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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bestellung Sicherheitsbeauftragter

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Xantippe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo meine Lieben, ich hätte mal wieder eine Frage. § 22 SGB spricht bei der Ernennung von Sicherheitskräften von der "Beteiligung" des BR. Was heißt das genau? Kann der AG einfach entscheiden oder hat er uns vorher zu fragen? Unser GF hat wieder mal einfach entschieden ohne uns zu fragen . Auf unsere Aufforderung die Ernennung rückgängig zu machen, reagiert er, wie immer, nicht.

Danke für Eure Antworten.

2.13602

Community-Antworten (2)

H
Hoppel

10.06.2015 um 19:19 Uhr

@ Xantippe

Eine SicherheitsBEAUFTRAGTER ist etwas völlig anderes als eine SicherheitsFACHKRAFT. Um welche Position geht´s denn jetzt wirklich?

Ausführliche Informationen zur Fragestellung findest Du auf Seiten der Berufsgenossenschaften, der DGUV etc.

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8503.pdf

http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/rechtsgrundlagen/mitbestimmung/mitbestimmung_des_betriebsrat.htm

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Xantippe

11.06.2015 um 08:52 Uhr

Hallo Hoppel, es geht um einen Sicherheitsbeauftragten. Der 1. der jemals in unserer Firma (seit 13 Jahren) ernannt wurde.

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