Vorschlagslisten -wann aushängen?
wenn im vereinfachten, einstufigen Wahlverfahren gewählt wird ist die Frist zur Abgabe von Vorschlägen 1 Woche vor der Stimmabgabe.
Frage: Sammelt der Wahlvorstand bis dahin alle Vorschläge und hängt diese dann genau nach Ablauf der Frist aus?
Oder werden die geprüften Vorschläge sofort durch Aushang bekannt gegeben und dann ergänzt, sobald es weitere Vorschläge gibt?
Beispiel Fristende 23.06. um 16 Uhr Tag der Stimmabgabe: 01.07.
Wann müssen bei o.g. Beispiel die Vorschläge öffentlich ausgehängt werden?
24.06. zu Arbeitsbeginn oder noch am 23.06.?
Community-Antworten (14)
08.06.2015 um 13:23 Uhr
Wie oft wählt ihr bei euch eigentlich? Das ist doch „Gefühlt“ schon die hundertste Wahl.
08.06.2015 um 13:27 Uhr
eine Antwort auf meine Fragen wäre hilfreicher als zu spekulieren wie oft bei uns gewählt wird.
Aber ich beantworte dir das gerne. Ausserplanmäßige Wahl auf Grund von Kündigung und Rücktritt der BRM.
- Wahl 2014
- Wahl 2015
08.06.2015 um 14:43 Uhr
Prüfen natürlich sofort
Aushängen, wenn Einreichungsfrist beendet ist. Ansonsten siehe § 10 WO " Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe hat der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Vorschlagslisten bis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben"
08.06.2015 um 14:45 Uhr
23.6. Fristende 16:00 Uhr zur Einreichung der Wahlvorschläge Wahlvorstand prüft die Wahlvorschläge auf seine Richtigkeit. Aushang der gültigen Wahlvorschläge am 24.6.
08.06.2015 um 15:08 Uhr
das ist doch mal ne Aussage. Vielen lieben Dank.
Nachdem wir Personenwahl haben schreibt der Wahlvorstand alle Bewerber (nach vorhergehender Prüfung) auf eine Liste, oder?
Geordnet nach Alphabet.
08.06.2015 um 15:19 Uhr
ja, genau so
08.06.2015 um 15:38 Uhr
sorry, noch was. Bin gerade etwas verwirrt.
gem. §6 (1) WO sind Vorschlagslisten nur dann erforderlich, wenn mehr als 3 Betriebsratsmitglieder zu wählen sind.
Wir benötigen 3 BRM. Sind Vorschlagslisten erforderlich oder nicht?
08.06.2015 um 16:15 Uhr
.... dann wählt Ihr nach dem vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a BetrVG) ?!
08.06.2015 um 20:24 Uhr
ja, im vereinfachten, einstufigen Wahlverfahren aber nach §14 a (3).
Wahlvorstand wurde durch den Rumpf-BR bestellt.
werden dann Vorschlagslisten mit Stützunterschriften benötigt oder nicht?
08.06.2015 um 22:38 Uhr
@ wieso
Ich krieg die Krise ... wenn man weiß, dass nur drei BRM zu wählen sind, dann aber noch nicht einmal in der Lage ist, in der Wahlordnung richtig nachzusehen. Der § 6 der WO ist für Euch überhaupt nicht von Interesse!!! Ab § 36 geht es erst mit dem einstufigen vereinfachten WV los ... grundsätzlich zu beachten sind die §§ 1-5.
Grrrrr ... warum besucht man nicht eine Schulung oder liest sich mal einen der verfügbaren und sehr umfassenden Leitfäden "Vereinfachtes Wahlverfahren, einstufig" durch?
Hier findest Du z.B. einen: http://www.dgb.de/themen/++co++042d5c2e-2f5d-11e3-8487-00188b4dc422
Auch gibt es im vereinfachten Wahlverfahren KEINE VORSCHLAGSLISTEN, da es definitiv nur eine Personen- aber keine Listenwahl geben kann. Mit "Vorschlagslisten" sind Listen im Rahmen einer Listenwahl gemeint!
