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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG lehnt Seminare ab - und stellt dem BR die vollen Kosten des Seminars in Rechnung?

G
Godmodule
Nov 2016 bearbeitet

Unser AG lehnt mal wieder ein Pflicht Seminar ab.Er meint das 3 Mitglieder nicht notwendig sind(9er Gremium).Ausserdem meint er wie es sein kann das wir uns zu einem Seminar Anmelden ohne das es sichergestellt ist das die Fa.die Kosten übernimmt.Sollten wir drei doch dahin gehn dann würde man uns die vollen kosten des Seminars in Rechnung stellen.Es handelt sich übrigens um ein Pflicht Seminar!

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Community-Antworten (16)

S
Samson

12.02.2009 um 17:20 Uhr

@Godmodule

Der AG kann ein Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht ablehnen. Er kann eigendlich überhaup kein Seminar ablehnen wenn es einen ordentlichen Beschluss gibt. Er kann lediglich die Einigungsstelle anrufen und die Kostentragungspflicht bzw die Erforderlichkeit prüfen lassen. Das allerdings wird er bei einem Seminar nach § 37.6 wohl kaum wagen. Es sei denn, er strotzt nur so vor Dummheit.

D
DonJohnson

12.02.2009 um 17:29 Uhr

@Samson Oder war es vielleicht bei der zeitlichen Lage die Einigungsstelle und bei der Erforderlichkeit das Arbeitsgericht?

S
Samson

12.02.2009 um 17:37 Uhr

@Don Johnson

Sorry sorry sorry, Asche über mein Haupt. Fakt ist jedoch, bewegt sich der AG nicht, gehts zum Seminar.

D
DonJohnson

12.02.2009 um 17:42 Uhr

@Samson

Aber der AG bewegt sich ja! Und da wird es spannend! Wie ist das bei Spezialseminaren nach 37,6? Z.B. ein Seminar BRV und Stelli - das benötigt ja nun nicht jeder aus dem Gremium. Diese Notwendigkeit kann der AG sehr wohl vor dem Arbeitsgericht anzweifeln lassen...

S
Samson

12.02.2009 um 18:03 Uhr

@Don Johnson

Godmodule schrieb "Unser AG lehnt mal wieder ein Pflicht Seminar ab" Das bedeutet für mich; Der AG hat den Beschluss erhalten und zu den BR´s gesagt "wie es sein kann das wir uns zu einem Seminar Anmelden ohne das es sichergestellt ist das die Fa.die Kosten übernimmt" Da steht nichts von Einigungsstelle und Arbeitsgericht.

Ausserdem denke ich, dass für NICHT BRV`s und Stellis ein BRV Seminar kein Pflichtseminar nach § 37.6 ist. Allerdings würde mich die rechtliche Bewertung dieser Situation doch genauer interessieren. Kennst Due hier ein Urteil oder einen Link?

K
Kölner

12.02.2009 um 18:07 Uhr

@Samson Erfahrene Seminaranbieter lassen einen BR bei solch einem Verhalten des AG nicht im Stich und unterstützen Dich/Euch im Vorfeld.

D
DonJohnson

12.02.2009 um 18:40 Uhr

@Samson Wer fing noch mal damit an? Also Thema Einigungsstelle? Das Beispiel von mir war lediglich dazu gedacht zu zeigen, dass ein AG die Notwendigkeit per Gericht anzweifeln kann. Im übgrigen gibt es für Rhetorik Seminare in der Tat interessante Urteile. Darüber hinaus, habe ich ja wohl anfangs alle Tipps per Link aufgezeigt. Hast du die mal gelesen?

@Kölner Jepp, so ist es wohl. Eine solche Frage hätte er also seinen Anbieter unterbreiten können. Hat er nicht. Da dieses hier ein WAF Forum ist, habe ich einfach mal hier gesehen was die schreiben - so schlecht fand ich das nciht...

