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unterschiedliche Arbeitsverträge

J
josga
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unser Betrieb (Wohnstätten für Behinderte) hat Einzelarbeitsverträge mit Inbezugnahme des TVöD-B. Bisher wurden alle Elemente des TVöD-B auch immer umgesetzt. Aufgrund von Sparmaßnahmen werden vom AG plötzlich bei Neueinstellungen manche Dinge (z.B. Eingruppierung, Stufenlaufzeiten, LOB) abweichend geändert oder gänzlich gestrichen. Die Mitarbeiter unterschreiben den Arbeitsvertrag, weil sie den Job (mit den restlichen TVöD-Regelungen) doch für durchaus lukrativ halten. Kann der AG wirklich diese Änderungen in einem Arbeitsvertrag vornehmen? Welche Möglichkeiten hat der BR, diese "Ungleichbehandlung" im Betrieb zu verhindern?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

10.06.2015 um 16:01 Uhr

Da würde ich eher an die Mithilfe der Gewerkschaft denken.

Für den BR sehe ich da kaum Angriffspunkte .Bestenfalls noch bei der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit und mit überzeugenden Argumenten beim AG

H
Hoppel

10.06.2015 um 17:25 Uhr

@ josga

Lasst Euch als BR einmal einen solchen Blanko-AV geben und prüft entweder selber oder lasst den Formular-AV prüfen.

Mit einer globalen Verweisung auf den TVöD-B ist der AG im Prinzip aus dem Schneider, mit einer Verweisung auf nur einzelne Passagen eines TV setzt sich der AG immer dem Risiko aus, dass Zweifel bzgl. der Auslegung vorformulierter Arbeitsvertragsbedingungen zu seinen Lasten gehen.

Auch ist Rosinenpickerei nichts, was ein Arbeitsrichter mit Wohlgefallen honoriert ...

Guck mal hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsvertrag_Allgemeine-Geschaeftsbedingungen_AGB_Bezugnahmeklausel.html

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