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Zustimmung verweigern, weil Schwerbehinderter nicht berücksichtigt wird

S
SuSaWo
Nov 2016 bearbeitet

Nach Vorstellungsgespräch soll Schwerbehinderter trotz gleicher Eignung nicht berücksichtigt werden. Wie fordere ich den Arbeitgeber schriftlich auf, die Beweggründe schriftlich darzulegen. Die laut Stellenausschreibung geforderten Anforderungen sind nämlich erfüllt.

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Community-Antworten (9)

K
Kuchennascher

03.06.2015 um 16:08 Uhr

Gar nicht! Der Einstellung eines anderen nicht zustimmen. Dann kann er dieses gleich dem Arbeitsrichter erklären.

G
gironimo

03.06.2015 um 17:03 Uhr

Es wird dem AG leicht fallen darzulegen, dass im persönlichen Vorstellungsgespräch der andere Bewerber den qulifizierteren Eindruck gemacht hat.

Fragen kann (und sollte) man dennoch und auch das politische Signal der Zustimmungsverweigerung ist denkbar.

K
Kuchennascher

03.06.2015 um 17:14 Uhr

„politische Signal“ ? Naja, wenn wir sonst keine Probleme haben!

Und ob es ihm leicht fällt etwas zu begründen, dürfte ja dann der Richter entscheiden und vielleicht dann doch ganz anders sehen.

P
Pickel

03.06.2015 um 17:28 Uhr

Kuchennascher, damit hätte der Schwerbehinderte aber immer noch keinen Job. Dann wird eine Stelle erneut ausgeschrieben, das Anforderungsprofil leicht angepasst und am Ende ist alles nicht anderes als ein - genau - politisches Signal.

K
Kuchennascher

03.06.2015 um 17:55 Uhr

Unter einem politischen Signal verstehe ich zwar etwas ganz anderes, aber lassen wir das hier besser.

Mag ja auch sein, dass ich ein Problem damit habe, mich in aktuelle Probleme zu verbeißen und nicht in die, die dann in ferner Zukunft eventuell auch noch auftauchen könnten. Bin ja schließlich nur Betriebsrat und kein Schachweltmeister. Wenn ich mir aber immer darüber Gedanken machen müsste, was so alles an negativen in der Zukunft noch kommen könnte, würde ich wohl doch eher das Schachspielen anfangen.

Aber ganz so einfach wie du es hier beschreibst, dürfte es ein Arbeitgeber dann doch nicht haben. Geht ein Betriebsrat aber immer gleich beim geringsten Widerstand in Habachtstellung oder kneift irgendwas ein, sollte er besser „Mensch ärgere mich nicht“ spielen gehen.

K
kratzbuerste

03.06.2015 um 20:22 Uhr

Wer kneift denn - Kopf durch die Wand bringt oft nur Kopfschmerzen. Pickel hat schon recht. Das liegt nicht in der Ferne - höchstens ein paar Wochen. Und was soll jemand auf einem Arbeitsplatz, wo er eigentlich nicht gewollt wird - auch nicht die besten Startvoraussetzungen. Beide Bewerber sind ja externe Bewerber. Woher nimmt der BR da die Kenntnisse, der eine sei besser als der andere??

H
Hoppel

03.06.2015 um 21:01 Uhr

@ SuSaWo

Informativ >>> http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/briefe_mitbestimmung/rechtsprechung_schwerbehindertenrecht2.pdf

Aus Deinen sehr mageren Angaben kann man sich derzeit vieles denken, aber keinen Grund stricken, die Zustimmung zur Einstellung eines anderen AN verweigern zu können. Wer weiß ... vielleicht kann auch der andere AN nach 6 Monaten eine Schwerbehinderung belegen!

Und was bedeutet überhaupt, der AG will Schwerbehinderten trotz gleicher Eignung nicht berücksichtigen? Soll er erst gar nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden oder wie oder was?

Mit einer Schwerbehinderung geht übrigens KEIN Anspruch einher, bei gleicher Eignung eingestellt werden zu müssen! Auch kann der AG NICHT dazu gezwungen werden, einen AN einstellen zu müssen, den er aus welchen Gründen auch immer nicht haben will.

I
ickederdicke

05.06.2015 um 10:47 Uhr

@hoppel, Frage lesen hilft: "Nach Vorstellungsgespräch soll Schwerbehinderter trotz gleicher Eignung nicht berücksichtigt werden" @SuSaWo, Argumente wären: Ist denn unsere Quote schon erfüllt oder zahlen wir noch Abgaben Und:Je nach SB des Bewerbers die Möglichen Hilfen Materieller und finanzieller Art aufzeigen, eine SBV sollte diese Ansprechpartner kennen.(BR übrigends auch). Ist dem SGB IX genüge getan ? Z.B. § 81

K
Kölner

05.06.2015 um 10:51 Uhr

@ickederdicke Was ändert es denn, wenn der SB-AN bereits ein Vorstellungsgespräch gehabt hat?

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