten.