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Besuch von Service-Büros durch freigest. BR-Vors - Muß der AG dies genehmigen oder langt ein BR.-Beschluß?

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, meine Frage an Euch! Hierüber habe ich schon mit verschiedenen Anwälten gesprochen und jeder hat eine andere Meinung dazu. Wie sieht es rechtlich aus? Wir haben in Deutschland 4 Service-Büros mit einer jeweiligen Stammbesetzung, außerdem werden diese Büros auch hin und wieder von unseren Außendienst-Mitarbeitern aufgesucht. Nun möchte ich als freigest. BR-Vors. diese Büros nach und nach mal besuchen und auch dort dann eine Sprechstunde abhalten. Muß der AG dies genehmigen oder langt ein BR.-Beschluß und wie sieht es mit den Übernachtungskosten, Fahrtkosten etc. aus? Wer kann mir hier weiter helfen? Einen schönen Tag noch (auch wenn es bei uns mal wieder regnet).

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Community-Antworten (2)

H
hardie

08.08.2007 um 16:52 Uhr

Wenn die Beschäftigten in den Service-Büros an Eurer Betriebsratswahl teilnehmen, steht dir auch das Recht zu, sie persönlich zu betreuen. Wir haben eine ähnliche Struktur mit 6 Vertriebsbüros in ganz Deutschland, die wir mindestens einmal im Jahr mit 2 Betriebsratsmitgliedern besuchen, sie informieren und nach Problemen befragen. Die Freistellung für diese Tätigkeit und die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers fällt unter notwendige Betriebsratsarbeit nach 37 Abs. 2 BetrVG. Ein zusätzlicher Beschluss über die Dienstreise kann aber nicht schaden.

B
betriebsratten

08.08.2007 um 17:51 Uhr

Dass jeder Jurist es anders sieht liegt in der Natur der Juristen...ist wie bei Ärzten *huahuahua

Aber deshalb wird das Forum Dir nicht auch leider verbindlich weiterhelfen können....sondern auch immer nur persönliche Ansichten haben

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