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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Protokolle! Aufbewahrung

A
Aggam
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, ich hab da ein Problem, ich bin Kernmitglied eines 5 köpfigen BR-Gremiums. ich muß ebend den Grundfall schildern bevor ich zu meiner eigentlichen Frage komme. In meiner Abwesenheit wurde ein Arbeitnehmer, aus seinem Urlaub unter einem Vorwand zur Filiale gebeten. Angekommen waren der HL und zwei Damen aus dem BR anwesend ( 1 BR-Vorsitzende + Protokollführerin ) Dem Arbeitnehmer wurde vorgeworfen Preise manipuliert zu haben und ihm wurde eine Aufnahme als Beweis vorgehalten , in form einer CD, aus unserer Überwachungsanlage. Auf diesen Angestellten , der sich keiner Schuld bewusst ist, wurde von 12 Uhr mittags bis 19 Uhr abends eingeredet einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Bis er irgendwann , völlig ermüdet den BR um Hilfe bat, was er den tun könne. Die Prokollführerin wies ihn darauf hin das er angesichts der Beweislage keine andere Möglichkeit hat und unterschreiben soll. Ich muss erwähnen das dieser Ausländische Mitarbeiter nicht über gute Deutschkenntnisse verfügt und diesbezüglich ihm ein Dolmetscher vom BR herbeigerufen worden ist. ( Abends nach dem er unterschrieben hat!!! ) Auch muss ich darauf hinweisen dass die Aufnahme wiederrechtlich entstanden ist. Lt. unserer Kamara-BV hätte sie nicht ohne Tathergang kopiert werden dürfen, und selbst wen binnen 48 Stunden den behörden Übergeben bzw gelöscht sein müssen. Diese jedoch wurde 14 tage aufbewahrt, auch hat Die Vorsitszende sie gegen den Hinweis des externen Überwachungspersonals eingefordert. Nun läuft ein Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht. Ich als Kernmitglied war nicht anwesend und habe erfahren das über dieses Geschpräch ein 30 seitiges Protokoll geführt worden ist. Nun versuch ich seit einem Monat dies einzusehen jedoch dieses Protokoll befindet sich nicht im BR-Raum unter den anderen Protokollen. Seit Wochen wird es von der Vorsitzenden im eigenen Haushalt aufbewahrt! Meine Frage. Was kann ich unternehmen ? Bitte jemanden mit Fachkenntnis mir eine Antwort zu geben da ich ein verhältnismäßig neues Mitglied bin. mit bestem Dank im voraus

Keine Sitzung, dieses Gespräch zwischen Chef und 2 BR-Mitglieder und dem Opfer will ich hier mal sagen! da gibt es ein 30 Seiten umfassendes Gesprächsprotokoll !! dieses ist jedoch für die anderen BR-Mitglieder verwehrt von den Beteiligten BR-Mitgliedern . Bei Gericht soll es am 12.6 ein Gütetermin geben, der Anwalt des Mitarbeiters hat das Protokoll angefordert, bekommt es auch nicht! Die BR-Vorsitzende ist auch noch unverschämt und fordert das Gremium auf Zusammenhalt weil angeblich alle von dieser Anschuldigung betroffen sind. Ich persönlich sowie eine anderes Kernmitglied befinden so eine Forgehensweise als nicht konform mit der Betriebsratsarbeit. und kommen daher auch nicht an das Protokoll ran :

und zu den Antworten bedank ich mich nochmal, Ps das unternehmen mit den 4 B... ist verwandt mit uns.

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Community-Antworten (7)

K
Kuchennascher

03.06.2015 um 16:39 Uhr

Als Erstes gehst du bei und teilst dem Betroffenen mit - falls sein Anwalt nicht auch schon auf diese Idee gekommen ist – dass er auch eine Klage auf Schmerzensgeld wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts einreichen soll.

In einem ähnlich gelagertem Fall wurden dem Betroffenen 8600 Euronen zugesprochen. In anderen sogar ca.15000.

