Hallo zusammen,

hat der GBR ein Anrecht, die Protokolle des KBR einzusehen?
Müssen die Protokolle dem GBR vorgelegt werden?

Wer kann mir hierzu etwas sagen?
Wo finde ich etwas im Betr VG oder hat jemand Rechtsprechungen?

Danke für Eure Hilfe
Gruß, Unbekannt