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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umzug in neue Büros

K
keiradog
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich hätte da mal eine Frage Bei uns im Gebäude sind ca. 25 Arbeitsplätze, die innerhalb von 2 Wochen in ein anderes Gebäude auf dem selben Firmengelände umziehen sollen. inwieweit habe ich als BR-Mitglied mitzubesimmen, wer jetzt mit wem zusammensitzt, bzw. wer das "schönste" Büro bekommt. wie weit kann ich den Umzug stoppen, um auf die Arbeitsstättenverordnung hin die neuen Arbeitsplätze zu überprüfen.

1.97906

Community-Antworten (6)

G
gironimo

02.06.2015 um 13:36 Uhr

Wer mit wem und Schönheit - das kannst Du vergessen (bestenfalls in gravierenden Fällen).

Und wenn nicht gerade Verstöße gegen die ArbStV ins Auge fallen, ließen sich eventuelle Mängel ja auch laufend beheben.

Also aufhalten eher weniger. Bedenken, die Ihr sofort habt, könnt Ihr ja auch sofort vortragen.

M
Moreno

02.06.2015 um 13:50 Uhr

@Keiradog Wie kommt man nur auf solche Ideen?

H
Hoppel

02.06.2015 um 13:54 Uhr

@ keiradog

"inwieweit habe ich als BR-Mitglied mitzubesimmen, wer jetzt mit wem zusammensitzt,"

EIN BRM hat hier sowieso überhaupt NICHTS mitzubestimmen. Aber auch das BR-Gremium hat hier keine Karten im Spiel.

"Bei uns im Gebäude sind ca. 25 Arbeitsplätze, die innerhalb von 2 Wochen in ein anderes Gebäude auf dem selben Firmengelände umziehen sollen."

Naja, da hat es der AG wohl versäumt, den BR RECHTZEITIG mit in´s Boot zu nehmen.

"@ gironimo: Also aufhalten eher weniger. "

Das stimmt so überhaupt NICHT! Als BR kann man durchaus gehörigen Sand in´s Getriebe streuen ...

Mehr dazu hier: http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsrat/betriebsverfassungsrecht-fuer-fortgeschrittene/mitbestimmung-bei-der-veraenderung-und-gestaltung-betrieblicher-raeume.php

Was euer Gremium aus den im Link benannten Informationen macht, bleibt euch überlassen!

G
gironimo

02.06.2015 um 17:48 Uhr

Naja - (Anwälte auf Kundenfang) - sofern die neuen Büros nicht klar und Offensichtlich gegen Bestimmungen verstoßen - was der BR ja sofort kundtun könnte - sehe ich noch nicht, dass man den Umzug aufhält.

Natürlich, dass man dann auch noch gestaltend unter Beachtung der Mitbestimmung etwas erreichen kann (auch durchsetzen kann), stelle ich dabei ja nicht in Zweifel.

H
Hoppel

02.06.2015 um 19:24 Uhr

@ gironimo

"Naja - (Anwälte auf Kundenfang) - sofern die neuen Büros nicht klar und Offensichtlich gegen Bestimmungen verstoßen - was der BR ja sofort kundtun könnte - sehe ich noch nicht, dass man den Umzug aufhält."

Den Link scheinst Du Dir ganz offensichtlich NICHT angesehen zu haben ...
Auch geht da KEIN Anwalt auf Kundenfang ... dann hätte man sich die Verweise auf entsprechende Kommentarmeinungen sicherlich verkniffen ...

P
Pjöööng

02.06.2015 um 19:57 Uhr

Zitat (keiradog): "bzw. wer das \\\\\\\"schönste\\\\\\\" Büro bekommt."

Danket dem Herren dass Ihr das nicht mitzubestimmen habt! Ihr habt noch nicht erlebt wenn Kollegen zu Hyänen werden...

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