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Vorschlagslisten und Briefwahl

W
WVinRheinhessen
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine Frage zu den Vorschlagslisten und den Briefwahlunterlagen. Müssen die Vorschlagslisten als Kopie der Originale mit Stützunterschriften (separates Blatt) ausgehangen werden? Und müssen wir Kopien aller Vorschlagslisten mit Stützunterschriften anfertigen und jedem Briefwähler zusenden?

Oder reicht es die Bekanntmachung der Vorschlagslisten (sh. Musterformular 230a) auszuhängen und in Kopie den Briefwahlunterlagen beizufügen?

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Community-Antworten (1)

E
enigmathika

09.03.2022 um 14:17 Uhr

"Müssen die Vorschlagslisten als Kopie der Originale mit Stützunterschriften (separates Blatt) ausgehangen werden?" Nein, weder die Stützunterschriften noch die Einverständniserklärungen werden mit ausgehängt.

"Und müssen wir Kopien aller Vorschlagslisten mit Stützunterschriften anfertigen und jedem Briefwähler zusenden?" Nein, die Vorschlagslisten werden ohne die Stürzunterschriften in Kopie an die Briefwähler versandt.

"Oder reicht es die Bekanntmachung der Vorschlagslisten (sh. Musterformular 230a) auszuhängen und in Kopie den Briefwahlunterlagen beizufügen?" keine Ahnung, was Musterformular 230a ist, aber ja, so ist es riichtig.

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