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Umkleide = Sozialeinrichtung?

N
nelchen
Nov 2020 bearbeitet

Huhu alle zusammen,

unterliegt die Umgestaltung/ der Umbau einer Umkleide der Mitbestimmung durch uns? Ist die Umkleide eine Sozialeinrichtung?

74503

Community-Antworten (3)

C
celestro

18.11.2020 um 13:11 Uhr

"Vom Wortlaut des § 90 Abs.1 Nr.1 BetrVG werden nicht nur reine Neubauten, sondern sämtliche Um- und Erweiterungsbauten von betrieblichen Räumlichkeiten erfasst. Neben Fabrikations- und Verwaltungsgebäuden oder Teilen von Gebäuden (Umbau eines Stockwerks) gehören auch sonstige betriebliche Räume dazu. Das sind beispielsweise auch Ausbildungswerkstätten, Labore, Lagerhallen oder Werksgaragen. Auch sämtliche Sozialräume wie Pausen-, Umkleide- und Waschräume sind dabei.

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Beteiligung-des-Betriebsrats-bei-Neu-und-Umbauten~"

Suchmaschine, 3 Sekunden ... Suchworte waren Betriebsverfassungsgesetz und Sozialräume

N
nelchen

18.11.2020 um 14:32 Uhr

Sehr nett. Vielen Dank für die Antwort und die kleine Internetschulung. ?

K
kratzbürste

18.11.2020 um 18:31 Uhr

Und ja, der BR ist über § 87 BetrVG auch in der Mitbestimmung.

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