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Verdachtskündigung eines BR

B
BRAndrea
Feb 2019 bearbeitet

Wurde am 06.05.2009 als Mitglied des BR von meinem AG fristlos mit einer Verdachtskündigung entlassen Klage wurde schon erhoben. Meine frage darf der BR einfach Sitzungsprotokolle an Betriebsfremde Personen weitergeben um eine Pflichtverletzung meinerseits zu beweisen. Mir wird Verleumndung gegen unseren Bertriebsarzt vorgeworfen Wer mich so anschreiben will hier eine passende E-mail adresse alfaromeo156@teleos-web.de Also natürlich habe ich einen Anwalt aber wenn der Personalleiter als gast beider Sitzung anwesend war könnte das den sachverhalt ändern. Außerdem bin ich davon ausgegangen hier Meinungen und Erfahrungen austauschen zu können.

Seit der BR Wahl man mir das Leben so schwer wie möglich zu machen. Natürlich könnte sich der Arzt selber wehren. Aber der AG und die anderen Kollegen des BR sehen die vertrauensvolle Abeit als nicht mehr möglich. Außerdem sei das innerbetrieblich Ansehen der Firma geschädigt worden.

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Community-Antworten (5)

K
Kriegsrat

09.05.2009 um 16:09 Uhr

frage zurück :

hat der BR dieser kündigung denn explizit zugestimmt ? was hätte eine pflichtverletzung (aus dem br-amt?) mit dieser verdachtskündigung zu tun?

D
DonJohnson

09.05.2009 um 17:14 Uhr

Nun, so oder so, darf der BR das nciht - egal was dahinter steht. Außer dem vorsitzenden Richter bezüglich der Verhandlung gehen die Sitzungsprotokolle niemanden etwas an.

Was die Protokolle mit der Verdachtskündigung zu tun haben würde mcih aber auch interessieren....

Bitte mehr Infos!!!

T
tiktak

09.05.2009 um 21:22 Uhr

@ BRAndrea Darf ich fragen: Warum gehts du ohne Anwalt vor Gericht? Andersrum, wenn du es im Forum wissen willst ,hast du keinen. Das ist sehr, sehr kindisch. tik-tak

D
DerAlteHeini

09.05.2009 um 23:02 Uhr

BRAndrea Wenn die Person Betriebsarzt sich verleumdet fühlt, so muss sich auch diese Person Betriebsarzt dagegen wehren. Ein außerordentlichen Kündigungsgrund durch den AG sehe ich hier erst einmal nicht. Resultiert diese Anschuldigung aus deiner BR Tätigkeit heraus, sehe ich auch kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Aber vielleicht klärt uns BRAndrea ja noch auf.

B
Biggy

10.05.2009 um 14:26 Uhr

Wenn der Betriebsarzt denkt dass er verleumdet wurde dann kann der sich doch selbst wehren. Warum sollte dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Soll hier etwa ein BRM ausgeschaltet werden. BRAndrea was ist vorgefallen, dass der AG denkt er kommt durch mit einer fristlosen von eine BRM.

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