Welche Möglichkeiten gibt es für den BR an die Öffentlichkeit zu gehen?
Werte Kollegen,
ich bin seit nicht mal einem Jahr in unserem Gremium als Nachrücker. Trotz allem, bin auch ich schon stark in die BR-Arbeit eingebunden.
Nun ist es jedoch so, das wir mit dem GF unsere Firma (Ehrenamtlicher GF einer GmbH in100%tigem Besitz der Stadt) diverse Probleme haben.
Er plant eine komplette Neustrukturierung des Unternehmens, ohne jedoch den BR mit einzubeziehen. Hierzu sind auch schon Gerichtsverfahren anhängig.
Da Ihm aber diverse Leute (vor allem im BR) im Weg sind, versucht er zum einen über zweifelhafte Wege diese Leute unter Druck zu setzen, zum anderen stellt er sich in Zeitungsinterviews als Saubermann da und den BR als den Betrieb störendes egoistisches Gremium.
Meine Frage daher lautet: Kann der BR in Öffentlichkeit gehen (z.b. selber Interviews geben, Presse über das Vorgehen der GF informieren etc.), ohne gegen Gesetze zu verstoßen? Wenn ja wie, bzw. in welchem Maße?
Thx Fosco
Community-Antworten (9)
02.06.2015 um 17:38 Uhr
Das würde ich eher zurückhaltend angehen.
Beide Seiten unterliegen der Friedenspflicht. Daran würde ich ggf. den AG erinnern.
Vielleicht ist die Hilfe der Gewerkschaft in Deinem Anliegen der bessere Weg.
02.06.2015 um 17:45 Uhr
@gironimo
Beide Seiten unterliegen der Friedenspflicht.
kannst Du auch erläutern warum beide Seiten hier der Friedenspflicht unterliegen ???
02.06.2015 um 17:50 Uhr
Snooker, kleiner Tipp: 74.
02.06.2015 um 18:11 Uhr
@Pickel Ich nehme mal an das Du § 74 BtrVG meinst. Dieser ist mir sehr wohl bekannt. Im vorliegendem Fall ist mir nur nicht ganz klar was dieser mit der Friedenspflicht zu tun hat.
Der AG fängt hier öffentlich an Feuer zu legen und der BR will löschen. Entweder er ignoriert das was der AG macht, oder aber er bezieht sich auf die Äußerungen des AG und stellt es öffentlich richtig. Im übrigen würde ich hier den AG bezüglich der Umstruktuierung ganz genau auf die Finger schauen und ihn anmahnen der BR mit ins Boot zu holen, da dieser sich sonst ans Arbeitsgericht wenden würde um eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung der Maßnahme, zu bekommen. Wir hier kennen nicht was alles Umstruktuiert wird, aber ich würde dennoch anraten mich innhaltlich mal mit dem § 111 BetrVG zu beschäftigen. Aberw wie gesagt, ich sehe hier kein Problem wenn der BR sich hier sachlich an die Öffentlichkeit wendet; zu dem was der AG von sich lässt.
02.06.2015 um 22:29 Uhr
@ Fosco
"Meine Frage daher lautet: Kann der BR in Öffentlichkeit gehen (z.b. selber Interviews geben, Presse über das Vorgehen der GF informieren etc.), ohne gegen Gesetze zu verstoßen? Wenn ja wie, bzw. in welchem Maße?"
Du schreibst doch, dass mehrere Gerichtsverfahren anhängig sind. Da sollte es doch überhaupt kein Problem sein, die Presse darauf aufmerksam zu machen und auch die Termine zu benennen ...
Grundsätzlich ist aktive Pressearbeit des BR ein sehr sensibles Thema und mit größter Sorgfalt anzugehen. Guck mal auf diese Seite: http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/oeffentlichkeitsarbeit-des-betriebsrats_76_297360.html
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich Reporter nach Äußerungen wie "störendes egoistisches Gremium" nicht aktiv an den BR wenden, um auch dessen Sichtweise zu hören.
03.06.2015 um 11:05 Uhr
Guten Morgen zusammen...
Erst mal danke für eure Antworten. Wegen §111 ist schon ein Verfahren gelaufen. Da die Verhandlungen gescheitert sind, warten wir nun auf den Termin auf der Einigungsstelle (angeblich ist sein Anwalt 3 Wochen in Urlaub). Da war auch die Presse anwesend und hat über das Verfahren berichtet. Nur wenn grad kein aktueller Termin ansteht, ist auch nichts zu berichten...
