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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankenhaus: Umziehzeit = Arbeitszeit?

M
Maria
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Klinik muss nach dem Umbau das OP-Personal nun im Keller, weitab vom Arbeitsort, sich seiner Privatkleidung entledigen und zieht dort blaue Bereichskleidung an. In der eigentlichen OP-Umkleide wechseln sie diese dann dort mit der grünen OP-Kleidung. Der AG argumentiert nun, dass die Arbeitszeit in der OP-Umkleide beginnt und nicht im Keller-Umkleideraum. Dort sind aber die Spinde so klein, dass z.B. im Winter gar nicht genug Platz wäre. Fragen: 1. Wo beginnt eurer Meinung nach die Arbeitszeit? 2. Wie ist es in anderen Kliniken? Darf man dort mit der Privatkleidung direkt in die OP-Umkleide gehen? Vielen Dank für eure Meinungen bzw. Hinweise.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

02.05.2012 um 19:02 Uhr

Es könte tarifliche Regelungen geben (Umkleidezeiten).

Ansonsten unterliegt der Mitbestimmung des BR (§ 87 BetrVG) nicht nur wann die tägliche Arbeitszeit beginnt und endet, sondern auch wo.

Und der gleiche Paragraph räumt dem BR auch ein Mitbestimmungsrecht bei Sozialräumen (Umkleideraum im Keller ja/nein; größe der Spinde ....) ein.

Ebenso im §87: Mitbestimmung wann und wo Dienstkleidung zu tragen ist, sofern es hier nicht gesetzliche Auflagen gibt, die das tragen von Dienstkleidung vorschreibt.

Ihr habt mit dem AG also viel zu besprechen.

M
Maria

03.05.2012 um 09:38 Uhr

@gironimo Vielen Dank für deine Antwort. Unser TVöD-K hat zum Thema "Umkleidezeiten" leider nichts geregelt.

Du argumentierst, dass im § 87 BetrVG auch die Mitbestimmung des BR geregelt ist "wo" die Arbeitszeit beginnt. Im Fitting finde ich aber keinen Verweis dazu. Ich kenne nur ein Urteil, in dem geregelt ist, dass,wenn der AG das Tragen einer Schutzkleidung vorschreibt, dort ab umziehen die Arbeitszeit beginnt. In unsrem Fall wäre dies dann erst im OP-Bereich, oder?

K
Kulum

03.05.2012 um 09:45 Uhr

Nicht unbedingt. Es gibt ein Urteil wo ein großes schwedische Möbelhaus recht auffällige blau - gelbe Arbeitsbekleidung (also eben keine Schutzkleidung) tragen lies und das Umziehen musste hier als Arbeitszeit gewertet werden. Wie sagen die Juristen immer so schön? "Es kommt drauf an"

http://lexetius.com/2009,4056

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