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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übernahmeregelung durch Verkauf - hat der BR da im Vorfeld keine Beteiligungsrechte?

K
Koket
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Unternehmen wird verkauft. Jetzt heißt es, der Verkauf ist eine unternehmerische Entscheidung. Unser Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht. Erst nach Verkauf kann der BR überprüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.Gibt es im Vorfeld wirklich keine Möglichkeit einer Betriebsvereinbarung?

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

31.01.2006 um 10:52 Uhr

Schaut euch mal den §111 BetrVG, sowie deren Kommentierung im FITTING oder DÄUBLER an. Es kommt auch auf eure Größe an.

Z
Z.Ickig

31.01.2006 um 12:10 Uhr

§ 111 BetrVG regelt nur die Betriebsänderung. Ein Unternehmensverkauf fällt nicht unter den Begriff der "Betriebsänderung", weil sich eben am Betriebnichts ändert, sondern der Betrieb als Ganzes und unverändert an den Erwerber übergeht. Hier wäre wohl § 613a BGB anzuwenden. Ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich des Unternehmensverkaufes gibt es nicht, auch kein Mitwirkungs-und Beratungsrecht. Der Verkauf ist in der Tat eine unternehmerische Entscheidung.

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