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Bekanntmachung der Vorschlagslisten - schon früher aushängen?

R
Rüdigerhamster
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wir haben im Wahlausschreiben ein bestimmtes Datum stehen , an dem die Bekanntmachung der Vorschlagslisten sein soll. Können wir trotzdem die Bekanntmachung schon früher aushängen???? Gruß Rüdigerhamster

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Community-Antworten (3)

S
SuzieQ

22.02.2010 um 23:41 Uhr

Rüdigerhamster, nach der Bekanntmachung kommt Kollege Schlau und bringt noch eine Liste. Was dann?

R
Rüdigerhamster

22.02.2010 um 23:48 Uhr

Die Frist für die Einreichung der Listen ist doch vorbei. Gruß Rüdiger

D
delagundula

23.02.2010 um 08:19 Uhr

Moin Hamster Rüdiger,

WO § 10 Abs.2 !

Wie das Wort "spätestens" zeigt, ist eine frühere Bekanntmachung nicht ausgeschlossen.

Sie ist im Gegenteil im Interesse einer frühzeitigen Information der Wählerschaft zu empfehlen.

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