Das Interview, das am Montag in der Zeitung stand, ging von ihm aus. Uns überrascht das der Reporter bei diversen Fragen nicht nachgeharkt hat, wodurch bei mir der Verdacht aufgekommen ist, das es kein richtiges Interview gab, sondern nur ein vorgegebener Text.
Fakt ist, er benutzt die "friedliche" Zeit zwischen den Terminen um in der Öffentlichkeit Stimmung gegen den BR zu machen. Zeitgleich versucht er den Umbau voran zu treiben.
@Snooker Der AG stellt sich hin, und erklärt, er wäre Gesprächsbereit. In Wirklichkeit interessieren ihn kein Gespräch mit jemanden, der Ihm nicht nach dem Mund redet. Zudem hat er seit Monaten keine wirklich relevanten Informationen herausgegeben. Auch nicht auf drängen des Anwaltes.
Er will sich halt von niemandem in die Karten schauen lassen...
@Hoppel Danke für den Link, werde ihn mir in ruhe Ansehen. Wie gesagt... Bei den Verfahren ist die Presse dabei, nur in der Zwischenzeit fehlt uns der Draht zur Öffentlichkeit.
Meine Vermutung zum "Interviewablauf" steht ja schon oben.. ;)
Jedenfalls noch mal vielen Dank an alle, wir sind für jeden Tip dankbar....
Gruß Fosco
03.06.2015 um 12:28 Uhr
@ Fosco
Ihr seid doch mit Sicherheit anwaltlich vertreten, also solltet ihr eure Strategie ZWINGEND mit eurem Anwalt besprechen. Gut gemeint ist extrem selten gut gemacht!!!
Mein Tip! Man kann sich in einem Forum zwar Meinungen einholen, aber ein solch sensibles Thema kann und muss in Kenntnis ALLER individuellen örtlichen Gegebenheiten entschieden werden! Und wie bereits geschrieben in Zusammenarbeit/Absprache mit dem Anwalt des BR!!!
03.06.2015 um 16:46 Uhr
Hallo Hoppel,
die Absprache mit dem Anwalt ist selbstverständlich.
Mir geht es halt darum, ob und wie wir in die Öffentlichkeit gehen dürfen. Schließlich ist es wohl Credo, das der BR (im Gegensatz zum AG) keine Kontakte z.B. zur Presse haben darf.
Das kann ich mir einfach nicht vorstellen, da ja sonst der AG auf breiter Front gegen den BR agieren kann, ohne das dieser die Möglichkeit hat sich zur Wehr zu setzen.
Daher frage ich ja erst mal bei den Kollegen hier, die evtl. schon Erfahrungen mit dem Thema haben ;)
Thx und ruhigen Feiertag... Fosco
04.06.2015 um 09:50 Uhr
@ Fosco
"Schließlich ist es wohl Credo, das der BR (im Gegensatz zum AG) keine Kontakte z.B. zur Presse haben darf."
Das ist doch Unsinn! Es gibt mehr als einen BR, der sich z.B. über Printmedien an die Öffentlichkeit gewandt hat.
"Das kann ich mir einfach nicht vorstellen, da ja sonst der AG auf breiter Front gegen den BR agieren kann, ohne das dieser die Möglichkeit hat sich zur Wehr zu setzen."
Bislang hat hier NIEMAND behauptet, dass Pressekontakte "verboten" sind oder ein BR sich nicht zur Wehr setzen kann. Aber es wäre mehr als fahrlässig, Euch konkret anzuraten, diesen Schritt auch zu tun.
Außerdem sollte man sich auch dessen bewusst sein, dass ein solcher Schritt von der Öffentlichkeit auch im Sinne von "Wer sich verteidigt, klagt sich an" gesehen werden könnte. Keines Eurer BRM ist vermutlich im Umgang mit Reportern geschult. Da ist schnell ein falsches Wort gesprochen, das dann als Schuss nach hinten losgehen wird!
Daher kann ich nicht ganz nachvollziehen, was Du hier hören bzw. lesen willst! Euer Anwalt wird doch wohl in der Lage sein, Euch entsprechend zu beraten. Ggf. bereitet er auch eine Stellungnahme vor, die ihr der Presse übermitteln könnt.
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