Erstellt am 03.06.2015 um 08:19 Uhr von Kölner
Warum lehnt er es denn ab?
Und:
Anbieter kontaktieren. Die wissen zumeist, was zu tun ist!
Erstellt am 03.06.2015 um 08:26 Uhr von Andybobbes
Dieses Seminar sei schon besucht worden und man solle die BRM unterrichten! Was quatsch ist, da wir alle das Anrecht haben die Basisseminare zu besuchen um unser Amt korrekt ausführen zu können und das Fachwissen von einer qualifizierten Person übermittelt bekommen muss. Er sieht es anders!
Erstellt am 03.06.2015 um 08:28 Uhr von Hoppel
@ Andybobbes
Die Tatsache, dass Du das erste Ersatzmitglied bist, begründet noch überhaupt keinen Schulungsanspruch. Wie häufig wirst Du denn als E-BRM zu Sitzungen herangezogen?
Es ist zu vermuten, dass der AG die Erforderlichkeit bestreitet, in diesem Fall ist das Arbeitsgericht zuständig. Mal ganz abgesehen davon, dass ein BR im Rahmen des § 37 BetrVG sowieso keine Einigungsstelle bemühen kann.
Erstellt am 03.06.2015 um 08:32 Uhr von Andybobbes
Danke! Seit Mai14 besteht die Periode und bin seit dem, an 3 von 4 Sitzungen im Monat dabei und in absehbarer Zeit kein Ersatzmitglied mehr sein werde, da ein Kollege austreten wird. Wechselte in die Leitung des Hauses.
Erstellt am 03.06.2015 um 09:28 Uhr von gironimo
Na dann - musst Du (bzw. der BR, der Dich per Beschluss ja zum Seminar entsendet) das Arbeitsgericht bemühen (über Fachanwalt oder mit Hilfe der Gewerkschaft). Manchmal hilft auch schon ein Schreiben vom Anwalt, Seminaranbieter oder der Gewerkschaft.
Erstellt am 03.06.2015 um 09:36 Uhr von Andybobbes
Danke so sehe ich es auch... Habe ihm nun nochmals die Beschlussfassung vom 3.5 zukommen lassen. Es wird aber nicht anders gehn... Vom Anbieter habe ich ja schon die unverbindliche Buchung.