Bekanntmachung der Vorschlagslisten - schon früher aushängen?
Hallo Wir haben im Wahlausschreiben ein bestimmtes Datum stehen , an dem die Bekanntmachung der Vorschlagslisten sein soll. Können wir trotzdem die Bekanntmachung schon früher aushängen???? Gruß Rüdigerhamster
Community-Antworten (3)
22.02.2010 um 23:41 Uhr
Rüdigerhamster, nach der Bekanntmachung kommt Kollege Schlau und bringt noch eine Liste. Was dann?
22.02.2010 um 23:48 Uhr
Die Frist für die Einreichung der Listen ist doch vorbei. Gruß Rüdiger
23.02.2010 um 08:19 Uhr
Moin Hamster Rüdiger,
WO § 10 Abs.2 !
Wie das Wort "spätestens" zeigt, ist eine frühere Bekanntmachung nicht ausgeschlossen.
Sie ist im Gegenteil im Interesse einer frühzeitigen Information der Wählerschaft zu empfehlen.
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