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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmungsrecht und weiteres - Die Buchhaltung des Betriebes A wird von der Verwaltung des Betriebes B erledigt?

C
cinar
Jan 2018 bearbeitet

Nabend,

ich habe da eine Sache die mich schon länger beschäftigt,obwohl ich selbst nicht im Betriebsrat bin. Ich versuche den Fall zu erklären: Es existieren zwei völlig unabhängige Betriebe. Betrieb A und Betrieb B. Der Geschäftsführer von A ist dies ebenfalls von B. Der Betrieb A hat keine eigene Verwaltung(wenn man Fakturierung usw. aussen vor lässt) und keinen Personalleiter. Diese sind offiziell, vertraglich bei Betrieb B beschäftigt. Beispiel, im Bezug auf Arbeitszeiten werden diese vom Personalleiter des Betriebes B entschieden(natürlich in Verbindung mit dem BR). Die Buchhaltung des Betriebes A wird von der Verwaltung des Betriebes B erledigt. Ist das denn so rechtens?? Wie gesagt kenne ich das so überhaupt nicht und beschäftigt mich nur etwas, weil die beiden Betriebe auch theoretisch Konkurrenten sein könnten, wenn man es wollte.

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Community-Antworten (1)

R
rolfo

25.03.2010 um 14:52 Uhr

Das ist durchaus rechtens und auch in vielen Betrieben üblich, vor allen Dinbgen dann wenn sie miteinander verflochten sind. Buchhalterisch ist es auch möglich das an eine Fremdfirma zu vergeben, wird ebenso häufig praktiziert

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