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außerordentliche Kündigung/Verdachtskündigung einen BR-Ersatzmitgliedes

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buckbusch
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren, einem Ersatzmitglied unseres Betriebsrats wurde eine s.o ausgesprochen. Das Gremium hat dieser ohne Begründung NICHT zugestimmt. Nach § 103 BetrVG muss der AG nun ersatzweise die Zustimmung beim ArbG einholen. Danach wird es zu einer öffentlichen Sitzung kommen, weil die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden soll. Nun sind der AG, der AN sowie der BR beteiligte. In der Verhandlung wird der BR-Vorsitzende Stellung nehmen müssen. Meine Frage ist: Welche Gründe, die zur Ablehnung geführt haben, kann ich angeben? 1. Sozialer Stand ( 4 Kinder, verheiratet)? 2. Bisher kein Fehlverhalten? 3. in verantwortlicher Position? 4. DER BR GLAUBT NICHT; WAS DEM ARBEITNEHMER VORGEWORFEN WIRD?

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Community-Antworten (6)

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Xantippe

29.05.2015 um 15:56 Uhr

Hallo buckbusch, bei einer Kündigung nach § 103 BetrVG braucht ihr keine Gründe angeben für Eure Entscheidung. Ihr braucht nur Zustimmen oder die Zustimmung verweigern. Das letztere habt ihr getan. Damit ist doch alles in Ordnung. Ihr müsst keine Gründe benennen. Der AG muss dem Arbeitsgericht Gründe vorlegen warum eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. Ihr seid da außen vor. Wenn die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, entscheiden die doch ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind oder nicht. Und dementsprechend wird das Arbeitsgericht dieser außerordentlichen Kündigung dann zustimmen oder diese ablehnen. Ihr seid jetzt erst mal außen vor. Schönes Wochenende

E
Erbsenzähler

29.05.2015 um 17:00 Uhr

@buckbusch leider gibt's hier ein Problem. Es ist ein Ersatzmitglied und kein Betriebsratsmitglied! Der AG brauch keine Zustimmung des Betriebsrats!!! (Es sei denn, dass Ersatzmitglied ist wegen ordnungsgemäßer Verhinderung eines BRMs zeitweise nachgerückt!!!) Es tut mir leid, hier brauch der AG keine Zustimmung von Euch oder dem Arbeitsgericht! der §103 BetrVG spricht nur von Betriebsratsmitgliedern und nicht von Ersatzmitgliedern (Ausnahme siehe vorherige Klammer!).

G
gironimo

29.05.2015 um 17:01 Uhr

Ich sehe das auch so. Ihr braucht das ganze nicht zu begründen.

Dennoch: Der Richter wird ja vielleicht etwas fragen. Und da würde ich als BR jedenfalls den Standpunkt vertreten, dass Ihr - neben Zweifel, ob denn der Fall nun tatsächlich so war - nur wegen eines Verdachts, der Kündigung eines BRs nicht zustimmt und ihr als Rechtslaien ohnehin den Fall nicht ausreichend bewerten könnt.

Im Übrigen trefft Ihr doch auf dem Flur vor dem Gerichtssaal auch den Anwalt des Kollegen ..... oder Ihr habt den gleichen Anwalt.....

Vielleicht hätte der 103 ja auch gar nicht angewendet werden müssen (war das Ersatzmitglied zum Zeitpunkt der "Tat" nachgerückt?). Da kann dann der AG ohnehin eine Überraschung erleben.

M
Melissa

30.05.2015 um 12:15 Uhr

Ich hege so den Verdacht, dass hier letztlich doch zugestimmt wurde und der AG daher auch nichts ersetzen lassen muss.

G
ganther

30.05.2015 um 17:25 Uhr

Er muss sich eh nichts ersetzen lassen

B
bürgermeister

01.06.2015 um 15:58 Uhr

Mich würde es interessieren warum die Staatsanwaltschaft hinzugezogen wird. Und soweit ich es weiss sind alle Sitzungen am Arbeitsgericht öffentlich.

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