Hallo Kolleginnen und Kollegen ,
vor über 15 Jahren hat unser Sicherheitsbeauftragter sein Amt niedergelegt und da niemand diesen Posten wollte , wir aber über 20 Beschäftigte hatten und haben , hat sich der Geschäftsführer kurzerhand selbst zum SB ernannt . Nun bekam der BR eine Anfrage eines MA ob dies überhaupt zulässig sei . Leider haben meine Recherchen nichts genaues ergeben . Es wird wohl lediglich vorgeschlagen das der SB kein Vorgesetzter sein solle . Von dürfen fand ich nichts . Und von GF als SB schon gar nicht . Ist es zulässig oder könnt ihr mir konkrete Gesetztestexte nennen die das untersagen ?
Vielen Dank im Voraus