AG lehnt Seminare ab - und stellt dem BR die vollen Kosten des Seminars in Rechnung?
Unser AG lehnt mal wieder ein Pflicht Seminar ab.Er meint das 3 Mitglieder nicht notwendig sind(9er Gremium).Ausserdem meint er wie es sein kann das wir uns zu einem Seminar Anmelden ohne das es sichergestellt ist das die Fa.die Kosten übernimmt.Sollten wir drei doch dahin gehn dann würde man uns die vollen kosten des Seminars in Rechnung stellen.Es handelt sich übrigens um ein Pflicht Seminar!
Community-Antworten (16)
12.02.2009 um 17:18 Uhr
@Godmodule
Schau mal hier: http://www.waf-seminar.de/content/ihrrechtaufschulung/index.php
http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index_betrvg.php http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index_arbeitsrecht.php http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index_uebernahmepflicht.php http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/index_anspruchtaetigkeit.php http://www.waf-seminar.de/content/kostenuebernahme/budgetierung.php
http://www.waf-seminar.de/content/argumentefuerseminar/index.php
Gruß und viel Spaß und Erfolg beim Seminar DJ
12.02.2009 um 17:20 Uhr
@Godmodule
Der AG kann ein Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht ablehnen. Er kann eigendlich überhaup kein Seminar ablehnen wenn es einen ordentlichen Beschluss gibt. Er kann lediglich die Einigungsstelle anrufen und die Kostentragungspflicht bzw die Erforderlichkeit prüfen lassen. Das allerdings wird er bei einem Seminar nach § 37.6 wohl kaum wagen. Es sei denn, er strotzt nur so vor Dummheit.
12.02.2009 um 17:29 Uhr
@Samson Oder war es vielleicht bei der zeitlichen Lage die Einigungsstelle und bei der Erforderlichkeit das Arbeitsgericht?
12.02.2009 um 17:37 Uhr
@Don Johnson
Sorry sorry sorry, Asche über mein Haupt. Fakt ist jedoch, bewegt sich der AG nicht, gehts zum Seminar.
12.02.2009 um 17:42 Uhr
@Samson
Aber der AG bewegt sich ja! Und da wird es spannend! Wie ist das bei Spezialseminaren nach 37,6? Z.B. ein Seminar BRV und Stelli - das benötigt ja nun nicht jeder aus dem Gremium. Diese Notwendigkeit kann der AG sehr wohl vor dem Arbeitsgericht anzweifeln lassen...
12.02.2009 um 18:03 Uhr
@Don Johnson
Godmodule schrieb "Unser AG lehnt mal wieder ein Pflicht Seminar ab" Das bedeutet für mich; Der AG hat den Beschluss erhalten und zu den BR´s gesagt "wie es sein kann das wir uns zu einem Seminar Anmelden ohne das es sichergestellt ist das die Fa.die Kosten übernimmt" Da steht nichts von Einigungsstelle und Arbeitsgericht.
Ausserdem denke ich, dass für NICHT BRV`s und Stellis ein BRV Seminar kein Pflichtseminar nach § 37.6 ist. Allerdings würde mich die rechtliche Bewertung dieser Situation doch genauer interessieren. Kennst Due hier ein Urteil oder einen Link?
12.02.2009 um 18:07 Uhr
@Samson Erfahrene Seminaranbieter lassen einen BR bei solch einem Verhalten des AG nicht im Stich und unterstützen Dich/Euch im Vorfeld.
12.02.2009 um 18:40 Uhr
@Samson Wer fing noch mal damit an? Also Thema Einigungsstelle? Das Beispiel von mir war lediglich dazu gedacht zu zeigen, dass ein AG die Notwendigkeit per Gericht anzweifeln kann. Im übgrigen gibt es für Rhetorik Seminare in der Tat interessante Urteile. Darüber hinaus, habe ich ja wohl anfangs alle Tipps per Link aufgezeigt. Hast du die mal gelesen?
@Kölner Jepp, so ist es wohl. Eine solche Frage hätte er also seinen Anbieter unterbreiten können. Hat er nicht. Da dieses hier ein WAF Forum ist, habe ich einfach mal hier gesehen was die schreiben - so schlecht fand ich das nciht...
12.02.2009 um 20:10 Uhr
@Godmodule, könnte hilfreich sein:Kommentar zum BetrVG Fitting 23. Auflage Rn. 138 ff zu § 40 BetrVG.
13.02.2009 um 08:46 Uhr
@Godmodule,
das mit mal eben zum Sminar fahren ist leider nicht so einfach sollte es kein Seminar einer Gewerkschaft sein.
