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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorschlagslisten -wann aushängen?

W
wieso
Nov 2016 bearbeitet

wenn im vereinfachten, einstufigen Wahlverfahren gewählt wird ist die Frist zur Abgabe von Vorschlägen 1 Woche vor der Stimmabgabe.

Frage: Sammelt der Wahlvorstand bis dahin alle Vorschläge und hängt diese dann genau nach Ablauf der Frist aus?

Oder werden die geprüften Vorschläge sofort durch Aushang bekannt gegeben und dann ergänzt, sobald es weitere Vorschläge gibt?

Beispiel Fristende 23.06. um 16 Uhr Tag der Stimmabgabe: 01.07.

Wann müssen bei o.g. Beispiel die Vorschläge öffentlich ausgehängt werden?

24.06. zu Arbeitsbeginn oder noch am 23.06.?

3.567014

Community-Antworten (14)

U
Unfaßbar

08.06.2015 um 13:23 Uhr

Wie oft wählt ihr bei euch eigentlich? Das ist doch „Gefühlt“ schon die hundertste Wahl.

W
wieso

08.06.2015 um 13:27 Uhr

eine Antwort auf meine Fragen wäre hilfreicher als zu spekulieren wie oft bei uns gewählt wird.

Aber ich beantworte dir das gerne. Ausserplanmäßige Wahl auf Grund von Kündigung und Rücktritt der BRM.

  1. Wahl 2014
  2. Wahl 2015
G
gironimo

08.06.2015 um 14:43 Uhr

Prüfen natürlich sofort

Aushängen, wenn Einreichungsfrist beendet ist. Ansonsten siehe § 10 WO " Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe hat der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Vorschlagslisten bis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben"

R
rolfo

08.06.2015 um 14:45 Uhr

23.6. Fristende 16:00 Uhr zur Einreichung der Wahlvorschläge Wahlvorstand prüft die Wahlvorschläge auf seine Richtigkeit. Aushang der gültigen Wahlvorschläge am 24.6.

W
wieso

08.06.2015 um 15:08 Uhr

das ist doch mal ne Aussage. Vielen lieben Dank.

Nachdem wir Personenwahl haben schreibt der Wahlvorstand alle Bewerber (nach vorhergehender Prüfung) auf eine Liste, oder?

Geordnet nach Alphabet.

R
rolfo

08.06.2015 um 15:19 Uhr

ja, genau so

W
wieso

08.06.2015 um 15:38 Uhr

sorry, noch was. Bin gerade etwas verwirrt.

gem. §6 (1) WO sind Vorschlagslisten nur dann erforderlich, wenn mehr als 3 Betriebsratsmitglieder zu wählen sind.

Wir benötigen 3 BRM. Sind Vorschlagslisten erforderlich oder nicht?

G
gironimo

08.06.2015 um 16:15 Uhr

.... dann wählt Ihr nach dem vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a BetrVG) ?!

W
wieso

08.06.2015 um 20:24 Uhr

ja, im vereinfachten, einstufigen Wahlverfahren aber nach §14 a (3).

Wahlvorstand wurde durch den Rumpf-BR bestellt.

werden dann Vorschlagslisten mit Stützunterschriften benötigt oder nicht?

H
Hoppel

08.06.2015 um 22:38 Uhr

@ wieso

Ich krieg die Krise ... wenn man weiß, dass nur drei BRM zu wählen sind, dann aber noch nicht einmal in der Lage ist, in der Wahlordnung richtig nachzusehen. Der § 6 der WO ist für Euch überhaupt nicht von Interesse!!! Ab § 36 geht es erst mit dem einstufigen vereinfachten WV los ... grundsätzlich zu beachten sind die §§ 1-5.

Grrrrr ... warum besucht man nicht eine Schulung oder liest sich mal einen der verfügbaren und sehr umfassenden Leitfäden "Vereinfachtes Wahlverfahren, einstufig" durch?

Hier findest Du z.B. einen: http://www.dgb.de/themen/++co++042d5c2e-2f5d-11e3-8487-00188b4dc422

Auch gibt es im vereinfachten Wahlverfahren KEINE VORSCHLAGSLISTEN, da es definitiv nur eine Personen- aber keine Listenwahl geben kann. Mit "Vorschlagslisten" sind Listen im Rahmen einer Listenwahl gemeint!

Und selbstverständlich müssen Wahlvorschläge eingereicht werden, die auch die erforderliche Anzahl Stützunterschriften haben MÜSSEN!

W
wieso

09.06.2015 um 14:46 Uhr

was ist dir denn über die Leber gehoppelt?

Muss man sich jetzt wirklich schon fürchten Fragen zu stellen, weil man dann als total bescheuert hingestellt wird?

Wenn dich sowas nervt dann antworte nicht oder halt dich gleich aus einem Forum, in dem nun mal Fragen auftauchen, fern.

Gehts eigentlich noch?

Soweit waren wir schon, dass wir wissen, dass es eine Personenwahl ist und dass es Vorschläge geben muss. Was ist daran so schrecklich, wenn man nun diese Vorschläge bzw. das Papier als Vorschlagslisten bezeichnet?

Einen Listenvertreter gibt es nicht aber ansonsten kann das Papier mir dem Wahlvorschlag genauso aussehen wie die Vorschlagsliste bei Listenwahl, oder nicht?

M
Melissa

09.06.2015 um 15:18 Uhr

Ich kann Hoppels Krise schon nachvollziehen. Zumal ihr bei dem bei euch anscheinend vorherrschenden jährlichen Wahlrhythmus, auch schon eine gewisse Erfahrung mit Wahlen haben solltet. Schließlich dürfte ja zumindest die Letzte noch gut in Erinnerung sein und die hier gestellten Fragen auch dort als Thema auf der Tagesordnung gestanden haben.

H
Hoppel

09.06.2015 um 15:29 Uhr

@ wieso

Ich habe Dir einen Link geliefert, in dem aber auch ALLE Informationen zum einstufigen vereinfachten WV abgerufen werden können, inklusive einer Antwort auf Deine letzte Frage.

Den Rest denk ich mir ...

W
wieso

10.06.2015 um 13:43 Uhr

  1. War 2014 ein normaler Wahlrhytmus, also keine Extrawurst bei uns
  2. hat der Wahlvorstand bei der Wahl 2014 nicht alles richtig gemacht und wurde deshalb bei der jetzt anstehenden Wahl komplett ausgetauscht durch unerfahrene aber korrekt arbeiten wollende Mitglieder.

wenn ihr keine Lust habt Fragen zu beantworten, dann lasst es sein und spart euch dann aber auch eure Kommentare.

vor Hoppel ein Kniefall für den Link

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