Erstellt am 03.06.2015 um 00:04 Uhr von blackjack
@parowka,
dafür müßte man den AV kennen, um ein objektives Meinungsbild zu erstellen,.
Erstellt am 03.06.2015 um 00:19 Uhr von parowka
Danke für die Antwort ,
im Arbeitsvertrag gibt es einen Versetzungsvorbehalt!
Gilt er aber nicht auf nur für horizontale Versetzungen!
Erstellt am 03.06.2015 um 09:51 Uhr von gironimo
Zumindest hätte der BR die Zustimmung verweigern können, wenn Du Nachteile erleidest (§ 99 BetrVG). Hat er nun mal nicht.
In diesem Fall solltest Du (mit Deinem Arbeitsvertrag) einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder sofern Du Mitglied bist, die Gewerkschaft aufsuchen und die Möglichkeiten beraten.
Gegenüber dem AG würde ich auf jeden Fall erst einmal äußern, dass Du mit dem neuen Arbeitsvertrag nicht einverstanden bist.
Warum soll denn die Versetzung erfolgen?
Erstellt am 03.06.2015 um 10:55 Uhr von Hoppel
@ parowka
Dein Problem kann und muss auf individualrechtlicher Ebene geklärt werden!
"Gegenüber dem AG würde ich auf jeden Fall erst einmal äußern, dass Du mit dem neuen Arbeitsvertrag nicht einverstanden bist."
Davon ist DRINGENDST abzuraten und kann sich ggf. auch nachteilig auswirken!
Als AN hat man aber immer die Möglichkeit, einer Versetzung UNTER VORBEHALT EINER RECHTLICHEN ÜBERPRÜFUNG ZUZUSTIMMEN! Aber dann muss eine Feststellungsklage auch ZEITNAH eingereicht werden!
Ohne anwaltliche Inanspruchnahme kommst Du jedenfalls keinen Schritt weiter!
Erstellt am 03.06.2015 um 13:19 Uhr von parowka
Die Versetzung ist aus betrieblichen Gründen erfolgt und es wurde nur ich zwansversetzt ich habe auch keinen neuen Vertrag bekommen.
Davor wurde das Unternehmen Restrukturiert und es sin knapp 100 Mitarbeiter gegangen.
Es wurde ein Sozialplan ausgehandelt vondem ich nicht betroffen war .
Für die Versetzung gab es eine Personalauswahl(alter und betriebszugehörigkeit) nach Altersgruppen in der ich nicht mal ganz oben stand.
Als Begründung bekam ich von Br das das Unternehmen das recht hat 10% der Mitarbeiter ohne oder mit Begründung zu schützen.
Meine Meinung dazu ist das es hier um was persönliches geht da ich letztes Jahr für 3 Monate an ein fremdes Unternehmen verliehen werden sollte und ich mich dagegen zu wehr gesetzt habe aber es dann doch noch gemacht habe.
Erstellt am 03.06.2015 um 14:03 Uhr von Kuchennascher
Da hat jetzt aber einer ganz schlechte Karten!
Warum kommen diese Infos, die auch mit die wichtigsten gewesen wären, nicht schon in der Eingangsfrage?
Die Lottozahlen wollen ja auch alle nach einer Ziehung wissen und nicht erst nach der Zweiten am nächsten Tag.
Erstellt am 03.06.2015 um 14:32 Uhr von parowka
Wie ist das jetzt gemeint?
Danke
Erstellt am 03.06.2015 um 16:30 Uhr von Kuchennascher
Ganz einfach!
In der Eingangsfrage stellst du dich so dar, dass du hier der Geschädigte bist und euer BR die rechte Hand vom Chefe ist und deshalb alles durchwinkt, was dir irgendwie einen Schaden zufügt und du natürlich nicht magst, was er dir hier zumutet.
Und natürlich erhältst du auch hierauf basierende Antworten und Tipps.
Einen Tag später stellt sich dann mal so ganz nebenbei heraus, dass du nicht zu den 100 gehenden gehörst und der Betriebsrat dir hier wohl den Ars…. Gerettet hat. Er war sogar so arbeitgeberhörig, dass er für die gehenden einen Sozialplan ausgehandelt hat und dadurch seinem Freund unnötig Knete aus der Tasche gezogen hat.
Nun kommt es zu einer betrieblich bedingten Versetzung – die wahrscheinlich auf die Abgänge zurückzuführen ist – die dir natürlich nicht passt. Warum auch, sind ja noch viele andere da, die es eher treffen sollte.
Und natürlich hat auch hier wieder der Betriebsrat alles durchgewunken. Oder etwa doch nicht? Nee, er war so frech und hat sich doch tatsächlich gekümmert und mit seinem Freund eine Reihenfolge festgelegt.
Auch wenn sie nicht so ganz den hier herrschenden Vorgaben entspricht, so hat er hier aber nicht nur durchgewunken, sondern die Frechheit besessen den durchaus plausiblen Argumenten seines Freundes - sorry, heißt ja nicht Freund, sondern Arbeitgeber – entsprochen und den ausgewählten in die Relegation geschickt.
Dass hierdurch auch der Geldbeutel etwas kleiner ausfallen kann, ist zwar ärgerlich, aber immer noch besser, als dieses nach dem Besuch der Arge, in der Hand tragen zu können.
Alles weitere erklärt dir dann eventuell ein Arbeitsrichter. Daher auch Relgation!
Erstellt am 03.06.2015 um 17:12 Uhr von parowka
@Kuchennascher
Wieso sollte der BR mir den Arsch retten?
Es gab einen Sozialplan/Sozialauswahl und dieser wurde abgewickelt und ich denke mal nicht er hat diesen für mich erstellt.
Was hat den übrigens das eine mit dem anderen zu tun, soll die Belegschaft jetzt Jahrelang den BR und AG in den A..... kriechen?
Und dafür dankbar sein das es sie nicht getroffen hat?
Welche plausiblen Argumente? Das ist nicht wie Augenwischerei die Belegschaft wird vorsätzlich mit Falschaussagen vom BR beeinflusst . Mir wurde vom BR letztes Jahr gesagt das ich als Leiharbeiter auftreten muss!!!!
Ich kenne keine 10% Regelung oder gibt es diese doch ?
Oder wie kann jemand versetzt werden ,wenn der BR seine Fähigkeiten nicht kennt und auch selber in der Abteilung vom Geschützten 3 Jahre gearbeitet hat?
Wieso wurde das BR Mitglied nicht versetzt welches an 1. Stelle steht?
Wäre dankbar wenn du mir diese Fragen beantworten kannst!
Erstellt am 03.06.2015 um 18:44 Uhr von Hoppel
@ parowka
"Als Begründung bekam ich von Br das das Unternehmen das recht hat 10% der Mitarbeiter ohne oder mit Begründung zu schützen."
Eine solche Regelung existiert NICHT!
Entweder ist die Versetzung auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Vergütung von Deinem Arbeitsvertrag gedeckt oder nicht!!! Da spielt es überhaupt KEINE ROLLE, dass es vorher einen Sozialplan mit betriebsbedingten Kündigungen gegeben hat.
Ggf. hätte der AG nämlich eine Änderungskündigung aussprechen MÜSSEN!
Also vergeude hier nicht Deine Zeit! Schnapp Dir Deinen Arbeitsvertrag, mach Dir Aufzeichnungen bzgl. des zeitlichen Ablaufs etc. und geh zum Anwalt!
Selbst wenn der Kuchennascher auch Kekskrümel vernaschen sollte, kann der mit Sicherheit nicht helfen ...