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Umzug Mitarbeiter in andere Büros

L
lalilu
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter in andere (kleinere) Büros umziehen, ohne die Zustimmung des BR einzuholen? Bzw. besteht eine Informationspflicht? Gibt es so etwas wie ein "Gewohnheitsrecht" auf eine Bürogröße für die Mitarbeiter nach 25 Jahren? Die neuen Büros sind in dem gleichen Gebäude.

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Community-Antworten (2)

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Vannelle

07.06.2010 um 13:25 Uhr

"Gewohnheitsrecht" da würde ich mal sagen Nein. Aber beim Thema umziehen usw. schlag mal im BetrVG §90, 91 die dürften Dir weiterhelfen.

D
DerFitting

07.06.2010 um 15:36 Uhr

Wenn die Büroräume den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, machst Du da garnichts

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