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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umkleide- und Wegezeit- wie auf Arbeitszeit anrechnen?

N
nelchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Urteil des BAG ist Umkleide- und Wegezeit im Betrieb Arbeitszeit. Könnt ihr uns vielleicht mal Info`s geben, wie dies bei Euch die es betrifft umgegangen wird? Im Übrigen sind wir ein Krankenhaus.

Danke

1.98306

Community-Antworten (6)

B
blondy

10.06.2015 um 11:21 Uhr

Hallo nelchen, wir sind auch ein Krankenhaus. Es gibt ja jeweils 6 Minuten Umziehzeit. Wir haben es hier so geregelt, das die Mitarbeiter zu ihrem Dienstbeginn umgezogen auf Station erscheinen, und dafür 12 Minuten vor Arbeitsende gehen können. Wir haben die Umziehzeiten also gebündelt. Das klappt wirklich gut und es gibt auch keine Übergabeprobleme

G
gironimo

10.06.2015 um 11:59 Uhr

So richtig in Schwung kommt die Diskussion doch erst in den Betrieben, wo es bisher stillschweigende Arbeitsunterbrechungen - wie z.B. Raucherpausen - gibt, die nicht als Pausen gewertet werden.

Da weckt man dann beim AG Unmut und Begehrlichkeiten.

Ansonsten: Bei uns besteht ebenfalls die Pflicht des Umkleidens. Die Stechuhr hängt dabei vor dem Umkleideraum. Die Umkleidezeiten werden also automatisch in die Arbeitszeit eingerechnet. Missbräuchlich langes Aufhalten in den Umkleideräumen gibt es nicht.

G
Galaxy

10.06.2015 um 12:00 Uhr

@nelchen

bei uns in der Klinik gibt es auch für das Pflegepersonal die elektronische Zeiterfassung und in einer BV zur elektronischen Zeiterfassung ist geregelt, dass jeweils 6 Minuten Umziehzeiten vor und nach Schichtbeginn eingerechnet sind. Wenn der MA um 6.00 Uhr zum FD auf Station seinen Dienst beginnt läuft seine Zeiterfassung ab 05.54 Uhr und wenn der Dienst um 14.30 Uhr endet dann läuft die Zeiterfassung bis 14:36 Uhr, dementsprechend wird es bei allen verschiedenen Dienstformen für ALLE MA, die Dienst- und Schutzkleidung anziehen müssen, gehandhabt. Also auch für den Reinigungsdienst, die Handwerker, Küchenmitarbeiter etc.

Gruß Galaxy

G
Galaxy

10.06.2015 um 12:07 Uhr

@gironimo

für Raucherpausen muss ausgestempelt werden, auch außerhalb der Pause. Und du hast Recht, es gab sehr kontroverse Diskussionen deswegen, frei nach dem Motto "wenn ich außerhalb der Pause rauchen gehe und stempeln muss, dann musst du auch für das Kaffee trinken außerhalb der Pause stempeln..." Es gab sogar Abmahnungen bis hin zur außerordentlichen Kündigung wegen "wiederholtem Arbeitszeitbetrug duch nichtstempeln der Raucherpause", die dann der Arbeitsrichter beim Kündigungsschutzprozess als rechtmäßig und zulässig erachtet hat. Das hatte Signalwirkung...

Gruß Galaxy

H
Hörselgau

11.06.2015 um 12:05 Uhr

Hallo,

wir haben uns an das "IKEA Urteil" gehalten und dem AG vorgelegt. Ohne Worte erfolgte die Umsetzung. Und das für 750 MA !!

N
nicoline

11.06.2015 um 14:54 Uhr

@nelchen bei uns, auch Klinik, läuft es wie bei blondy.

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