Hallo zusammen,
unser Betrieb (Wohnstätten für Behinderte) hat Einzelarbeitsverträge mit Inbezugnahme des TVöD-B. Bisher wurden alle Elemente des TVöD-B auch immer umgesetzt. Aufgrund von Sparmaßnahmen werden vom AG plötzlich bei Neueinstellungen manche
Dinge (z.B. Eingruppierung, Stufenlaufzeiten, LOB) abweichend geändert oder gänzlich gestrichen. Die Mitarbeiter unterschreiben den Arbeitsvertrag, weil sie den Job (mit den restlichen TVöD-Regelungen) doch für durchaus lukrativ halten.
Kann der AG wirklich diese Änderungen in einem Arbeitsvertrag vornehmen?
Welche Möglichkeiten hat der BR, diese "Ungleichbehandlung" im Betrieb zu verhindern?