Sehr geehrte Damen und Herren,
einem Ersatzmitglied unseres Betriebsrats wurde eine s.o ausgesprochen. Das Gremium hat dieser ohne Begründung NICHT zugestimmt. Nach § 103 BetrVG muss der AG nun ersatzweise die Zustimmung beim ArbG einholen. Danach wird es zu einer öffentlichen Sitzung kommen, weil die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden soll. Nun sind der AG, der AN sowie der BR beteiligte. In der Verhandlung wird der BR-Vorsitzende Stellung nehmen müssen. Meine Frage ist: Welche Gründe, die zur Ablehnung geführt haben, kann ich angeben? 1. Sozialer Stand ( 4 Kinder, verheiratet)?
2. Bisher kein Fehlverhalten?
3. in verantwortlicher Position?
4. DER BR GLAUBT NICHT; WAS DEM ARBEITNEHMER VORGEWORFEN WIRD?