AG lehnt Seminar ab.
Hallo zusammen, ein leidiges Thema. "AG lehnt Seminar ab" ich das erste Ersatzmitglied möchte und will im Oktober mein zweites Basisseminar BetrVG2 besuchen. Natürlich meint der AG keine Informationen dazu bekommen zu haben. Am 3.5 wurde der Beschluss gefasst und haben es ihm heute nochmals mit dem obigen Datum vorgelegt mit dem Zusatz, dies zur Kenntnis zu nehmen, da er ein Seminar ja nicht "genehmigen" muss. Wenn er dies nochmals ablehnen sollte? Einigungstelle? Danke lg
Community-Antworten (6)
03.06.2015 um 10:19 Uhr
Warum lehnt er es denn ab?
Und: Anbieter kontaktieren. Die wissen zumeist, was zu tun ist!
03.06.2015 um 10:26 Uhr
Dieses Seminar sei schon besucht worden und man solle die BRM unterrichten! Was quatsch ist, da wir alle das Anrecht haben die Basisseminare zu besuchen um unser Amt korrekt ausführen zu können und das Fachwissen von einer qualifizierten Person übermittelt bekommen muss. Er sieht es anders!
03.06.2015 um 10:28 Uhr
@ Andybobbes
Die Tatsache, dass Du das erste Ersatzmitglied bist, begründet noch überhaupt keinen Schulungsanspruch. Wie häufig wirst Du denn als E-BRM zu Sitzungen herangezogen?
Es ist zu vermuten, dass der AG die Erforderlichkeit bestreitet, in diesem Fall ist das Arbeitsgericht zuständig. Mal ganz abgesehen davon, dass ein BR im Rahmen des § 37 BetrVG sowieso keine Einigungsstelle bemühen kann.
03.06.2015 um 10:32 Uhr
Danke! Seit Mai14 besteht die Periode und bin seit dem, an 3 von 4 Sitzungen im Monat dabei und in absehbarer Zeit kein Ersatzmitglied mehr sein werde, da ein Kollege austreten wird. Wechselte in die Leitung des Hauses.
03.06.2015 um 11:28 Uhr
Na dann - musst Du (bzw. der BR, der Dich per Beschluss ja zum Seminar entsendet) das Arbeitsgericht bemühen (über Fachanwalt oder mit Hilfe der Gewerkschaft). Manchmal hilft auch schon ein Schreiben vom Anwalt, Seminaranbieter oder der Gewerkschaft.
03.06.2015 um 11:36 Uhr
Danke so sehe ich es auch... Habe ihm nun nochmals die Beschlussfassung vom 3.5 zukommen lassen. Es wird aber nicht anders gehn... Vom Anbieter habe ich ja schon die unverbindliche Buchung.
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