Verkauf des Betriebes
Hallo zusammen!
Eine Frage: uns als BR wurde heute mitgeteilt, dass Ende dieser Woche der Betrieb verkauft werden soll. Wir sollen Freitag "den Neuen" kennenlernen, anschliessend plant der Noch-Inhaber/Geschäftsführer eine Betriebsversammlung um den Rest der Belegschaft zu informieren.
Wir hatten bisher erst BR 1 bis 3; sieht so aus, als ob wir nun schnellstens BR4 hinterherschieben sollten.
Habt Ihr für den Moment Tipps für uns, was wir jetzt beachten sollten bzw. nicht vergessen sollten!?
1000 Dank!
Community-Antworten (5)
09.06.2015 um 12:46 Uhr
passender wäre ein Spezialseminar zum Thema Betriebsübergang,Verkauf oder ähnliches. Ruf beim Anbieter an und frage ob er hier ein passendes Seminar anbietet in kürze.
09.06.2015 um 12:54 Uhr
Inhaberwechsel! Das hat ggf nix mit BÜ zu tun!
09.06.2015 um 13:42 Uhr
Soweit zum Thema rechtzeitige und umfassende Informationen
In der Tat ist die Frage was geschieht: Nur ein Inhaberwechsel - ein Betriebsübergang mit möglicher Zusammenlegung - oder oder ...
Ihr solltet umgehend umfassende Informationen einfordern - noch vor der geplanten BVS.
Wegen der Kürze der Zeit, beschließt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen und nehmt Kontakt zur Gewerkschaft auf.
09.06.2015 um 13:43 Uhr
Was sollte ein in diese Richtung gehendes Seminar zu diesem Zeitpunkt noch bringen?
Auch wäre es zeitlich kaum noch umsetzbar, wollte man hierdurch Kenntnisse über Handlungsmöglichkeiten eines BR vor der Umsetzung erlangen.
Hier scheint es sich eher um eine Betriebsnachfolge zu handeln. Aber selbst ein Betriebsübergang allein ist ja noch keine Betriebsänderung.
Wenn Erwerber und Veräußerer sich darüber einig sind, dass ein Betrieb vom Inhaber auf den neuen übergehen soll, ist das ihre Entscheidung. Ein BR ist dabei nicht zu beteiligen. Er kann den Übergang auch nicht verhindern. Seine MBR nach dem BetrVG bleiben ja auch so gewahrt.
Da es sich hier aber um ein breites, sich in vielen denkbaren Fällen auch überschneidendes Thema handelt, für die sich dann auch gravierend voneinander unterscheidende Handlungsfelder ergeben, sollte ein derartiges Seminar für die Zukunft schon ein Thema sein.
10.06.2015 um 09:02 Uhr
Ein Seminar ist ja (oft) richtig zu diesem Thema, aber eindeutig zu spät. Hier hilft es nur sofort jemand kompetentes ins Boot zu holen. Entweder ein Rechtsanwalt auf diesen Gebiet oder ein Gewerkschaftsvertreter (nicht jedoch der "Genosse", der immer mal vorbeischaut. Hier brauch man jemand externes, der sofort helfen kann und keine Halbprofis mit Wissen wie: "ich habe da mal gehört!" oder "das steht an verschiedenen Quellen!"
Verwandte Themen
Firma soll verkauft werden - trotzdem kein Betriebsübergang?
ÄlterHallo Forum, vielleicht kann mir jemand von Euch bei folgendem Problem helfen: Unsere Firma (eine GmbH) soll verkauft werden. Die Verkaufsverhandlungen sind zwar noch nicht abgeschlossen. Es ste
verschwiegenheitspflicht - Verkauf - Insolvenz
ÄlterHallo, uns, dem Betriebsrat, wurde unter Verschwiegenheitspflicht mitgeteilt, das der Verkauf der Firma bevor steht. Dies geschieht, weil die Banken die Kredite fällig stellen. Der Verkauf soll ein
Darf der AG das?
ÄlterHallo liebe Kollegen, zum ersten Male geht es um einen Fall, der mich persönlich betrifft. Ich könnte mich als BRV komplett freistellen lassen, tue dies aber nicht, da ich mich noch anderen Aufgaben
Mitbestimmungsrecht und weiteres - Die Buchhaltung des Betriebes A wird von der Verwaltung des Betriebes B erledigt?
ÄlterNabend, ich habe da eine Sache die mich schon länger beschäftigt,obwohl ich selbst nicht im Betriebsrat bin. Ich versuche den Fall zu erklären: Es existieren zwei völlig unabhängige Betriebe. Bet
Auswirkung für Angestellte einer Tochtergesellschaft beim Verkauf der Mutter
ÄlterWir sind eine deutsche Zweigniederlassung (B) einer ausländischen GmbH. Außer uns gibt es keine weiteren Mitarbeiter und wir sind <<21 mit einem BR. Als Betrieb / Unternehmen sind wir (B) vollständig