Und selbstverständlich müssen Wahlvorschläge eingereicht werden, die auch die erforderliche Anzahl Stützunterschriften haben MÜSSEN!
09.06.2015 um 14:46 Uhr
was ist dir denn über die Leber gehoppelt?
Muss man sich jetzt wirklich schon fürchten Fragen zu stellen, weil man dann als total bescheuert hingestellt wird?
Wenn dich sowas nervt dann antworte nicht oder halt dich gleich aus einem Forum, in dem nun mal Fragen auftauchen, fern.
Gehts eigentlich noch?
Soweit waren wir schon, dass wir wissen, dass es eine Personenwahl ist und dass es Vorschläge geben muss. Was ist daran so schrecklich, wenn man nun diese Vorschläge bzw. das Papier als Vorschlagslisten bezeichnet?
Einen Listenvertreter gibt es nicht aber ansonsten kann das Papier mir dem Wahlvorschlag genauso aussehen wie die Vorschlagsliste bei Listenwahl, oder nicht?
09.06.2015 um 15:18 Uhr
Ich kann Hoppels Krise schon nachvollziehen. Zumal ihr bei dem bei euch anscheinend vorherrschenden jährlichen Wahlrhythmus, auch schon eine gewisse Erfahrung mit Wahlen haben solltet. Schließlich dürfte ja zumindest die Letzte noch gut in Erinnerung sein und die hier gestellten Fragen auch dort als Thema auf der Tagesordnung gestanden haben.
09.06.2015 um 15:29 Uhr
@ wieso
Ich habe Dir einen Link geliefert, in dem aber auch ALLE Informationen zum einstufigen vereinfachten WV abgerufen werden können, inklusive einer Antwort auf Deine letzte Frage.
Den Rest denk ich mir ...
10.06.2015 um 13:43 Uhr
- War 2014 ein normaler Wahlrhytmus, also keine Extrawurst bei uns
- hat der Wahlvorstand bei der Wahl 2014 nicht alles richtig gemacht und wurde deshalb bei der jetzt anstehenden Wahl komplett ausgetauscht durch unerfahrene aber korrekt arbeiten wollende Mitglieder.
wenn ihr keine Lust habt Fragen zu beantworten, dann lasst es sein und spart euch dann aber auch eure Kommentare.
vor Hoppel ein Kniefall für den Link
Verwandte Themen
Vorschlagslisten... hab ich es richtig verstanden? Hilfe!
ÄlterHallo, ich habe Fragen zu den Vorschlagslisten, das ich einfach nicht vestehe... Die BR-Wahl findet am 10.5. statt. Morgen, also 24.3. sollte das Wahlausschreiben ausgehängt werden, weil die Fris
Vorschlagslisten und Briefwahl
ÄlterHallo, wir haben eine Frage zu den Vorschlagslisten und den Briefwahlunterlagen. Müssen die Vorschlagslisten als Kopie der Originale mit Stützunterschriften (separates Blatt) ausgehangen werden? Und
Das Aushängen des Wahlausschreibens - man kann es auch früher aushängen?
ÄlterFür das Aushängen des Wahlausschreiben gibt es ja eine genaue Frist, ( Stichtag ) Nun meine Frage, man kann es auch früher aushängen wieviel Tage oder Wochen früher?
Bekanntmachung der Vorschlagslisten - schon früher aushängen?
ÄlterHallo Wir haben im Wahlausschreiben ein bestimmtes Datum stehen , an dem die Bekanntmachung der Vorschlagslisten sein soll. Können wir trotzdem die Bekanntmachung schon früher aushängen???? Gruß Rü
§ 25 Abs.2 Ersatzmitglieder - bezieht sich Satz 2 auf die vor der Wahl eingereichten Vorschlagslisten oder auf die nach der Wahl im BR vetretenen gewählten Vorschlagslisten ?
ÄlterHallo an alle, habe eine Frage zu § 25 Absatz 2" Ersatzmitglieder". Bezieht sich Satz 2 auf die vor der Wahl eingereichten Vorschlagslisten oder auf die nach der Wahl im BR vetretenen gewählten Vor