Umkleide- und Wegezeit- wie auf Arbeitszeit anrechnen?
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Urteil des BAG ist Umkleide- und Wegezeit im Betrieb Arbeitszeit. Könnt ihr uns vielleicht mal Info`s geben, wie dies bei Euch die es betrifft umgegangen wird? Im Übrigen sind wir ein Krankenhaus.
Danke
Community-Antworten (6)
10.06.2015 um 11:21 Uhr
Hallo nelchen, wir sind auch ein Krankenhaus. Es gibt ja jeweils 6 Minuten Umziehzeit. Wir haben es hier so geregelt, das die Mitarbeiter zu ihrem Dienstbeginn umgezogen auf Station erscheinen, und dafür 12 Minuten vor Arbeitsende gehen können. Wir haben die Umziehzeiten also gebündelt. Das klappt wirklich gut und es gibt auch keine Übergabeprobleme
10.06.2015 um 11:59 Uhr
So richtig in Schwung kommt die Diskussion doch erst in den Betrieben, wo es bisher stillschweigende Arbeitsunterbrechungen - wie z.B. Raucherpausen - gibt, die nicht als Pausen gewertet werden.
Da weckt man dann beim AG Unmut und Begehrlichkeiten.
Ansonsten: Bei uns besteht ebenfalls die Pflicht des Umkleidens. Die Stechuhr hängt dabei vor dem Umkleideraum. Die Umkleidezeiten werden also automatisch in die Arbeitszeit eingerechnet. Missbräuchlich langes Aufhalten in den Umkleideräumen gibt es nicht.
10.06.2015 um 12:00 Uhr
@nelchen
bei uns in der Klinik gibt es auch für das Pflegepersonal die elektronische Zeiterfassung und in einer BV zur elektronischen Zeiterfassung ist geregelt, dass jeweils 6 Minuten Umziehzeiten vor und nach Schichtbeginn eingerechnet sind. Wenn der MA um 6.00 Uhr zum FD auf Station seinen Dienst beginnt läuft seine Zeiterfassung ab 05.54 Uhr und wenn der Dienst um 14.30 Uhr endet dann läuft die Zeiterfassung bis 14:36 Uhr, dementsprechend wird es bei allen verschiedenen Dienstformen für ALLE MA, die Dienst- und Schutzkleidung anziehen müssen, gehandhabt. Also auch für den Reinigungsdienst, die Handwerker, Küchenmitarbeiter etc.
Gruß Galaxy
10.06.2015 um 12:07 Uhr
@gironimo
für Raucherpausen muss ausgestempelt werden, auch außerhalb der Pause. Und du hast Recht, es gab sehr kontroverse Diskussionen deswegen, frei nach dem Motto "wenn ich außerhalb der Pause rauchen gehe und stempeln muss, dann musst du auch für das Kaffee trinken außerhalb der Pause stempeln..." Es gab sogar Abmahnungen bis hin zur außerordentlichen Kündigung wegen "wiederholtem Arbeitszeitbetrug duch nichtstempeln der Raucherpause", die dann der Arbeitsrichter beim Kündigungsschutzprozess als rechtmäßig und zulässig erachtet hat. Das hatte Signalwirkung...
Gruß Galaxy
11.06.2015 um 12:05 Uhr
Hallo,
wir haben uns an das "IKEA Urteil" gehalten und dem AG vorgelegt. Ohne Worte erfolgte die Umsetzung. Und das für 750 MA !!
11.06.2015 um 14:54 Uhr
@nelchen bei uns, auch Klinik, läuft es wie bei blondy.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Wegezeit BR Konferenz und Seminare
ÄlterHallo, unsere Firma besteht aus 5 fusionierenden Betrieben verstreut in ganz Deutschland. Die Fusionen waren sehr zeitaufwendig, man traf sich meist an dem Standort, der für alle leicht erreichbar war
Krankenhaus: Umziehzeit = Arbeitszeit?
ÄlterIn unserer Klinik muss nach dem Umbau das OP-Personal nun im Keller, weitab vom Arbeitsort, sich seiner Privatkleidung entledigen und zieht dort blaue Bereichskleidung an. In der eigentlichen OP-Umkl
Wegezeit-Fahrzeit - Wegezeit gleich Arbeitszeit?
Älterwir sind in verhandlungen mit der gl wegen "wegezeit" in § 2 arbeitszeitgesetz steht einiges dazu. wir suchen einentext aus dem hervor geht das für servicetechniker im außendienst reisezeit, oder weg
Pausen in der Umkleide
ÄlterEine Kollegin macht immer im Umkleideraum ihre Pausen nach dem sie vor zwei, drei Jahren ihre Pausen umlegen mußte und nicht im Krach der Kantine sitzen wollte. Zuerst wollte sie im BRRaum essen was a