Verdachtskündigung
Guten Tag, für ein BRM (z.Zt. arbeitsunfähig) steht eine Verdachtskündigung im Raum, die Gründe hierfür sind uns bekannt und leider auch nicht von der Hand zu weisen. Sollte uns diese zur Anhörung vorgelegt werden, gelten dann die gleichen Regeln wie bei anderen Kündigungsersuchen? Einen Widerspruch wird es von uns nicht geben, aber eine Zustimmung durch den BR sehe ich problematisch. Gilt hier auch "Schweigen ist Zustimmung"? Oder müßte der AG sich dann die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzten lassen. Kann da jemand etwas zu sagen oder eine verläßliche Quelle nennen?
Community-Antworten (1)
21.05.2008 um 16:44 Uhr
@gitrah,
beim 103er ist "Schweigen" nicht als Zustimmung zu werten, sondern als Zustimmungsverweigerung!
Der AG muss beim ArbG die Zustimmung beantragen.
Sollte die Verdachtskündigung wirklich vorgelegt werden, wisst ihr was zu tun ist. Dass anschliessend eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden sollte, dürfte wohl klar sein.
Ein Richter wird dann sagen, ob die Kündigung rechtens war oder nicht.
Lasst euch nicht zu einem "Richterspruch" hinreissen, der euch nicht zusteht.
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