Umzug Mitarbeiter in andere Büros
Kann der Arbeitgeber Mitarbeiter in andere (kleinere) Büros umziehen, ohne die Zustimmung des BR einzuholen? Bzw. besteht eine Informationspflicht? Gibt es so etwas wie ein "Gewohnheitsrecht" auf eine Bürogröße für die Mitarbeiter nach 25 Jahren? Die neuen Büros sind in dem gleichen Gebäude.
Community-Antworten (2)
07.06.2010 um 13:25 Uhr
"Gewohnheitsrecht" da würde ich mal sagen Nein. Aber beim Thema umziehen usw. schlag mal im BetrVG §90, 91 die dürften Dir weiterhelfen.
07.06.2010 um 15:36 Uhr
Wenn die Büroräume den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, machst Du da garnichts
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