Erstellt am 02.05.2012 um 17:02 Uhr von gironimo
Es könte tarifliche Regelungen geben (Umkleidezeiten).
Ansonsten unterliegt der Mitbestimmung des BR (§ 87 BetrVG) nicht nur wann die tägliche Arbeitszeit beginnt und endet, sondern auch wo.
Und der gleiche Paragraph räumt dem BR auch ein Mitbestimmungsrecht bei Sozialräumen (Umkleideraum im Keller ja/nein; größe der Spinde ....) ein.
Ebenso im §87: Mitbestimmung wann und wo Dienstkleidung zu tragen ist, sofern es hier nicht gesetzliche Auflagen gibt, die das tragen von Dienstkleidung vorschreibt.
Ihr habt mit dem AG also viel zu besprechen.
Erstellt am 03.05.2012 um 07:38 Uhr von Maria
@gironimo
Vielen Dank für deine Antwort.
Unser TVöD-K hat zum Thema "Umkleidezeiten" leider nichts geregelt.
Du argumentierst, dass im § 87 BetrVG auch die Mitbestimmung des BR geregelt ist "wo" die Arbeitszeit beginnt. Im Fitting finde ich aber keinen Verweis dazu.
Ich kenne nur ein Urteil, in dem geregelt ist, dass,wenn der AG das Tragen einer Schutzkleidung vorschreibt, dort ab umziehen die Arbeitszeit beginnt.
In unsrem Fall wäre dies dann erst im OP-Bereich, oder?
Erstellt am 03.05.2012 um 07:45 Uhr von Kulum
Nicht unbedingt. Es gibt ein Urteil wo ein großes schwedische Möbelhaus recht auffällige blau - gelbe Arbeitsbekleidung (also eben keine Schutzkleidung) tragen lies und das Umziehen musste hier als Arbeitszeit gewertet werden.
Wie sagen die Juristen immer so schön? "Es kommt drauf an"
http://lexetius.com/2009,4056