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Verdachtskündigung

S
sprachlos
Jan 2018 bearbeitet

verdachtskündigung ???? ein mitarbeiter maht eine falschaussage gege einen anderen ohne tatkräftige beweise kann darauf ein kündigung ausgesprochen werden ???

der falschaussagende mitarbeiter sagt in gegenwart des arbeitgeber und des betroffenen mitarbeiter eine verdächtigung aus der betroffene mitarbeiter bestreitet den vorwurf , konkrete beweise liegen nicht vor

2.07209

Community-Antworten (9)

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SuzieQ

23.07.2011 um 15:20 Uhr

sprachlos, das kommt darauf an, wie schwerwiegend die Falschaussage und inwieweit diese das Vertrauensverhältnis belastet. Könntest Du nähere Angaben machen?

S
sprachlos

23.07.2011 um 15:26 Uhr

es ist wie folgt ein kollege hat ware ohne kassenzettel zurückgebracht vor langer zeit jetzt beschuldigt ihn eine andere mitarbeiterin die diese ware zurücknahm das es verdächtig sei das er keinen bon mehr gehabt hätte .....meiner meinung nach hätte sie damals sofort handeln müssen und nicht jetzt im nach hinein

S
SuzieQ

23.07.2011 um 15:51 Uhr

sprachlos, #ware ohne kassenzettel zurückgebracht vor langer zeit# Hier gibt es ja bestimmt betriebl Regelungen und es wären 2 Beteiligte.

#jetzt beschuldigt ihn eine andere mitarbeiterin die diese ware zurücknahm das es verdächtig sei das er keinen bon mehr gehabt hätte# Demnach hätte die Kollegin ebenfalls gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstossen. Im nachhinein sollte man mit sochen Aüsserungen vorsichtig sein.

#meiner meinung nach hätte sie damals sofort handeln müssen und nicht jetzt im nach hinein# So sehe ich das auch. Ich halte es zwar für unwahrscheinlich eine Verdachtskündigung auszusprechen, aber man weiß nie wie ArbG ticken. Zur Wirksamkeit der Verdachtskündigung ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternimmt und vor allem dem ArbN Gelegenheit zur Stellungnahme gibt. Um eine Verdachtskündigung auszusprechen kommt nicht darauf an, dass eine Tat nachgewiesen werden kann, sondern darauf, ob die vom ArbG zur Begründung des Verdachts vorgetragenen Tatsachen vorliegen und den Verdacht rechtfertigen.

S
sprachlos

23.07.2011 um 19:14 Uhr

jan so sehe ch das auch also müsste auch diese mitarbeiter mit rechtlichen konsequenzen rechnen wenn sie bei ihrer aussage bleibt oder sehe ich das falsch , kann sich bder arbeinehmer der falsch beschuldigt wird gegen diese kollegin wehren wegen verleumdung zumal mann es nicht mehr nachweisen kann weser zeit noch tag noch weiteren zeugen es steht doch aussage gegen aussage , sollte da der arbeitgeber nicht auch vorsichtig sein

V
viktor

23.07.2011 um 20:17 Uhr

super Betriebsklima. Vielleicht sollte man dieses Thema mal aufgreifen.

S
sprachlos

23.07.2011 um 21:56 Uhr

ja viktor dein wort in gottes ohr ............................jeder denkt nur noch an sich und im gesicht sind alle ein tolles team aber niemals rumdrehen

E
edgar

24.07.2011 um 00:13 Uhr

Kündigen kann der AG immer, auch nach schlechtem Traum!

Die Frage ist ob eine solche Kündigung sofern die vor Gericht angegriffen wird Bestand behält.

D
DerAlteHeini

24.07.2011 um 00:44 Uhr

sprachlos Das Einzigste was der AG hier sicher machen kann, die Kollegin, die die Ware ohne Vorlage des Kassenzettels angenommen hat, entsprechend abzumahnen, alles andere dürfte einer gerichtliche Prüfung nicht standhalten.

E
eveline

24.07.2011 um 01:02 Uhr

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