Erstellt am 13.11.2006 um 18:13 Uhr von da-grinch
Tach Linde,
bissel wenig info von deiner seite.
Ist die Verdachtskündigung zurückgezogen worden, oder ist sind diese Kollegen noch im Kündigungsklageverfahren?
Im verfahren kann man auf weiterbeschäftigung klagen lt. KschG.
Wenn die Kündigung zurückgezogen worde, ist das weder eine Neueinstellung noch sonst was in der art, sondern eine ganz normale weiterbeschäftigung als wäre die Kündigung nie ausgesprochen worden.
Gruß
da-grinch
Erstellt am 13.11.2006 um 23:07 Uhr von Heini
Es ist keine Neueinstellung.
Die Kollegen bekommen doch sicherlich auch das Gehalt für die Zwei Wochen gezahlt.
Mit der Rückname der Kündigung muss der Betroffene einverstanden sein.