Erstellt am 29.05.2015 um 13:56 Uhr von Xantippe
Hallo buckbusch,
bei einer Kündigung nach § 103 BetrVG braucht ihr keine Gründe angeben für Eure Entscheidung. Ihr braucht nur Zustimmen oder die Zustimmung verweigern. Das letztere habt ihr getan. Damit ist doch alles in Ordnung. Ihr müsst keine Gründe benennen. Der AG muss dem Arbeitsgericht Gründe vorlegen warum eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. Ihr seid da außen vor.
Wenn die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, entscheiden die doch ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind oder nicht. Und dementsprechend wird das Arbeitsgericht dieser außerordentlichen Kündigung dann zustimmen oder diese ablehnen. Ihr seid jetzt erst mal außen vor.
Schönes Wochenende
Erstellt am 29.05.2015 um 15:00 Uhr von Erbsenzähler
@buckbusch
leider gibt's hier ein Problem. Es ist ein Ersatzmitglied und kein Betriebsratsmitglied! Der AG brauch keine Zustimmung des Betriebsrats!!! (Es sei denn, dass Ersatzmitglied ist wegen ordnungsgemäßer Verhinderung eines BRMs zeitweise nachgerückt!!!)
Es tut mir leid, hier brauch der AG keine Zustimmung von Euch oder dem Arbeitsgericht! der §103 BetrVG spricht nur von Betriebsratsmitgliedern und nicht von Ersatzmitgliedern (Ausnahme siehe vorherige Klammer!).
Erstellt am 29.05.2015 um 15:01 Uhr von gironimo
Ich sehe das auch so. Ihr braucht das ganze nicht zu begründen.
Dennoch: Der Richter wird ja vielleicht etwas fragen. Und da würde ich als BR jedenfalls den Standpunkt vertreten, dass Ihr - neben Zweifel, ob denn der Fall nun tatsächlich so war - nur wegen eines Verdachts, der Kündigung eines BRs nicht zustimmt und ihr als Rechtslaien ohnehin den Fall nicht ausreichend bewerten könnt.
Im Übrigen trefft Ihr doch auf dem Flur vor dem Gerichtssaal auch den Anwalt des Kollegen ..... oder Ihr habt den gleichen Anwalt.....
Vielleicht hätte der 103 ja auch gar nicht angewendet werden müssen (war das Ersatzmitglied zum Zeitpunkt der "Tat" nachgerückt?). Da kann dann der AG ohnehin eine Überraschung erleben.
Erstellt am 30.05.2015 um 10:15 Uhr von Melissa
Ich hege so den Verdacht, dass hier letztlich doch zugestimmt wurde und der AG daher auch nichts ersetzen lassen muss.
Erstellt am 30.05.2015 um 15:25 Uhr von ganther
Er muss sich eh nichts ersetzen lassen
Erstellt am 01.06.2015 um 13:58 Uhr von Bürgermeister
Mich würde es interessieren warum die Staatsanwaltschaft hinzugezogen wird.
Und soweit ich es weiss sind alle Sitzungen am Arbeitsgericht öffentlich.