R
ridgeback

12.02.2009 um 20:10 Uhr

@Godmodule, könnte hilfreich sein:Kommentar zum BetrVG Fitting 23. Auflage Rn. 138 ff zu § 40 BetrVG.

J
Jumper

13.02.2009 um 08:46 Uhr

@Godmodule,

das mit mal eben zum Sminar fahren ist leider nicht so einfach sollte es kein Seminar einer Gewerkschaft sein.

Denn die freien Anbieter von Seminaren möchten ja vorher eine Unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des AG haben.

Solange er diese nicht Unterschreibt, werden die freien Anbieter keinen BR zum Sminar zulassen.

Also bleibt dann dass Beschlussverfahren auf Erlass einer einstwiligen Verfügung vorm Arbeitsgericht.

Also..Rechtsanwalt sofort einschalten und loslegen.

Haben das auch schon hinter uns, innerhalb einer Woche hatten wir das Beschlusverfahren vor Gericht.

Viel Glück

S
Sternburg

13.02.2009 um 09:01 Uhr

@Jumper: "Denn die freien Anbieter von Seminaren möchten ja vorher eine Unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des AG haben."

Also zumindest der Anbieter, der auch dieses Forum betreibt, wollte von uns vorab noch nie etwas unterschrieben haben....

J
Jumper

13.02.2009 um 10:08 Uhr

@Sternburg,

mhh...dann habt ihr vieleicht Sonderrechte, habe 2007 ein Seminar dieses Forumsbetreibers besucht da musste unser AG die Anmeldung Unterschreiben ansonsten hätten wir das Seminar nicht besuchen können.

Denn die Plätze werden nur vorab resaviert und erst mit der Anmeldung die der AG unterschreiben muss wird der Platz verbindlich gebucht.

Habe die Unterlagen gerade vor mir liegen.

Kenne keinen freien Anbieter der sich nicht vorher absichert, den im schlimmsten Fall müsste der Anbieter sich die kosten einklagen, und ich denke mal das wären dann recht viel Klagen ohne eine Absicherung.

K
Kölner

13.02.2009 um 10:32 Uhr

@Jumper Drei Möglichkeiten:

  1. Sternburg hat das nicht mitbekommen, dass die WAF eine Kostenübernahmeerklärung verlangt oder
  2. Sternburg war gar nicht bei der WAF und hat sich im Forum geirrt oder
  3. Sternburg hat nicht mitbekommen, dass die Kostenübernahmeerklärung abgegeben wurde, weil der BRV immer so fürsorglich ist.
D
Dr.House

13.02.2009 um 16:44 Uhr

@ alle, das Verlangen einer Kostenübernahmeerklärung widerspricht total dem, was uns die Referenten in den Seminaren erzählen. Im BetrVG ist nicht vorgesehen, daß der AG seine Zustimmung geben muß. Dann gäbe es bald keine Seminaranbieter mehr, die gingen alle pleite. Wenn Ihr also noch etwas Zeit bis zum Beginn des Seminars habt, versucht es über eine einstweilige Verfügung. Der von Euch gewählte Seminaranbieter wird Euch sicher beraten, wie Ihr vorgehen könnt.

Gruß Dr.House

K
Kölner

13.02.2009 um 18:10 Uhr

@Dr.House Ich würde Dich gerne bitten, wach zu werden. Die Referenten sind oft nicht die Seminaranbieter. Die Seminaranbieter wollen aber dem Referenten Geld bezahlen können und wählen 'leider' den einfacheren Weg der Kostenübernahmeerklärung im Vorfeld. Es gibt nur wenige Seminaranbieter, die sich trauen, mit einem BR den Weg der Kosten im Nachgang zu klären.

D
Dr.House

16.02.2009 um 11:51 Uhr

Kölner,

ich weiß aus eigener Erfahrung die WAF geht diesen Weg, jedenfalls mit uns.

MfG Dr.House

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