Ein recht bekannter Discounter, dessen Namenslänge vier Buchstaben (nicht Aldi) beträgt, durfte vor kurzem deswegen gar 1.500000 (1,5) Millionen auf den Tisch legen. Vor Gericht dürfte dieses für den Arbeitgeber auch nach hinten losgehen. Die BV dürfte hier aber kaum von Bedeutung sein, da höchstwahrscheinlich sowieso ungültig.

Dass du das hier gemachte Protokoll nicht einsehen kannst, finde ich jetzt richtig gut. Solltest du dann auch dem Anwalt mitteilen. Das könnte nämlich bedeuten, dass die beiden vom BR hier nicht als solche tätig geworden sind und dieses jetzt ihrem persönlichen Bereich zuzuschreiben ist. Wobei sie dann bei einer entsprechenden Schadensersatzklage mit im Boot wären und für ihr Verhalten hoffentlich mal so richtig löhnen müssten.

Da es sich hier aber auch um einen Grenzfall handelt, könnte dieses auch schon der Fall sein, wenn sie dieses in ihrer Funktion als Betriebsrat gemacht haben. Zu Wünschen wäre es ihnen.

Abhängig von der Meinung der restlichen Mitglieder, solltet ihr einmal den § 23 BetrVG ins Auge fassen. Ein sehr ernstes Wort hinsichtlich einer im Raum stehenden Abwahl als Vorsitzende, könnte auch nicht schaden. Sorry, aber ich muss mich gerade übergeben.

G
gironimo

03.06.2015 um 16:59 Uhr

Das Protokoll müssten alle die haben (oder anfordern können) die an der Sitzung teilgenommen haben - also z.B. der Deliquent selbst. Über den könntest Du es erhalten, wenn er es Dir gibt. Frage doch mal.

K
Kuchennascher

03.06.2015 um 17:06 Uhr

Gironimo, welche Sitzung? Gibt es diese jetzt auch schon bei Aufhebungsverträgen?

P
pillepalleTR

03.06.2015 um 18:53 Uhr

Ich kenne mich im Strafrecht nicht aus, aber ich werfe dennoch mal ein paar Fragezeichen in den Raum:

"wurde von 12 Uhr mittags bis 19 Uhr abends eingeredet " Freiheitsberaubung? Oder stand dem Mitarbeiter frei, sich der hochnotpeinlichen Befragung zu entziehen?

"wurde von 12 Uhr mittags bis 19 Uhr abends eingeredet einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben" Nötigung?

Außerdem: "Die Prokollführerin wies ihn darauf hin das er angesichts der Beweislage keine andere Möglichkeit hat und unterschreiben soll." Ein Fall, der Dame klar zu machen, dass sie als Arbeitnehmervertreterin fehl am Platz ist.

"(..)ihm ein Dolmetscher vom BR herbeigerufen worden ist. ( Abends nach dem er unterschrieben hat!!! ) " wenns so war: siehe Anmerkung zur Protokollführerin (gilt dann für die beiden BR-Beteiligten!)

"Lt. unserer Kamara-BV hätte (...)": Verstoß gegen die MBR/BV -> ArbG (nach Beschluss im Gremium)

"Die BR-Vorsitzende ist auch noch unverschämt und fordert das Gremium auf Zusammenhalt weil angeblich alle von dieser Anschuldigung betroffen sind. " Der würde ich was husten. Sie hat Sch.. gebaut und ihr sollt den Kopf dafür hinhalten? -> Abwahl (Mehrheit dafür suchen)

H
Hoppel

03.06.2015 um 22:38 Uhr

@ Kuchennascher

" Als Erstes gehst du bei und teilst dem Betroffenen mit - falls sein Anwalt nicht auch schon auf diese Idee gekommen ist – dass er auch eine Klage auf Schmerzensgeld wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts einreichen soll. In einem ähnlich gelagertem Fall wurden dem Betroffenen 8600 Euronen zugesprochen. In anderen sogar ca.15000. Ein recht bekannter Discounter, dessen Namenslänge vier Buchstaben (nicht Aldi) beträgt, durfte vor kurzem deswegen gar 1.500000 (1,5) Millionen auf den Tisch legen. "

Hier in Deutschland hat noch kein einziger AG einem AN wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten Schmerzensgeld/Schadenersatz in Höhe von 1,5 Millionen zahlen müssen ... so könnte man Deine Aneinanderreihung von Zahlungen nämlich verstehen!!!