Denn die freien Anbieter von Seminaren möchten ja vorher eine Unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des AG haben.
Solange er diese nicht Unterschreibt, werden die freien Anbieter keinen BR zum Sminar zulassen.
Also bleibt dann dass Beschlussverfahren auf Erlass einer einstwiligen Verfügung vorm Arbeitsgericht.
Also..Rechtsanwalt sofort einschalten und loslegen.
Haben das auch schon hinter uns, innerhalb einer Woche hatten wir das Beschlusverfahren vor Gericht.
Viel Glück
13.02.2009 um 09:01 Uhr
@Jumper: "Denn die freien Anbieter von Seminaren möchten ja vorher eine Unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des AG haben."
Also zumindest der Anbieter, der auch dieses Forum betreibt, wollte von uns vorab noch nie etwas unterschrieben haben....
13.02.2009 um 10:08 Uhr
@Sternburg,
mhh...dann habt ihr vieleicht Sonderrechte, habe 2007 ein Seminar dieses Forumsbetreibers besucht da musste unser AG die Anmeldung Unterschreiben ansonsten hätten wir das Seminar nicht besuchen können.
Denn die Plätze werden nur vorab resaviert und erst mit der Anmeldung die der AG unterschreiben muss wird der Platz verbindlich gebucht.
Habe die Unterlagen gerade vor mir liegen.
Kenne keinen freien Anbieter der sich nicht vorher absichert, den im schlimmsten Fall müsste der Anbieter sich die kosten einklagen, und ich denke mal das wären dann recht viel Klagen ohne eine Absicherung.
13.02.2009 um 10:32 Uhr
@Jumper Drei Möglichkeiten:
- Sternburg hat das nicht mitbekommen, dass die WAF eine Kostenübernahmeerklärung verlangt oder
- Sternburg war gar nicht bei der WAF und hat sich im Forum geirrt oder
- Sternburg hat nicht mitbekommen, dass die Kostenübernahmeerklärung abgegeben wurde, weil der BRV immer so fürsorglich ist.
13.02.2009 um 16:44 Uhr
@ alle, das Verlangen einer Kostenübernahmeerklärung widerspricht total dem, was uns die Referenten in den Seminaren erzählen. Im BetrVG ist nicht vorgesehen, daß der AG seine Zustimmung geben muß. Dann gäbe es bald keine Seminaranbieter mehr, die gingen alle pleite. Wenn Ihr also noch etwas Zeit bis zum Beginn des Seminars habt, versucht es über eine einstweilige Verfügung. Der von Euch gewählte Seminaranbieter wird Euch sicher beraten, wie Ihr vorgehen könnt.
Gruß Dr.House
13.02.2009 um 18:10 Uhr
@Dr.House Ich würde Dich gerne bitten, wach zu werden. Die Referenten sind oft nicht die Seminaranbieter. Die Seminaranbieter wollen aber dem Referenten Geld bezahlen können und wählen 'leider' den einfacheren Weg der Kostenübernahmeerklärung im Vorfeld. Es gibt nur wenige Seminaranbieter, die sich trauen, mit einem BR den Weg der Kosten im Nachgang zu klären.
16.02.2009 um 11:51 Uhr
Kölner,
ich weiß aus eigener Erfahrung die WAF geht diesen Weg, jedenfalls mit uns.
MfG Dr.House
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Seminare bei verschiedenen Anbietern kombinieren?
ÄlterSo, für mich (und den gesamten BR) beginnen jetzt die ersten Seminare. Wenn ich das richtig überblicke sollte ich für den Anfang wohl 5 Seminare besuchen um die Grundlagen zu schaffen. Habt ihr schonm
Seminare als Inhouse-Schulung. Wer darf entscheiden?
ÄlterHallo, wir, der Betriebsrat mit 7 Personen, haben schon die Betriebsverfassungs Seminare 1-3 besucht und möchten jetzt die Seminare Arbeitsrecht 1-3 besuchen. Wir wollten jetzt nach unserem Beschlus
BR Seminare absagen
Älterhallo, im Nov haben wir für 5 BR Mitglieder Seminare bei der GL beantragt. 3x WA2 und 1x BR1 und 1x AR3. Die 3 für WA sind schon im Juni von der GL genehmigt worden, die beiden anderen vor 3 Wochen.
Tarifurlaub nicht gewährt!
ÄlterHallo liebe BR Kollegen, hier gleich noch mal eine Frage, ich bin stellvertretender Schriftführer. Ende letzen Jahres habe ich mir Seminare für diesen Job ausgesucht. Jetzt habe ich im Januar 2012 me