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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Protokolle vom KBR - hat der GBR ein Anrecht, die Protokolle des KBR einzusehen?

U
unbekannt
Aug 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

hat der GBR ein Anrecht, die Protokolle des KBR einzusehen? Müssen die Protokolle dem GBR vorgelegt werden?

Wer kann mir hierzu etwas sagen? Wo finde ich etwas im Betr VG oder hat jemand Rechtsprechungen?

Danke für Eure Hilfe Gruß, Unbekannt

5.16909

Community-Antworten (9)

P
packer

08.01.2007 um 14:19 Uhr

moin unbekannt,

ich verstehe das problem nicht so ganz. die entsandten gbr-mitglieder zum kbr bekommen doch automatisch die protokolle zugeschickt? so ist es bei uns zumindest. eure vertreter im kbr müssten euch daraufhin doch einsicht geben können?

gruß, packer

U
unbekannt

08.01.2007 um 16:42 Uhr

@ Packer

Das ist ja auch richtig, aber sie wollen uns die Protokolle nicht geben, weder aushändigen noch zur Einsicht. Und deshalb bin ich auf der Suche nach einem entsprechendem Paragraphen, damit wir es erzwingen können.

W
Waschbär

08.01.2007 um 16:49 Uhr

Unbekannt, ja müssen SIE !!! Vergess irgenwelche texte , tette sicher auf und verlange Sie einfach ansonsten Drohst du mit einer Beschwerde bei der GW und d Vertauensleuten. Wirst sehen wie schnell du Sie hast .

P
packer

08.01.2007 um 16:56 Uhr

hab ich ja schon vermutet...

aber auf was stützen sich die feinen kollegen da rechtlich? in § 79 abs. 1 BetrVG wird explizit erwähnt, daß es eine geheimhaltungspflicht unter den einzelnen BR mitgliedern in den verschiedenen Betriebsräten nicht gibt???

also sollen sie euch doch erst einmal sagen, warum sie damit nicht rausrücken wollen?

und: ihr bestimmt doch im GBR welche zwei kollegenInnen aus eurer mitte in den KBR entsendet werden? ihr braucht zwar ein viertel der konzernbeschäftigten aber nur eine gewerkschaft, die beim ArbG den ausschluss eines KBR beantragt (§ 56 BetrVG).

ich halte die nichtweitergabe von informationen für eine grobe pflichtverletzung der kollegenInnen und somit ihren ausschluss für gerechtfertigt.

vieleicht ist das ja mal ne maßnahme?

gruß vom packer

F
Fayence

08.01.2007 um 18:01 Uhr

unbekannt,

der kurze Blick in das BetrVG §59 Abs.1 = Geschäftsführung KBR hilft ungemein weiter.

(1) Für den Konzernbetriebsrat gelten... §§..., 34... entsprechend.

Das Recht auf Einsichtnahme in Sitzungsniederschriften und Unterlagen steht entsprechend nur den KBR-Mitgliedern zu! Der Informationsfluss dürfte und sollte doch wohl nicht darunter leiden.

W
w-j-l

08.01.2007 um 18:10 Uhr

@ unbekannt

Erzwingen kannst Du da gar nichts. Du kannst die KBR-Delgierten auffordern einen Bericht über die Arbeit bzw. die Sitzungen abzugeben. Wie vollständig der ist, das hängt von der Bereitschaft des Delegierten ab.

Der GBR könnte aber andere Delegierte wählen, die auskunftsfreudiger sind.

Wenn der KBR inhaltlich nichts publizieren will, dann kann ihn niemand zwingen. Die von Fayence erwähnte Niederschrift nach §34 muss grundsätzlich nur die Beschlüsse enthalten, und wenn keine Beschlüsse gefasst werden, dann ist die Niederschrift u.U. nur eine Abschrift der Tagesordnung.

P
packer

08.01.2007 um 18:11 Uhr

moin fay,

wohl wahr... is ja auch nur richtig... könnte ja sonst jeder kommen und gucken wollen :)

ich habe ja auch eher in richtung gmv und mimikry geantwortet... wozu brauche ich einen kbr-vertreter wenn er mich nicht umfassend informiert?

ich frage mich nur (und unbekannt) was wohl für ein ansinnen dahinter stecken mag...

W
Waschbär

08.01.2007 um 18:16 Uhr

@ alle , ich frage mich bei einigen fred´s gar nichts mehr .-)

dachte immer das ich sorgen habe, aber immer hin ich bekomme so viel info´s das ich über eine Verweigerung von info´s dankbar sein könnte ...

G
GrünerBaum

10.08.2018 um 12:17 Uhr

Und als BR-Mitglied? Steht mir die Einsichtnahme in das KBR-Protokoll zu?

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