"Die BV dürfte hier aber kaum von Bedeutung sein, da höchstwahrscheinlich sowieso ungültig." Du scheinst ja über enorme hellseherische Fähigkeiten zu verfügen ...

@ Aggam

Was Du für den Kollegen tun kannst? Außer ihm moralischen Beistand zu bieten, nur recht wenig! Dem Anwalt des Kollegen würde ich jedoch die BV "Kamera" zukommen lassen!

Unabhängig davon solltest Du einmal nachhören, ob sich ggf. eine Mehrheit für die Abwahl dieser BRV findet. Außerdem würde ich Kontakt zu einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft suchen und prüfen lassen, ob die nicht einen Antrag auf Ausschluss aus dem BR stellen würden. Wenn sich das Ganze tatsächlich so abgespielt hat, sind diese zwei Damen, insbesondere die BRV als Mitglied des BR untragbar!

K
Kuchennascher

03.06.2015 um 23:03 Uhr

Neee mein lieber!

Hier braucht man auch kein Hellseher zu sein.

Dass diese BV ungültig sein dürfte, ist so gut wie sicher. Zufällig kenne ich von diesem Laden ein paar und könnte mir heute noch die Haare ausraufen, wenn ich nur daran denke.

Hier muss ja auch eine großflächige Überwachung stattgefunden haben. Ist bei Kaufland auch nicht unüblich und führte in deren Zentrallägern, wie auch bei der Schwesterfirma mit den vier Buchstaben, die übrigens die 1,5 Mio als Strafe bezahlen durfte, auch bereits zu erheblichen Ärger.

Auch dir sollte bekannt sein, dass eine Personalüberwachung durch Kameras so gut wie durchgehend verboten ist. Es gibt auch nur einen bekannten Fall (Postverteilzentrum), bei dem es aufgrund besonderer Vorkommnisse, für einen abgesteckten Zeitraum geduldet wurde.

Und was die bisher zu zahlenden Bußgelder angeht, könnte einwenig Googeln hier eventuell vorhandene Lücken schließen.

Dieses war gestern Abend im MDR ab 20:15 Uhr auch ein durchaus interessantes Thema. Hier kannst du es dir ja einmal anschauen: http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/sendung536946_boxIndex-1_zc-51f8dc33_zs-2d7967f4.html

H
Hoppel

04.06.2015 um 11:00 Uhr

@ Kuchennascher

"Und was die bisher zu zahlenden Bußgelder angeht, könnte einwenig Googeln hier eventuell vorhandene Lücken schließen."

Dass ein Discounter 1,5 Millionen Bußgeld zahlen musste, ist mir bekannt und habe ich auch nicht in Abrede gestellt. Aber ein Bußgeld ist nunmal weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz!!! Deine Darstellung konnte jedoch den Eindruck erwecken, dass ein AG einem AN sogar 1,5 Millionen Schmerzensgeld/Schadenersatz hat zahlen müssen ... was definitiv NICHT stimmt!

Dass die BV in diesem Betrieb ungültig sein wird, kann ich für meinen Teil nicht nachvollziehen, weil ich den Wortlaut und die Regelungsinhalte dieser BV genauso wenig kenne wie Du! Auch würde es mich wundern, wenn eine solche BV anwaltlich nicht geprüft und abgesegnet worden wäre. Eine Vorabkontrolle durch den zuständigen Datenschutzbeauftragten sollte ebenfalls erfolgt sein.

Außerdem sollte es auch Dir nicht entgangen sein, dass nicht jede Kameraüberwachung primär dazu gedacht ist, Personal lückenlos überwachen zu wollen, was von Dir in diesem Fall locker flockig unterstellt wird. So gehört die Videoüberwachung in Verkaufsräumen zum täglich gelebten Alltag; wo die Aufnahmen konkret entstanden sind, ist hier jedoch überhaupt NICHT bekannt.

Aber wenn Du meinst, dass hier eine großflächige Überwachung stattgefunden haben muss ... naja, was soll man gegen solch fundiertes "Insiderwissen" sagen? Dagegen kann und will ich selbstverständlich nicht anstinken ...

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