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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pausenzeit Anfang-Ende

N
Noir1989
Dez 2022 bearbeitet

Hallo meine lieben Kollegen und Kolleginnen,

das die Pausenzeit nicht Anfang der Schicht und Ende der Schicht liegen darf ist mir bekannt. Doch wann fängt die Pause wirklich an? Beispiel: 09:00 Uhr Pausenzeit Beginn. Mitarbeiter stoppen die Maschinen 6-7 Minuten eher um sich die Hände zu waschen. Der neue Vorgesetzte beobachtet dies und ist überhaupt nicht begeistert. Er findet, dass die Mitarbeiter auch um 09:00 Uhr sich die Hände waschen könnten. Denn erst um 09:00 Uhr ist Pause.

Nun zu meinen Fragen:

Es gibt in manchen Unternehmen die Persönliche Verteil Zeit. (Tarifgebunden) Wir sind hier nicht Tarif gebunden, unseren MA steht, nehme ich an, dann diese Zeit (19 Minuten) für die Gesamte Arbeitszeit, nicht zu, liege ich da richtig?

Kann der neue disziplinarische Vorgesetzte die Mitarbeiter abmahnen?

Bin erst seit kurzem BR Mitglied. Danke für die Antwort.

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Community-Antworten (12)

M
Moreno

21.12.2022 um 10:58 Uhr

Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG zählen Waschzeiten also – soweit arbeits- oder tarifvertraglich keine anderen Regelungen getroffen worden sind – grundsätzlich nicht zur vergütungsrechtlichen Arbeitszeit. Quelle Grasmüller und Wehner. Jetzt könnte man natürlich argumentieren...haben wir immer so gemacht...betriebliche Übung. ;-) dies müßte man dann aber individuell einklagen sollte es zu Lohnabzügen / Abmahnungen oder Kündigungen kommen. Und natürlich kann man nicht Tarife die im Betrieb nicht gelten, für sich in Anspruch nehmen.

R
RudiRadeberger

21.12.2022 um 11:07 Uhr

Wenn um 9 Uhr Pausenbeginn ist, muss bis dahin auch gearbeitet werden.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeits-und-Pausenzeiten--f317382.html

C
celestro

21.12.2022 um 12:04 Uhr

"Jetzt könnte man natürlich argumentieren...haben wir immer so gemacht...betriebliche Übung. ;-)"

Nein, könnte man mMn nicht. Weil die betriebliche Übung ja auf einem Handeln des AG beruht, bzw. der Erwartung, der AG würde immer wieder so handeln.

M
Moreno

21.12.2022 um 12:17 Uhr

Celestro na das Handeln des AG war doch, dass er bisher immer diese 6 bis 7 Minuten längere Pause geduldet hat und dies auch vergütet wurde. Auch Arbeitspausenregelungen können als betriebliche Übung gelten.

R
Relfe

21.12.2022 um 12:23 Uhr

@Noir1989 "Kann der neue disziplinarische Vorgesetzte die Mitarbeiter abmahnen?" Ja, kann er. Der AG kann Abmahnungen immer aussprechen, wenn er meint er muss das machen. Ob die Abmahnung gerechtfertigt ist oder ggf. von einem ArbG als unwirksam erklärt wird, müsste man dann sehen.

Meine persönliche Einschätzung ist allerdings: als erstes muss der AG den MA die bisherige "Arbeitsweise" untersagen und im Rahmen des Direktionsrechtes die neue "Arbeitsweise" anordnen.

Ob der BR dann eine Mitbestimmungsrecht geltend machen kann wegen "Ordnung im Betrieb" würde ich bezweifeln, aber versuchen kann der BR ja ob er mit dem AG dann etwas regeln kann.

N
Noir1989

21.12.2022 um 13:40 Uhr

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Das war eine große Hilfe. Klar ist, der junge und neue Häuptling sieht halt vieles, was er aus seiner alten Firma nicht kennt. Die Kollegen waren hier jahrelang sehr gemütlich unterwegs. Es wird Kaffee gekocht, über Privates gequatscht und Privatgespräche (Telefonisch) geführt. Alles Dinge, die in der Arbeitszeit passieren. Das passt dem Vorgesetzten überhaupt nicht. Er hat noch nichts verändert. Er hat sich 4 Monate lang ein Überblick geschafft und hat nun für das nächste Jahr, heftige Veränderungen angekündigt. Wir als BR sind natürlich sehr aufmerksam, wir wollen hier keine Unruhe. Aber bei einigen Punkten sind die MA einfach schuldig. Wir können auch nur nach dem Handeln was das Gesetzt oder die Betriebsvereinbarung vorschreibt. Mit anderen Worten, es wird spannend.

R
Relfe

21.12.2022 um 13:59 Uhr

"Das passt dem Vorgesetzten überhaupt nicht. Er hat noch nichts verändert. Er hat sich 4 Monate lang ein Überblick geschafft und hat nun für das nächste Jahr, heftige Veränderungen angekündigt."

da würde ich als BR-Gremium dem AG mitteilen, das man grundsätzlich nichts gegen Veränderungen hat, solange man die gemeinsam abgestimmt hat. --> das ist dann so indirekt eine klare Ansage das man aufpasst und ggf. reagieren wird, wenn er etwas ohne Absprache machen will.

M
Moreno

21.12.2022 um 17:03 Uhr

relfe wie soll denn der BR da reagieren? Der AG kann dies anordnen ob es irgendwelche betriebliche Übungen gibt ist Individualrecht und der BR ist draußen vor.

C
celestro

21.12.2022 um 17:57 Uhr

"Celestro na das Handeln des AG war doch, dass er bisher immer diese 6 bis 7 Minuten längere Pause geduldet hat und dies auch vergütet wurde. Auch Arbeitspausenregelungen können als betriebliche Übung gelten."

Das halte ich für ziemlich absurd. Wenn jemand sich in den Pausen nie austempelt und irgendwann erwischt wird, kann er auch nicht sagen: "der AG hat 10 Jahre geduldet, das ich das so mache ... das ist betriebliche Übung geworden".

Man müsste mMn erst einmal den Nachweis führen, das der AG davon überhaupt Kenntnis hatte ... das dürfte schwer werden.

D
DummerHund

21.12.2022 um 21:48 Uhr

" Man müsste mMn erst einmal den Nachweis führen, das der AG davon überhaupt Kenntnis hatte ... das dürfte schwer werden." Na wenn ein AG das auf Monate oder evtl. sogar Jahre nicht mit bekommt, sollte er lieber Softball spielen gehen.

R
Relfe

22.12.2022 um 09:30 Uhr

@moreno:

der BR kann max. versuchen mit "betrieblicher Ordnung" zu argumentieren und versuchen dazu mit dem AG eine BV zu vereinbaren

https://www.kanzleiwehner.de/blog/gehoeren-duschen-und-waschen-zur-arbeitszeit/

--> alternativ kann der AN z.B. auch einen Toilettengang kurz vor der Pause tätigen und dann kurz zum AP und ab in die Pause.

M
Moreno

22.12.2022 um 21:31 Uhr

Betriebliche Ordnung, dass die AN in ihrer Arbeitszeit nicht arbeiten müssen?

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